Markt Murnau a. Staffelsee; 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Molo-Hof"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024-05. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Murnau hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Molo-Hof“ beschlossen und führt derzeit das erforderliche Verfahren durch.
Auf der gegenständlichen Fläche soll ein Waldkindergarten eingerichtet werden. Im gültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Kur und Erholung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (§ 11 Abs, 2 BauGB) ausgewiesen; zulässig sind Gebäude für ein gemeinnütziges Erholungsheim für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, notwendige Verwaltungs- und Betriebsräume, Cafeteria für Bewohner sowie Wohnungen zu Erholungszwecken und für Pflege-, Verwaltungs- und Betriebspersonal.
Um die Einrichtung eines Waldkindergartens zu ermöglichen, soll diese Bezeichnung des Sondergebietes erweitert werden um den Zusatz: sowie der Betreuung von Kindern. Zudem soll in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Baufenster in der angefragten nördlichen Teilfläche ergänzt werden, indem bauliche Anlagen zur Kinderbetreuung mit einer Grundfläche von max. 75 m² zulässig sind.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.04.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Molo-Hof“ des Marktes Murnau a. Staffelsee zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2024 12:48 Uhr