Gemeinde Unterammergau; 9. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Brechanlage"; Beteiligung nach $ 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-20. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Unterammergau hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Brechanlage“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 28.07.2023 bis 01.09.2023 durchgeführt.
Mit Beschluss vom 12.10.2023 die Entwürfe zu Bauleitplänen mit Begründungen und Umweltbericht gebilligt, und beschlossen, sie auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 08.01.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.08.2023 bereits seine Zustimmung zur Planung im Rahmen der ersten Trägeranhörung gegeben.
Die Gemeinde Unterammergau hat 2018 den Flächennutzungsplan zum 8. Mal geändert und den Bebauungsplan “Sondergebiet Brechanlage“ aufgestellt, um die zuvor auf Grundlage einer immissionsrechtlichen Genehmigung bestehende Brechanlage samt zugehörigen Lagerflächen auch baurechtlich dauerhaft sichern zu können. 2021 wurde der Bebauungsplan ein erstes Mal im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert
Mit der vorliegenden 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans soll nun eine Ausweitung des Sondergebiets “Brechanlage“ für den Ver- und Entsorgungsbetrieb des Kiesgrubenbetreibers ermöglicht werden. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst Teilflächen aus den Grundstücken im nördlichen und nordwestlichen Anschluss an das bestehende Sondergebiet. Im Zuge der Umgestaltung soll die Erschließung des Areals nach Norden verlegt und vorhandene Auffüllungen beseitigt werden.
Das Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung Bad Kohlgrub befindet sich in der Nähe der Kiesgrube und darf durch die Maßnahme nicht behindert werden. Die Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Maßnahmendurchführung wird deshalb empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Brechanlage“ zu äußern. Es wird jedoch auf das naheliegende Wasserschutzgebiet hingewiesen, welches nicht beeinträchtigt werden darf. Die Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Maßnahmendurchführung wird dringend empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2024 10:41 Uhr