Erlass einer Hausnummernsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Mieter und (Mit-) Eigentümer von zwei Mehrparteienhäusern haben von der Gemeinde eine Beschilderung für eine alternative Zufahrt zu ihrem Grundstück gefordert, weil nach ihrer Meinung die normale Zufahrt ungeeignet ist.
Eine Anfahrt zu den beiden betreffenden Häusern über die kürzeste Zuwegung ist auch für die Müllabfuhr und die Rettungsdienste möglich. Jedoch können diese nicht in den Hof der Häuser einfahren, da diese Zufahrt aus nicht von der Gemeinde zu vertretenden Gründen im Winkel zur Straße zu steil ist.
Außerdem sind die Eingänge der Straße abgewandt und nur dort sind Hausnummern angebracht. Trotz mehrmaligen Hinweisen von Gemeindebediensteten, dass eine Anbringung von Hausnummern an der der Straße zugewandten Fassade das Auffinden, gerade bei Notfällen, erheblich erleichtern würde, wurden solche bis heute nicht angebracht, sondern weiter die Ausschilderung der alternativen Zufahrt auf Kosten der Gemeinde gefordert.
Da es im Gemeindegebiet eine Vielzahl von Anschriften gibt, die nicht auf Anhieb gefunden werden können, sieht die Verwaltung auch aus Gleichbehandlungsgründen keinen Bedarf für eine zusätzliche Beschilderung, so lange die Situation auch durch geeignete und vor Allem günstigere Maßnahmen der Eigentümer verbessert werden kann.
Um im ganzen Gemeindegebiet die Bürger zu sensibilisieren, dass eine ausreichende Beschilderung mit einer Hausnummer nicht nur praktische Gründe hat (z. B. für die Anlieferung durch Paketdienste), sondern vor Allem für die Rettungsdienste wichtig ist, wird von der Verwaltung der Erlass einer Hausnummernsatzung empfohlen. 
Die Gemeinden sind außerdem nach Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz verpflichtet die Hausnummerierung und die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, die Kosten dafür zu tragen, durch Satzung zu regeln. In der Gemeinde Bad Kohlgrub gibt es jedoch derzeit keine entsprechende Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hausnummernsatzung in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.06.2017 13:09 Uhr