Datum: 13.10.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
2 Informationen des Bürgermeisters.
2.1 Erster Bürgermeister Karl-Heinz Reichert; Vertretung während der Reha-Maßnahme.
3 Einzelhandelskonzept; Vorstellung durch Dr. Stefan Leuninger, Kaufbeuren.
4 Nehrdich Martin, Hörnleweg 2; Neubau eines Unterstandes.
5 Deutscher Amateur-Radio-Club e.V., Ortsverband Garmisch-Partenkirchen; Antrag auf Errichtung einer Amateurfunkstation auf dem Hörnle.
6 Änderungen von den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und zur Wasserabgabesatzung; Übergangsregelung.
6.1 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
6.2 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
7 Gemeinderätin Michaela Frank; Antrag auf Ferienbetreuung für die Sommerferien 2016.
8 Freie Wählergemeinschaft Bad Kohlgrub; Antrag auf Neubürgerbroschüre in Schriftform.
9 Sonstiges.
9.1 Ortszentrum; Neugestaltung des Bereichs um die Dorflinde (Wiedervorlage).
9.2 Blaskapelle Bad Kohlgrub; Einladung.
9.3 Asylbewerber; Zuständigkeit.
9.4 Waldschluchtweg; Instandsetzung.
9.5 Geschäftsordnung; Änderung.

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 20 vom 01.09.2015 keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 20 vom 01.09.2015 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 2
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2.1. Erster Bürgermeister Karl-Heinz Reichert; Vertretung während der Reha-Maßnahme.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende dankt an dieser Stelle seinem Stellvertreter, Bürgermeister Franz Degele, der ihn während seiner 4-wöchigen Reha-Maßnahme hervorragend vertreten hat, so dass er sich beruhigt  erholen und seine verschleppte Lungenembolie auskurieren konnte. 
Gleichzeitig bedankt er sich auch für die vielen Genesungswünsche aus den Reihen des Gemeinderates und der Bevölkerung.

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3. Einzelhandelskonzept; Vorstellung durch Dr. Stefan Leuninger, Kaufbeuren.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende hat das Stadtplanungsbüro LEUNINGER & MICHLER, Kaufbeuren, im Juni 2015 beauftragt, die städtebaulichen und ökonomischen Rahmenbedingungen des Handelsstandortes Bad Kohlgrub zu untersuchen und hieraus – in Form eines Einzelhandelskonzeptes - Vorschläge für die weitere Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Ortsmitte zu erarbeiten. Den aktuellen Hintergrund bilden Anfragen von zwei Investoren zur Realisierung großflächiger Lebensmittelmärkte in Bad Kohlgrub.

Die zentralen - die Untersuchung leitenden -  Fragestellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
?        Wie wird die Versorgungssituation in Bad Kohlgrub bewertet? 
?        Welche Wirkungen ergeben sich auf die Ortsmitte und die Nahversorgung bei einer evtl. Neuansiedlung von einem Lebensmittelmarkt – in Abhängigkeit von der konkreten Standortwahl und Verkaufsflächendimension/-struktur? 
?        Welche Perspektiven für die Weiterentwicklung des Handels- und Versorgungsstandortes bestehen – auch vor dem Hintergrund der Tourismusfunktion der Gemeinde? Welche Rahmenbedingungen sind ggf. weiter zu entwickeln?
?        Gibt es Rahmenbedingungen / Ansatzpunkte, um die Ortsmitte zielgerichtet weiterzuentwickeln?

Für die Konzepterarbeitung zur Weiterentwicklung der Handels- und Versorgungsstrukturen in – unter besonderer Berücksichtigung der Ortsmitte – wurden zahlreiche persönliche Gespräche geführt mit Einzelhandelsbetrieben, Gastronomen, Immobilieneigentümern, Nah & Gut, V-Markt, der „Ammergauer Alpen“ GmbH sowie dem Dorfentwicklungsverein.

Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
?         Bad Kohlgrub verfügt – im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden in der Region - über eine positive Bevölkerungsentwicklung. Die landschaftliche Attraktivität, Sportinfrastruktur, Schulinfrastruktur, günstige Immobilienpreise sowie die Bahn-Anbindung dürften hierfür wesentliche Gründe sein. Die Tourismusfunktion hat in den vergangenen Jahren einen sichtbaren Strukturwandel zum Ergebnis gehabt. Der Tagestourismus ist ein erheblicher Frequenzbringer für die Gemeinde.

?        Bad Kohlgrub verfügt – auch im Gegensatz zu vielen Kommunen gleicher Größenordnung – noch über einen beachtlichen Handelsbesatz in der Ortsmitte. Viele Sortimente/Waren, z.B. Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, Elektrowaren, Blumen, Optik/ Schmuck, sind vorhanden. Dezentrale Handelslagen „auf der grünen Wiese“ gibt es nicht.

?        Nachdem die Perspektive des „kleinen“ Supermarktes in der Ortsmitte derzeit offen ist, gibt es erste Überlegungen von Projektentwicklern / Betreibern, einen neuen Standort für einen (großflächigen) Lebensmittelmarkt zu entwickeln. Der priorisierte Standort hierfür, die Lage an der Staatsstraße zwischen Saulgrub und Bad Kohlgrub, ist als dezentraler Standort ohne ein fußläufiges Einzugsgebiet einzustufen.
Das Fachbüro kommt zu dem Ergebnis, dass bei Realisierung eines modernen (großflächigen) Lebensmittelmarktes aus ökonomischer Sicht wohl keine Perspektiven für einen Supermarkt in der Ortsmitte bestehen. Eine Schwächung der Ortsmitte, z.B. Frequenzverluste, fehlende Wechselwirkungen mit anderen Betrieben, fehlende fußläufige Nahversorgung, wären bei einer Ausweisung von Einzelhandelsflächen außerhalb des Zentrums jedoch die Folgen.
Sollte trotz der Risikofaktoren ein großflächiger Lebensmittelmarkt in Bad Kohlgrub angesiedelt werden (z.B. wenn nach intensiver Bearbeitung/Suche keine Erfolg versprechende Nachfolgeregelung für den Supermarkt gefunden wird), wäre der Betriebstyp „Discounter“ mit max. 900 - 1.000 qm Verkaufsfläche zu präferieren. Ein separater Backshop mit Cafe bzw. eine separate Metzgerei mit Imbiss wären durch eine entsprechende Festsetzung in der Bauleitplanung zu vermeiden. Eine gleichlautende Empfehlung gilt für alle anderen zentrenrelevanten Sortimente gem. Sortimentsliste. Randsortimente im Lebensmittelmarkt wären auf max. 10 % der Verkaufsfläche zu begrenzen.
Planungsrechtliche Hinweise für die städtebauliche Entwicklung in Bad Kohlgrub:
Wenn der Gemeinderat die Versorgungsstrukturen in der Ortsmitte sichern möchte und die Attraktivität der Ortsmitte erhalten und stärken möchte, gilt es planungsrechtliche Vorkehrungen zu treffen.
Der zentrale Versorgungsbereich ist ein räumlich abgegrenzter Bereich mit Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungsbetrieben und sonstige Nutzungen, dem eine wichtige Versorgungsfunktion für die Gesamtgemeinde zukommt.
Zukünftige Bauanfragen oder Bauanträge, die nach § 34 BauGB für z.B. einen Discountermarkt mit 800 qm Verkaufsfläche in einem gewerblich orientierten Bereich zulässig sind, müssen folglich entsprechend gesteuert angesiedelt werden. Hier werden der Kommune folgende Instrumente zur Steuerung im Baugesetzbuch zur Verfügung gestellt.
Instrumentarium 1:
Die Kommune legt den zentralen Versorgungsbereich im Flächennutzungsplan fest. Ein Verfahren ist durchzuführen. Durch diese Ausweisung könnte sich Bad Kohlgrub im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB auch gegenüber anderen Kommunen auf den Schutz berufen.
Instrumentarium 2:
Die Kommune beschließt das Einzelhandelskonzept als informelle Planung und legt somit den zentralen Versorgungsbereich und eine gemeindespezifische Sortiments fest. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde bei Anträgen von Einzelhandelsnutzung außerhalb des Gebietes nach § 34 BauGB Abs. 2 eine Ablehnung außerhalb des Versorgungsbereichs aussprechen.
Instrumentarium 3: Bei zukünftigen Baubauungsplänen findet das Einzelhandelskonzept eine Berücksichtigung, d.h. Einzelhandel wird z.B. in Gewerbegebieten auch unterhalb der Großflächigkeit (800 qm Verkaufsfläche) ausgeschlossen und die Sortimente werden geregelt.
Instrumentarium 4: In einem einfachen Bebauungsplan kann die Zulässigkeit bestimmter Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen gesteuert werden (Feindifferenzierung nach § 1 Abs. 4-9 BauGB).

Beschluss

1.        Das Fachgutachten und der Fachvortrag werden zur Kenntnis genommen.

2.        Zur Sicherung einer stabilen und intakten Ortsmitte dient zukünftig die vorgelegte informelle Rahmenplanung (Einzelhandelskonzept) – insbesondere der dargestellte zentrale Versorgungsbereich und die Sortimentsliste.

3.        Flächen für einen Lebensmittelmarkt am Ortsrand werden zunächst für die Dauer von 6-8 Monaten nicht ausgewiesen. In dieser Zeit werden Alternativen gesucht, vornehmlich in der Ortsmitte.

4.        Dem Büro LEUNINGER & MICHLER wird das Vertrauen geschenkt, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern, Immobilieneigentümern sowie möglichen Betreibern Lösungen zur nachhaltigen Sicherung der Nahversorgung in der Ortsmitte zu erarbeiten und die Ergebnisse im Gemeinderat wieder vorstellen.

      5.  Der Auftrag wird nach der konkreten Aufgabenstellung vom Gemeinderat vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Nehrdich Martin, Hörnleweg 2; Neubau eines Unterstandes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.

Nach § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung sind grundsätzlich nur Satteldächer zulässig. Andere Dachformen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.

Da es sich bei dem geplanten Unterstand aufgrund seiner Fläche unter 50 m² um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO handelt, hat über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden (Art. 63 Abs. 3 BayBO).

Beschluss

Die beantragte Ausnahme von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach für den geplanten Untersand ein Pultdach vorgesehen ist, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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5. Deutscher Amateur-Radio-Club e.V., Ortsverband Garmisch-Partenkirchen; Antrag auf Errichtung einer Amateurfunkstation auf dem Hörnle.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

-        In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.01.2013 wurde ein Antrag des Deutschen Amateu r-Radio-Club e.V., Ortsverband Garmisch-Partenkirchen, vom 18.12.2012 zur Errichtung einer Amateurfunkstation auf dem Hörnle behandelt und eine Entscheidung bis zur Vorlage einer Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer zurückgestellt.
-        Nach einer erneuten Antragstellung am 09.03.2015, wurde mit Schreiben vom 28.05.2015 auf den Gemeinderatsbeschluss vom 08.01.2013 hingewiesen und erneut die Vorlage der Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer eingefordert.
-        Mit Schreiben vom 10.08.2015 wird der Antrag auf Errichtung einer Amateurfunkstation auf, in und an der Bergstation der Hörnle-Schwebebahn unter Vorlage der geforderten Zustimmungserklärungen wiederholt. 

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6. Änderungen von den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und zur Wasserabgabesatzung; Übergangsregelung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub hatte hinsichtlich Ihrer Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und zur Wasserabgabesatzung über Jahrzehnte lang keine gültigen Satzungen. Dies stellte sich bereits in einem Klageverfahren im Jahr 2008 heraus. Grund dafür war hauptsächlich der unzulässige Beitragsmaßstab des m³-umbauten Raumes.

Nun stellt das für die Gemeinde eine große Problematik dar, mit diesem nichtigen Satzungsrecht ordnungsgemäß umzugehen.

Anlässlich eines aktuellen Widerspruchs, schlägt das Landratsamt in Kooperation mit der Regierung von Oberbayern vor, eine Übergangsregelung in unsere Satzungen einzufügen. Dadurch ist es der Gemeinde möglich, einen Strich unter die Altfälle zu setzen und künftig korrekt abzurechnen.

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6.1. 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 6.1

Beschluss

Die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird, wie vorgeschlagen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.2. 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 6.2

Beschluss

Die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird, wie vorgeschlagen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Gemeinderätin Michaela Frank; Antrag auf Ferienbetreuung für die Sommerferien 2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Siehe Antrag, per E-Mail eingegangen am 23.09.2015.

Beschluss

Mit der beantragten Ferienbetreuung vom 15.08. bis 26.08.2016 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Freie Wählergemeinschaft Bad Kohlgrub; Antrag auf Neubürgerbroschüre in Schriftform.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Siehe Antrag, per E-Mail eingegangen am 23.09.2015.

Beschluss

Diesem Vorschlag stimmen die Gemeinderatsmitglieder zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Sonstiges.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö 9
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9.1. Ortszentrum; Neugestaltung des Bereichs um die Dorflinde (Wiedervorlage).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 16. Juni 2015 wurde wie folgt beschlossen:
-        Der vorliegende Vorschlag von Architekt Fussenegger wird umgesetzt.
-        Zusätzlich ist zu prüfen, ob zu den vorhandenen fußläufigen Verbindungen in diesem Bereich Erweiterungsmöglichkeiten bestehen.

Siehe modifiziertes Gestaltungskonzept vom Juli 2015.

Beschluss

Der o. g. Bauabschnitt darf auf den gemeindlichen und kirchlichen Flächen vom Verein „Dorfentwicklung Bad Kohlgrub“ entsprechend dem vorliegenden Gestaltungskonzept vom Juli 2015 des Ing.-Büros iSA ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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9.2. Blaskapelle Bad Kohlgrub; Einladung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende lädt im Namen der örtlichen Blaskapelle die Mitglieder des Gemeinderates zum Abschlusskonzert am 23. Oktober um 20 Uhr im Kursaal ein.

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9.3. Asylbewerber; Zuständigkeit.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Gemeinderätin Frank bringt vor, dass sie darauf angesprochen wurde, wie viele  Flüchtlinge sich in Bad Kohlgrub aufhalten, ob noch welche hinzukommen und wo man sich hinwenden müsse, wenn man ehrenamtliche Hilfe anbieten möchte.
Dazu stellt der Vorsitzende grundsätzlich fest, dass die Zuständigkeit des Flüchtlingswesens beim Landkreis liegt. Es ist uns deshalb nicht bekannt, wie viele Asylbewerber momentan in unserem Ort untergebracht sind, da diese vom Landratsamt auf verschiedene Gemeinden im Landkreis verteilt werden.
Der Landrat hat in der letzten Bürgerversammlung versichert, dass in Bad Kohlgrub das Soll für die Aufnahme von Flüchtlingen erfüllt sei und deshalb die Verteilung von Asylbewerbern auf andere Landkreisgemeinden erfolgt.
Gemeinderat Onnich ergänzt in diesem Zusammenhang, dass der Landrat diese Aussage in der letzten Kreisausschuss-Sitzung bestätigt hat.
Hinsichtlich der Einbringung von ehrenamtlichen Helfern sollen sich interessierte Personen an den in der Ausländerbehörde beim Landratsamt zuständigen Herrn Hibler wenden. 

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9.4. Waldschluchtweg; Instandsetzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Von Gemeinderätin Frank wird berichtet, dass sich der Weg zur Waldschlucht in einem sehr schlechten Zustand befindet.
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass es sich dabei um einen öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, der von den anliegenden Grundstückseigentümern zu unterhalten ist.
Da wir uns der Bedeutung dieses Weges als Wanderweg bewusst sind, unterstützt die Gemeinde die Eigentümer bei Reparaturmaßnahmen z. B. mit Materiallieferungen.
Der Vorsitzende wird die Angelegenheit mit dem Bauhofleiter und den betroffenen Eigentümern gemeinsam besichtigen. 

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9.5. Geschäftsordnung; Änderung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö informativ 9.5

Sachverhalt

Von Gemeinderat Onnich wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass Zuhörern d as Wort erteilt werden kann.
Der Vorsitzende erklärt, diesen Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Datenstand vom 11.11.2015 09:18 Uhr