Haushaltssatzung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2020 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Aufgrund der Haushaltsberatungen und Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2020, kann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden.
Beschluss
der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen
und Ausgaben mit 6.698.000 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.948.600 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 599.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Bad Kohlgrub, …………. Gemeinde Bad Kohlgrub
(Siegel) Franz Degele
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2020 15:43 Uhr