Bestellung Abstimmungsleiter Bürgerentscheid; Wahldiensteinteilung Bundestagswahl und Bürgerentscheid
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.07.2017 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat nach § 3 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden bei Verhinderung des Ersten Bürgermeisters einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder einen Gemeindebediensteten zum Abstimmungsleiter zu bestellen. Außerdem ist eine stellvertretende Person aus diesem Personenkreis zu bestellen.
Datenstand vom 17.08.2017 13:32 Uhr