Bestellung von Frau Gudrun Geiger zur Standesbeamtin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 9. August 2016 wurde Frau Gudrun Geiger zum 16. August 2016 eingestellt. Neben weiteren Aufgaben soll sie auch zur Standesbeamtin bestellt werden. Frau Geiger hat die notwendigen Kurse besucht und war bereits von September 2012 bis April 2014 Standesbeamtin bei einer anderen Kommune. Derzeit besucht sie den Abschlusslehrgang des Angestelltenlehrgangs II.
Da dieser Lehrgang erst im Oktober abgeschlossen wird, braucht die Gemeinde Bad Kohlgrub zur Bestellung von Frau Geiger zur Standesbeamtin derzeit noch eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 AVPStG, diese wurde vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit Schreiben vom 30. August 2016 ausgesprochen.
Da neben Leonhard Lory kein weiterer Standesbeamter zur Verfügung steht und auf Grund der starken Nachfrage Herr Riesch als Nachfolger von Herrn Lory voraussichtlich erst im Jahr 2017 seinen Standesamtskurs ablegen kann, soll Frau Geiger zeitnah als Standesbeamtin bestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt Frau Gudrun Geiger mit sofortiger Wirkung zur Standesbeamtin im Standesamtsbezirk Bad Kohlgrub zu bestellen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2016 08:15 Uhr