Schöffen 2019 -2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Mit Schreiben vom 08.01.2018 des Präsidenten des Landgerichts München II muss die Gemeinde Bad Kohlgrub für das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mindestens 2 Personen für das Amt des Schöffen vorschlagen.
Auf die Möglichkeit, sich selbst für das Amt eines Schöffen zu bewerben, oder andere Personen vorzuschlagen, wurde an der gemeindlichen Anschlagtafel hingewiesen.
Bis zum Fristende haben sich folgende Personen beworben:
- Frau Michaela Wetzel wohnhaft Schillingsweg 1
- Frau Gertrud Lang wohnhaft Sonnen 93 a
Beschluss
Die vorgeschlagenen Personen werden in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2019 14:24 Uhr