Antrag auf Ausbau des bestehenden Nebenhauses in ein Künstleratelier mit Cafégarten; Hauptstraße 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§34 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Im Jahr 2010 wurde bereits für das bestehende Gebäude in ein Künstler-Atelier genehmigt, da die Genehmigung jedoch nicht verlängert wurde, ist diese abgelaufen. Im Beschluss wurde damals nicht auf die Stellplatzfrage eingegangen.
Im Jahr 1973 wurde durch den Voreigentümer ein Stellplatz abgelöst, im Jahr 2000 wurden durch den jetzigen Eigentümer zwei weitere Stellplätze abgelöst.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Ausbau des bestehenden Nebenhauses in ein Künstleratelier mit Cafégarten“ das gemeindliche Einvernehmen. Das Flachdach mit Begrünung ist nach gemeindlicher Gestaltungssatzung nicht zugelassen, vom Planer/Bauherrn wurde keine Abweichung beantragt. Der Gemeinderat stimmt trotzdem ausdrücklich der Abweichung zu, die Begründung ist vom Bauherrn nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2019 12:57 Uhr