Stellungnahme des Landesamts für Umwelt
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
|
Kommentierung:
|
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren).
Von den o.g. Belangen wird die Rohstoffgeologie berührt. Dazu geben wir folgen-de Stellungnahme ab:
Belange der Rohstoffgeologie sind durch die geplanten Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.
Vor der Ausweisung einer ggf. notwendigen externen Ausgleichsfläche ist die Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen, um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen zur Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Georg Büttner (Referat 105, Tel. 09281/1800-4751) oder Frau Anja Gebhardt (Referat 105, Tel. 09281/1800-4757).
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde).
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim wahrgenommen.
Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.
|
Es werden keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht.
Das LFU stellt fest, dass die Belange der Rohstoffgeologie durch die geplanten Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen sind.
Weitere Flächenausweisungen außerhalb des Plangebietes sind nicht vor-gesehen, damit wird eine weitere Beteiligung nicht erforderlich.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und ebenso das WWA Weil-heim wurden im Verfahren entsprechend beteiligt.
|
Beschluss
Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr