Stellungnahme der Handwerkskammer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 4.3.5

Sachverhalt

Stellungnahme der Handwerkskammer:
(siehe Anlage)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer zur Kenntnis.
Im Flächennutzungsplan sind sowohl der Geltungsbereich, als auch die Flächen nördlich, östlich und südlich davon als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, lediglich die Fläche im Westen ist eine Fläche für die Landwirtschaft.
Für die Häuser an der Straße „Am Hochfeld“  besteht ein Bebauungsplan mit der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.
Für die Flächen im Osten und Süden besteht kein  Bebauungsplan, auf Grund der überwiegend vorhandenen Wohnnutzung ist für diesen Innenbereich (§34 BauGB) ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet anzunehmen.
Bei den Handwerksbetrieben kann es sich also lediglich um nach §4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige nicht störenden Handwerksbetriebe handeln, die durch das neue Gebiet keine Einschränkungen haben, da sie sich ja eh schon in einem allgemeinen Wohngebiet befinden.
Ein bauplanungsrechtliches Dorfgebiet, wie evtl. aus der Stellungnahme der Handwerkskammer herausgelesen werden könnte, kann nicht bestehen, da der dazu notwendige landwirtschaftliche Betrieb fehlt.
Im umgebenden Innenbereich fehlt eine so große Anzahl von (störenden) Handwerks- bzw. Gewerbebetrieben, dass im Gebiet diese so gewichtig sind, dass sie keine Ausnahmen mehr darstellen  und deshalb sich bei einer Bewertung ein Mischgebiet ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2020 14:43 Uhr