Auswertung der Kindergartenplatzbedarfserhebung - weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-15. Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-15. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung am 12.04.2022 wurde der Gemeinderat bereits darüber informiert, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in Bad Kohlgrub nach Vorlage der verbindlichen Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2022/2023 nicht ausreichen werden. Gemäß § 24 SGB VIII haben seit dem 01.08.2013 Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

In der Sitzung am 10.05.2022 hat der Gemeinderat der Einrichtung einer Übergansgruppe in der Mensa der Kindertagesstätte St.-Martin zugestimmt. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich der alte Turnraum der der Grund- und Mittelschule kurzfristig in eine Mensa/Bewegungsraum umgebaut, um die Kinder der Offenen Ganztagsschule versorgen zu können. 

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine umfassende Bedarfserhebung zum Betreuungsbedarf aller Kinder bis zum Alter von 12 Jahren durchzuführen. Insgesamt haben sich von 208 angeschriebenen Eltern 77 an der Umfrage beteiligt. Das Ergebnis der Umfrage wurde in der Sitzung am 13.09.2022 vorgestellt. Für die Analyse wurde neben den erhobenen Daten das Gutachten des Landratsamtes aus 2016 sowie die aktuellen Einwohnerdaten der Gemeinde Bad Kohlgrub zugrunde gelegt. Demzufolge besteht ein Bedarf sowohl an Krippen- als auch an Kindergartenplätzen. 

Die bestehende Krippengruppe muss kurzfristig um eine Gruppe ergänzt werden. Gemäß der Erhebung gaben 54% der befragten Eltern an, einen Krippenplatz zu benötigen. Aktuell ist die Krippengruppe mit 15 Kindern belegt. Dies entspricht bereits einer Überbelegung, da normalerweise in Krippengruppen höchstens 12 Kinder aufgenommen werden dürfen. Aufgrund der Raumgröße wurde hier dauerhaft eine Ausnahme bewilligt. Derzeit befinden sich weitere 15 Kinder aus Bad Kohlgrub auf der Warteliste, was die Vollbelegung einer weiteren Krippengruppe bedeuten würde. Dies unterstreicht Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Die Zahl der aktuell zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze muss als Folge der Erhebung dauerhaft erhalten bleiben. D.h. der bereits umgenutzte Werkraum sowie die vorübergehend belegte Mensa würden nicht mehr anderweitig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung empfiehlt, einen weiteren Gruppenraum zu errichten um die Mensa wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen zu können. Derzeit wird in den Gruppen gegessen, was für das Personal einen enormen Mehraufwand bedeutet. Darüber hinaus wäre es ratsam, auch den Werkraum seiner ursprünglichen Bestimmung zuzuführen. Der Raum erfüllt gerade noch die Anforderungen an eine Kindergartengruppe. Wenn also zwei zusätzliche Räume für Kindergartengruppen geschaffen würden, könnte der Werkraum wieder als solcher genutzt werden und ggf. bei weiteren Platzproblemen (was aufgrund der tatsächlich steigenden Nachfrage an Krippenplätzen nicht auszuschließen ist) alternativ als Gruppenraum genutzt werden.

Es wurde bei den vorstehenden Überlegungen davon ausgegangen, dass der Waldkindergarten mit einer Gruppe (25 Kinder) dauerhaft so zur Verfügung steht. Beim Kindergarten St.-Martin sind darüber hinaus 100 Plätze erforderlich.

Da ab 2026 voraussichtlich ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder eingeführt wird, steigt auch hier die Nachfrage. Dies spiegelt sich in der Umfrage wider – eine zusätzliche Gruppe wird z.B. schon während des laufenden Schuljahres gebildet. Ein zusätzlicher Platzbedarf ist nach dem Umbau des Turnraumes (in Speise- und Bewegungsraum) aber nach aktuellem Stand nicht gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der aktuelle Bedarf an einer weiteren Krippen- und zwei weiteren Kindergartengruppen wird anerkannt. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungsleistung auszuschreiben, Fördermittel gem. Art. 10 FAG zu beantragen und die entsprechenden Mittel im Haushalt für das Jahr 2023 einzustellen. In der Planung ist eine Erweiterungsmöglichkeit für eine weitere Kindergarten- und eine Krippengruppe aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 13:32 Uhr