Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 49 vom 20. November 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit den vorgebrachten Änderungen  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2019 13:04 Uhr