Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund des Neubaus der Aussegnungshalle sowie des Urnenpavillons mussten die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen neu kalkuliert werden. Da die Hauptsatzung der Gebührensatzung aus dem Jahr 1981 stammt, wird empfohlen eine neue Satzung zu erlassen.
Die bisherige Gebührensatzung würde mit Inkrafttreten der neuen Satzung automatisch außer Kraft gesetzt werden.
Der Vergleich der bisherigen Gebühren zu den neuen stellt sich wie folgt dar (wesentlichen Änderungen):


Art
bisherige Gebührensätze
neue Gebührensätze
Einzelgräber
276,00 €
298,00 €
2 Grabstellen
552,00 €
572,00 €
3 Grabstellen
870,00 €
828,00 €
4 Grabstellen
1.104,00 €
1.143,00 €
Urnenstätte (Wand)
-
353,00 €
Sockelgebühr
26,00 €
50,00 €
Urnengräber
52,00 €
(weggefallen, da es keinen ausgewiesenen Urnengräber bei uns gibt)
Leichenhausbenutzung
50,00 €
150,00 €


Die sonstigen Gebühren wurden teilweise geringfügig angepasst.

Beschluss

Die  Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen  (Friedhofsgebührensatzung), die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2016 09:44 Uhr