FlNr. 2616; Errichtung eines Containers mit Satteldach und Holzverkleidung für den Digitalfunk BOS


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-11. Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-11. Sitzung des Gemeinderates 09.08.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Landeskriminalamt plant am bestehenden Digitalfunkstandort für Behördenfunk in der Nähe der Hörnle Schwebebahn (Bergstation) die Errichtung eines begehbaren Containers mit Satteldach und Holzverkleidung. In diesem Container soll eine Batterie-NEA errichtet werden, um bei einem längerfristigen Stromausfall den Betrieb für mindestens 72 Stunden sicherzustellen. 

Das Bayerische Landeskriminalamt fungiert als Baudienststelle im Sinne des Art. 73 BayBO und leitet hiermit das vorgesehene Zustimmungsverfahren ein. Für das Vorhaben ist grundsätzlich die Zustimmung der Regierung gem. Art. 73 Abs. 1 Satz 2 BayBO erforderlich. Diese entfällt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht und die Nachbarn zustimmen. Die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn wurde bereits eingeholt. 

Der Container hat eine Größe von 2,46 x 2,23 m (5,5 m²) und wird wie der bestehende Container mit einem Lärchen-, Brettermantel verkleidet. Eindeckung mit hellroten Ziegeln, DN 30°, Firsthöhe 3,50 m.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich – da es sich hier um eine höhere Verwaltungsbehörde handelt - nach § 36 BauGB. Darüber hinaus ist § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB maßgeblich. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme usw. dient. Die Versorgung mit Digitalfunk BOS dient der Telekommunikation.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Containers mit Satteldach und Holzverkleidung für Digitalfunk auf FlNr. 2616 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.10.2022 10:24 Uhr