Sonnenstraße 25; Antrag auf Errichtung eines Wasserhochbehälters


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-18. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-18. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub plant die Errichtung eines neuen Wasserhochbehälters mit einer Gesamtgröße von 800 m³ im Ortsteil Sonnen. Die Planung wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 29.11.2022 vorgestellt. 

Das beauftragte Ingenieurbüro hat den Bauantrag trotz mehrmaliger Aufforderung nicht fristgemäß vorgelegt. Der Antrag wird sobald wie möglich geprüft und nachgereicht.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser dient. Da der Wasserhochbehälter eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist die Privilegierung gegeben.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Wasserhochbehälters in der Sonnenstraße 25. Die Dachneigung des Gebäudes ist auf 18° anzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr