Bauantrag; Auf der Oh 20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Auf der Oh 20, Flst.-Nr. 1451/24 den
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.

Das Vorhaben hält sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Ortsgestaltungssatzung ein. In der 2. Änderung des Bebauungsplans vom 13.09.2016 wurde als maximale traufseitige Wandhöhe eine Höhe von 7,0 m festgelegt. Unglücklicherweise wurde diese Änderung in die zeichnerischen Festsetzungen nicht übernommen.

Das Vorhaben könnte somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden, der Antragsteller wünscht jedoch ausdrücklich die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 05.11.2020 behandelt. Er diskutiert eingehend den vorgelegten Bauplan, insbesondere die Firstrichtung, die im Gegensatz zu den anderen bereits errichteten Gebäuden auf dieser Seite der Bebauung in Ost/Westrichtung verläuft. Er empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch ist vor der Gemeinderatsitzung von der Verwaltung zu überprüfen, ob im textlichen Teil des Bebauungsplanes eine Firstrichtung vorgegeben ist.

Die Verwaltung hat das Vorhaben daraufhin erneut geprüft. Der Bebauungsplan trifft jedoch weder im zeichnerischen, noch im textlichen Teil Festsetzungen zur Firstrichtung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr