Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bad- und Fallerstraße; abschließende Diskussion und Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grund der Forderung von Anliegern auf verstärkte Überwachung wurde von der Gemeinde mit der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt Kontakt aufgenommen.
Das Landratsamt hat nach Rücksprache mit ihrer übergeordneten Behörde Regierung von Oberbayern die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bad- und Fallerstraße als rechtswidrig beurteilt und die fachaufsichtliche Weisung zur Entfernung der Beschilderung gegeben.
Nach der Beurteilung des Landratsamtes liegen keine ausreichenden Gründe für eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit 50 km/h vor. Die zu beachtenden Regelungen gelten für alle Abweichungen von den 50 km/h, also nicht nur für eine 30 km/h-Regelung, sondern auch für eine 40 km/h –Regelung.
Eine Anordnung einer 30 km/h-Zone in der Faller- und Badstraße wäre (vgl. das E-Mail des LRA) „unter Einhaltung der StVO“ grundsätzlich möglich. Näheres hierzu erläutert der Erste Bürgermeister rechtlich.
In einer 30km/h-Zone gilt jedoch grundsätzlich „rechts vor links“. Eine Abweichung von diesem Grundsatz führt zur Rechtswidrigkeit der Zone. Bereits in der Vergangenheit wurde in der Bad- und Fallerstraße eine 30km/h-Zone angeordnet. Bereits ca. zwei Monate später wurde dies jedoch durch den Gemeinderat wieder geändert. Die Bad- und Fallerstraße stellen (optisch) eine Vorfahrtsstraße dar, dies führte jedoch bei den dann teilweise vorfahrtsberechtigten (Seiten-) Straßen zu vielen gefährlichen Situationen anstatt zu mehr Verkehrssicherheit. Damals wurde dann statt der 30km/h-Zone eine 30km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung (rechtswidrig) angeordnet.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt eine Tempo-30-Zone auf der Bad- und Fallerstraße, die Verwaltung wird beauftragt mit der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt eine Beschilderung auf der Bad- und Fallerstraße mit „Freiwillig 30km/h“ aufzustellen. Zusätzlich sollen digitale Dialog-Anzeiger –vorerst leihweise- die Beschilderung unterstützen. Durch die kommunale Verkehrsüberwachung ist der Bereich zusätzlich verstärkt zu kontrollieren. Mit dem Landratsamt ist außerdem zu klären, ob und wo Querungshilfen notwendig und sinnvoll sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2016 11:30 Uhr