Abrundungs- und Ergänzungssatzung Prentstr. 30; Vorlage überarbeiteter Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 11.02.2020 mit der Thematik befasst. Damals hatte der Gemeinderat noch Änderungswünsche (siehe Anlage). Diese wurden dem Antragsteller mitgeteilt und die Planung wurde überarbeitet. Dabei wurden die alle Änderungswünsche des Gemeinderats in den Entwurf eingearbeitet.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen müssen im Rahmen des Satzungsaufstellungsverfahrens zunächst noch die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB beteiligt werden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung wird sich auch herausstellen, ob noch weitere Festsetzungen (z.B. hinsichtlich des Steilhangs) zu treffen sind. Nach Einschätzung des Landratsamts enthält der Satzungsentwurf schon sehr viele Festsetzungen, die eher einem qualifizierten Bebauungsplan als einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung zuzuordnen wären. Dies wäre jedoch für die Rechtmäßigkeit der Satzung unschädlich.

Der überarbeitete Entwurf liegt nun vor und wurde dem Bau- und Umweltausschuss bereits am 05.06.2020 vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nach intensiver Diskussion  , die Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Prentstr. 30“ aufzustellen.

Eigentümer des unmittelbar angrenzenden, oberhalb des Satzungsgebiets gelegenen Nachbargrundstücks sind GRM Doll bzw. dessen Vater. Ob diesen durch die Aufstellung der Satzung ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entsteht und GRM Doll dadurch nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, kann seitens der Verwaltung nicht bewertet werden. Der Gemeinderat muss daher gem. Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung von GRM Doll entscheiden, ob dieser persönlich beteiligt ist und daher an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen darf.

Beschluss 1

GRM Doll ist als unmittelbarer Nachbar des Satzungsgebiets gem. Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und wird daher von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Prentstr. 30“. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 11:39 Uhr