Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Kramerladen, Flurnummer 1738, Stickelsgrabenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 4

Sachverhalt

Siehe eingereichte Antragsunterlagen

Es werden zwei Abweichungen von Bebauungsplan beantragt:

20° Dachneigung statt 24° bis 26° und
Unterschreitung  des Mindestabstandes zum Stickelsgraben auf unter 4,0m

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den  Befreiungen (§31 Abs. 2 BauGB i. V. M. Art. 63 Abs. 3 BayBO) vom Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ in Bezug auf die Dachneigung und den Mindestabstand zum Stickelsgraben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr