Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten; Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 1998 und ist wie alle Verordnungen nur 20 Jahre gültig. Bereits ausreichende Zeit vor dem Außer-Kraft-Treten der Verordnung wurde vom Sachgebiet Immissionsschutz beim Landratsamt eine Stellungnahme für einen Neuerlass der Verordnung angefordert. Leider ist diese Stellungnahme erst am 26. April 2018, also nach der letzten Sitzung, eingegangen. In der Stellungnahme verweist das Landratsamt ausschließlich auf eine neue Rechtsgrundlage.
Von der Verwaltung wird der Neuerlass der Verordnung mit einer Anpassung der Rechtsgrundlage entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes vorgeschlagen.
Auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (32. BImSchV) wird hingewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“ in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2019 14:24 Uhr