Vereinbarung über die große Übertragung der Aufgaben des Standesamts der VGem Unterammergau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Alle Beteiligten (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau, Gemeinde Unterammergau, Gemeinde Ettal, Gemeinde Bad Kohlgrub) haben in den jeweiligen Gremien Grundsatzbeschlüsse zur Übertragung gefasst. Von der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt her besteht grundsätzlich Einverständnis, eine Prüfung erfolgt jedoch erst nach Vertragsunterzeichnung.
Anhand des Vertrages zwischen dem Markt Garmisch-Partenkirchen und der Gemeinde Grainau zur Übertragung des Standesamtes bzw. eines Musters der Standesamtsaufsicht wurde ein Vertragsentwurf ausgearbeitet (siehe Anlage). Von der Verwaltung wird eine pauschale Abrechnung für ausreichend gehalten. Die Erfahrung zeigt, dass eine genaue Abrechnung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die Abrechnung von Dienstgebäude, usw. gestaltet sich schwierig und führt meistens zu Streit zwischen den Vertragspartnern. Eine Mischung zwischen Einwohner- und Fallpauschale um unterschiedlichen Aufwand zwischen den Gemeinden abzubilden, weil z. B. durch ein ehemaliges (Geburts-) Krankenhaus zusätzliche Fälle auftreten, ist ebenfalls nicht notwendig. Nach überschlägigen Rechnungen anhand der bisherigen Fallzahlen der VGem Unterammergau dürfte die Pauschale kostendeckend sein. Die Pauschale ist an die Entgeltentwicklung der Tarif-Beschäftigten gekoppelt. Die erhobenen Standesamtsgebühren verbleiben komplett bei der Gemeinde Bad Kohlgrub.  

In einem gemeinsamen Gespräch mit den beiden Bürgermeistern von Unterammergau und Ettal wurde von diesen der Wunsch geäußert, dass das Standesamt, das eine eigene Behörde unter dem Dach des Rathauses ist, einen neutralen Namen (Standesamt Ammertal) trägt.
In den Gremien in Unterammergau und Ettal steht der Beschluss in den nächsten Tagen
(24. Januar bzw. 14. Januar) auf den Tagesordnungen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau zum 1. April 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zur Übernahme des Standesamtes Unterammergau in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Gemeinderat stimmt einem zukünftigen Namen „Standesamt Ammertal“ vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen und der für die obere Standesamtsaufsicht zuständigen Regierung von Mittelfranken zu. Sollten die beiden Aufsichtsbehörden nicht zustimmen, so wird der Name „Standesamt Bad Kohlgrub“ beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 07:54 Uhr