Bauantrag; Vorderkehr 144; Neubau eines Austragshauses sowie einer Mehrfachgarage
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 2321 (Vorderkehr 144) den Neubau eines Austragshauses sowie einer Mehrfachgarage. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Ortschaft und somit im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich damit nach § 35 BauGB.
Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschließung ist gesichert.
Von einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann daher ausgegangen werden.
Der Bauausschuss hat sich mit der Sache am 09.06.2020 befasst. Er empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Vorhaben prüft.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Vorhaben prüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr