Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNGebS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-10. Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-10. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Parallel zur Sondernutzungssatzung hat der Gemeinderat auch über den Erlass einer Sondernutzungsgebührensatzung zu befinden. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, für Erlaubnis- und kostenpflichtige Sondernutzungen Gebühren festsetzen zu dürfen.

Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Der Entwurf entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und verspricht damit eine hohe Rechtssicherheit. Die Gebührensätze orientieren sich an dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages, ergänzt durch die bislang festgesetzten Gebühren der Gemeinde Bad Kohlgrub.

Beschluss 1

Tarifstelle 5 der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bei Tarifstelle 6 (Christbaumverkauf) wird eingefügt, dass die Gebühr ab dem 4. Tag 2,00 Euro je angefangenen laufenden Meter Verkaufsfront gilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Gebühr für überwiegend gastronomischer Nutzung von Verkaufshütten und -ständen wird in Tarifstelle 16, analog der sonstigen Nutzung, auf ebenfalls 30,00 Euro festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondernutzungsgebührensatzung mit den beschlossenen Änderungen zum 01.06.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.06.2023 09:19 Uhr