Kindergartengebühren; Ermäßigung für die Geschwisterkinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Von der Caritas wurde vor dem Beschluss des Gemeinderats in der letzten Sitzung weder mündlich, noch schriftlich (z. B. in den Vertragsentwürfen) auf eine Geschwisterregelung hingewiesen, die Verwaltung wurde erst bei der Übermittlung der neu beschlossenen Gebühren von der Kindergartenleitung auf die Regelung aufmerksam gemacht.
Die Caritas als Träger der Einrichtung gewährt einen Rabatt von 29€/Monat für jedes zweite und weitere Kind in der Einrichtung, nur das erste Kind zahlt den vollen Betrag. Die Regelung gilt auch in den anderen Kindergärten der Caritas Garmisch-Partenkirchen in Bad Bayersoien, Peiting und Hohenpeißenberg. Üblich ist die Geschwisterregelung vor Allem bei kirchlichen Einrichtungen, bei gemeindlichen Kindergärten z. B. in Oberammergau wurde in der Satzung keine entsprechende Regelung gefunden. Lt. Kindergartenleitung gibt es ca. fünf bis sechs Kinder jährlich, die von der Geschwisterregelung profitieren.    
Auf Nachfrage erläuterte Herr Fonseca, Caritas, dass bei der Einführung nur soziale Gründe für die Ermäßigung gesprochen haben, ein geringerer (Verwaltungs-) Aufwand entsteht bei Geschwisterkindern nicht. Ob auf Grund des zusätzlichen Zuschusses der Staatsregierung von 100€ je Monat und Kind diese zusätzliche soziale Komponente noch notwendig ist, muss der Gemeinderat entscheiden.  Die Geschwistervergünstigung wirkt sich direkt auf das Defizit, das die Gemeinde übernehmen muss, aus.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass auf Grund der zusätzlichen Förderung der Staatsregierung in Höhe von 100€ je Kind und Monat die Geschwistervergünstigung nicht mehr notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.08.2020 14:43 Uhr