Verlängerung der Anerkennung von Bad Kohlgrub als Heilbad gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-01. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Kohlgrub hat im Jahr 1948 das Prädikat Heilbad verliehen bekommen und darf sich seitdem „Bad Kohlgrub“ nennen. Das Prädikat muss in regelmäßigen Abstand verlängert werden, hierzu ist ein Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG i.V.m. §§ 3 und 14 BayAnerkV, dem der Gemeinderat zustimmen muss, notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verlängerung des Prädikats Heilbad zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung, den notwendigen Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 5 KAG i.V.m. §§ 3 und 14 BayAnerkV zu stellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2023 10:06 Uhr