Verlängerung der Anerkennung von Bad Kohlgrub als Heilbad gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG
Daten angezeigt aus Sitzung: 2023-01. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2023-01. Sitzung des Gemeinderates | 17.01.2023 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kohlgrub hat im Jahr 1948 das Prädikat Heilbad verliehen bekommen und darf sich seitdem „Bad Kohlgrub“ nennen. Das Prädikat muss in regelmäßigen Abstand verlängert werden, hierzu ist ein Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG i.V.m. §§ 3 und 14 BayAnerkV, dem der Gemeinderat zustimmen muss, notwendig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2023 10:06 Uhr