Steigrain 121; Denkmalschutz, Erlaubnisantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt an seinem Anwesen Steigrain 121 diverse bauliche Erhaltungsmaßnahmen (Sanierung bzw. Erneuerung der Fenster bzw. Haustür, Kompletterneuerung Elektroinstallation, Sanierung und Ausbau Bad und WC, Erneuerung des Oberbodenbelags, Instandsetzung der Vordächer an zwei Hauseingängen).
Da es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG erforderlich, die vorliegend beantragt wird. Die Gemeinde muss dazu Ihr Einvernehmen analog zu einem Bauantrag erteilen.
Da die Sache keine großen Schwierigkeiten aufweist, wurde auf eine Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Maßnahme zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr