Aschlerbergweg und Elmaubergweg; Übernahme der Bauträgerschaft für Grundinstandsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-14. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Berg- und Schutzwälder am Elmauberg und Aschlerberg sind überwiegend ungepflegte, unerschlossene Fichtenmonokulturen. Die geplante Erschließungsmaßnahme dient der Stabilisierung dieser Wälder durch Umbau zu Mischbeständen mithilfe von Pflanz- und Durchforstungsmaßnahmen. 

Ein weiterer zunehmend wichtiger Grund für die Erschließung schwer zugänglicher, unerschlossener Bergwälder ist die zunehmende Gefährdung dieser Wälder durch vom Klimawandel verursachte Waldbrand- und Windwurfkatastrophen sowie Borkenkäferkalamitäten. Bekämpfungsmaßnahmen sind in gut erschlossenen Wäldern stark erleichtert. Auch die nach der Erschließung von über 120ha Wald verbesserten Nutzungsmöglichkeiten versorgen regional und überregional die Volkswirtschaft mit dem CO2 neutralen Rohstoff Holz. Regionales Holz ist in Zeiten der Energiewende und des Klimawandels zunehmend wichtig und ersetzt in der stofflichen und energetischen Verwendung Öl, Gas, Beton und Plastik. Die Einnahmen aus den Bewirtschaftungsmaßnahmen bleiben zudem in der Region und in Bad Kohlgrub und werden hier auch reinvestiert. 

Bei über 70 Flurstücken und ca. 50 Beteiligten ist die Übernahme der Baulastträgerschaft durch die Gemeinde Bad Kohlgrub sehr hilfreich. Da die Gemeinde selbst Eigentümerin von zwei beteiligten Grundstücken ist, wäre darüber hinaus die Kostenübernahme für diese Flächen erforderlich.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 900.000 Euro brutto. Die Förderung beträgt 90% der Nettokosten. Der Rest ist auf die Anlieger umzulegen. Die Gemeinde sollte die Bauträgerschaft übernehmen, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Das Projekt kommt nur zustande, wenn eine vollumfängliche Finanzierung gewährleistet werden kann. Außer den bereits angesprochenen Kosten für die eigenen Grundstücke wird die Gemeinde nicht finanziell belastet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Übernahme der Bauträgerschaft für die Grundinstandsetzung von Aschlerbergweg und Elmaubergweg zu. Die anfallenden bzw. nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten sind vollumfänglich von den Anliegern zu tragen. Die Baumaßnahme ist erst nach einer Förderzusage und Kostenübernahmeerklärung der Anlieger auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung für die beiden gemeindlichen Grundstücke als Grundstückseigentümer zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.10.2024 08:57 Uhr