Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Sicherung der Bauleitplanung können Gemeinden eine Veränderungssperre erlassen. Es dürfen dann im Geltungsbereich keine baulichen Anlagen (mit dem Erdboden fest verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen), Aufschüttungen und Abgrabungen durchgeführt und bauliche Anlagen beseitigt werden. Ebenso dürfen keine wertsteigernden Veränderungen am Grundstück und den baulichen Anlagen vorgenommen werden, auch wenn diese keiner Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bedürfen.
Ausnahmen von der Veränderungssperre für bauliche Anlagen und Veränderungen am Grundstück können vom Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden.
Um die Ziele der gemeindlichen Bauleitplanung für das Gebiet des in Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ zu sichern, ist der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr