Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Erlass von Richtlinien für das kommunale Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm der Gemeinde Bad Kohlgrub


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-16. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-16. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 entschieden, ein Kommunales Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm aufzulegen. 

Kommunales Fassadenprogramm:
Die Gemeinde kann ein zeitlich begrenztes Kommunales Förderprogramm auflegen, um die Hauseigentümer (hauptsächlich an der Hauptstraße) zur Aufwertung ihrer Anwesen zu animieren. Ziel könnte sein, dass unschöne Gebäude einen neuen Fassadenanstrich erhalten, Zäune erneuert, Fenster ausgetauscht, Einfahrten gepflastert werden usw. Die Umsetzung erfolgt in Kombination mit einer kostenlosen städtebaulichen Beratung. 

Kommunales Geschäftsflächenprogramm:
Ähnlich dem Kommunalen Fassadenprogramm ist beim Geschäftsflächenprogramm das Ziel, den Verkaufsraum bei Ladengeschäften aufzuwerten. Die Maßnahmen könnten mit dem vorstehenden Ansatz beim Fassadenprogramm kombiniert werden.

Im Haushalt sind für die Jahre 2025-2027 entsprechende Mittel einzuplanen. Von den ausgereichten Zuschüssen (und der städtebaulichen Beratung) wird ein Anteil in Höhe von 60% durch die Regierung von Oberbayern gefördert. Angedacht war ursprünglich ein Haushaltsansatz von 20.000 Euro pro Jahr. Dies ist aber endgültig im Rahmen der Haushaltsberatung zu entscheiden.

Der Gemeinderat hat nun die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verabschieden. Diese wurden bereits mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Richtlinie für das kommunale Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:41 Uhr