Mühlstraße 16; Anbau einer Außentreppe mit Erweiterung des Balkones und Einbau einer zweiten Wohneinheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-11. Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-11. Sitzung des Gemeinderates 09.08.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 256 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe mit Erweiterung des Balkons und Einbau einer zweiten Wohneinheit am bestehenden Einfamilienhaus eingereicht.

An der Ostseite des Einfamilienhauses Mühlstraße 16 soll über die gesamte Gebäudebreite ein 3,30m tiefer Balkon in Holzausführung angebaut werden. Der bestehende Balkon (4,10x1,0m) wird entfernt. Darüber hinaus wird eine Außentreppe in Stahlkonstruktion angebaut, um die neu entstehende zweite Wohneinheit zu erschließen. 


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt nach Auffassung der Verwaltung aber im planungsrechtlichen Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung, insbesondere hinsichtlich der Ausführung von Balkonen und Stellplätzen werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau einer Außentreppe mit Erweiterung des Balkones und Einbau einer zweiten Wohneinheit auf FlNr. 256, Mühlstraße 16

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 10:24 Uhr