Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Änderung der Planung; Trillerweg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 3.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 13. Juni 2017 wurde bereits einem Bauvorhaben auf dem Grundstück zugestimmt, lt. Auskunft des Landratsamtes wurde aber bis jetzt keine Genehmigung ausgesprochen. Nun wird von einem anderen Planer eine Änderungsplanung vorgelegt. Dieses Architekturbüro hat auch eine Gegenüberstellung der beiden Planungen vorgelegt (siehe Anhang). In den Unterlagen ist erneut das Schreiben der (damaligen) Eigentümer aus dem Jahr 2014 beigefügt. Durch die Festlegung in der 3. Änderung der Satzung „Trillerweg“ ist ein Baufenster für das Grundstück festgelegt, dieses befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB).
Eine Überschreitung dieses Baufensters findet nur noch für den Balkon statt. Eine Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn liegt dem Antrag bei.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ das gemeindliche Einvernehmen. Auf das Schreiben der Grundstücksnachbarn aus dem Jahr 2014 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2019 08:27 Uhr