Datum: 12.01.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:20 Uhr bis 23:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 23 vom 08.12.2015 keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 23 vom 08.12.2015 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Informationen des Bürgermeisters.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Lampl-Anwesen; Zuschuss Landkreis.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird bekanntgegeben, dass der Landkreis Garmisch-Partenkirchen für die Sanierung des denkmalgeschützten Objekts einen Zuschuss in Höhe von 12
.000 EUR bewilligt hat.
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2.2. Kindergarten; Sanierung und Erweiterung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass das Raumprogramm mit der Kindergartenleitung abgestimmt werden konnte und somit die Entwurfsplanung demnächst fertig
sein wird. Der Umfang der Baumaßnahme wird in einer der nächsten Sitzungen vom beauftragten Architekturbüro Steinert vorgestellt werden.
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3. Thurau Doris und Rötsch Karl, Vierkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Windheuserstraße.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“.
Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
Für den Fall, dass mit der beantragten Genehmigungsfreistellung Einverständnis besteht, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates nicht erforderlich.
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4. Hartmann Irene, Badstr. 8; Einbau eines Zwerchgiebels.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan vom 15.12.2015.
Gemäß § 6 Nr. 5 der Ortsgestaltungssatzung sind Zwerchgiebel bei Gebäuden in einer Bauweise von E + D (Erdgeschoss und Dachgeschoss) mit 1,20 m – 1,60 m Kniestock
zulässig.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Eickholt Alexandra, Siegsdorf; Umbau und Nutzungsänderung des Anwesens Fallerstr. 5 im Bereich EG/DG-Süd.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Hinweis:
Gemeinderat
Eickholt ist wegen persönlicher Beteiligung (Bruder der Antragstellerin) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Siehe Eingabeplan vom 04.01.2016.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan "Gagers"; 1. Änderung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Aufgrund der Steigung der Zufahrt zum Garagenstandort der Parzelle 10 waren sich die Gemeinderatsmitglieder in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2015 einig, die textliche Festsetzung des Bebauungsplanes unter Ziffer 5.4 entsprechend zu ändern.
Außerdem wurde die traufseitige Wandhöhe (Ziffer 2.1) neu definiert, sowie unter Ziffer 2.2 die wasserdurchlässige Ausführung der Zufahrt und der Besucherstellplätze von bisher nur Kies, in z. B. Kies, wassergebundene Decke, Rasensteine, fugenoffenes Pflaster, erweitert.
Beschluss 1
Im Bereich der Garagenzufahrt von der Grundstücksparzelle 10 sind Abgrabungen bis 2,50 m zulässig (siehe Ziffer 5.4).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die wasserdurchlässige Ausführung der Zufahrt bis zur Garageneinfahrt, sowie für die Besucherstellplätze darf innerhalb des Streuobstangers nicht nur in Kies, sondern z. B. auch als wassergebundene Decken, in Rasensteinen, oder als fugenoffenes Pflaster errichtet werden (siehe Ziffer 2.2).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Beschluss 3
Die maximale Wandhöhe wird nicht am niedrigsten Punkt der Verschneidung von Hauskante und natürlichem Gelände, sondern von Oberkante Fertigfußboden des talseitig freiliegenden Geschosses gemessen (siehe Ziffer 2.1)
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Beschluss 4
- Der Bebauungsplan „Gagers“ wird, wie vorgeschlagen, geändert.
- Der vom Architekturbüro BöhmerLaubender, Bad Kohlgrub, ausgearbeitete Änderungsentwurf vom 04.01.2016 mit Begründung wird gebilligt.
- Auf dieser Grundlage ist die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in die Wege zu leiten.
- Mit der Benachrichtigung der beteiligten Behörden wird der Planfertiger beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Kienzerleweg; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach dem Baugesetzbuch - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 10.11.2015 wurde die o. g. Satzung aufgestellt.
Der Satzungsentwurf hat in der Zeit vom 20.11. bis 22.12.2015 öffentlichen ausgelegen.
Gleichzeitig wurden die davon betroffenen Behörden beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.
Von den beteiligten Behörden haben der Planung zugestimmt bzw. keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 18.11.2015
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Baurecht, Immissionsschutz); Schreiben vom 22.12.2015
Beschluss
Zur Stellungnahme des Landratsamtes vom 22.12.2015 unter B. Naturschutz ergeht folgender Beschluss:
Zu 1. Ausgleich
Der ermittelte Ausgleichsbedarf erfolgt in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde über das Öko-Konto des Landkreises.
Die lt. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Kohlgrub und dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu entrichtende Ersatzzahlung ist von den begünstigten Eigentümern der Flst. Nr. 1469/1 zu übernehmen.
Zu 2. Grünordnung
Die Naturschutzbehörde besteht auf die Erhaltung der im Geltungsbereich befindlichen Eiche. Der Bitte, den Baum zeichnerisch und textlich festzusetzen, wird nachgekommen.
Satzungsbeschluss:
Die als Anlage beigefügte „Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich Kienzerleweg in Bad Kohlgrub (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Haus des Gastes und Wandelhalle; Planentwürfe für die neue Nutzung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung am 29. September 2014 wurde wie folgt beschlossen:
„Das vorgetragene Nutzungskonzept der Freien Wählergemeinschaft wird weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für Kursaalgebäude, Haus des Gastes mit Wandelhalle und Außenanlagen, sowie einer zentralen Nahwärmeversorgung voran zu treiben unter der Maßgabe, dass der Umzug des Rathauses und die Schaffung von Räumen für eine gemeinsame Nutzung durch Bürger und Gäste berücksichtigt wird. Hierzu sind die Fördermöglichkeiten abzuklären.“
Siehe Planzeichnungen von Architekt Dipl.-Ing. Otto Fussenegger vom 23.06.2015.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 11.08.2015 ergab sich folgendes:
„In der ausführlichen Erörterung und Aussprache zu verschiedenen Vorschlägen über die weitere Nutzung der beiden Gebäude kristallisiert sich schließlich heraus, dass einerseits die Sanierung des Haus des Gastes ohne Wandelhalle favorisiert wird, andererseits im Fall der vorgesehenen Arztpraxis erst abzuklären wäre, ob diese Räumlichkeiten auch tatsächlich von einem Arzt angenommen werden.
Vom Vorsitzenden wird deshalb vorgeschlagen, vom Planer nur die Sanierung des Haus des Gastes (mit Rathaus, aber ohne Arztpraxis) als weitere Planungsvariante erstellen zu lassen, um eine Alternative zu dem vorliegenden Entwurf, auch in finanzieller Hinsicht, zu haben.
Somit würden zwei Alternativen vorliegen, über die in öffentlicher Sitzung diskutiert und entschieden werden könnte.
Zudem strebt er bis zu dieser Sitzung an, auch bereits etwas über einen interessierten Arzt für die beabsichtigte Arztpraxis in Erfahrung zu bringen.
Damit erklären sich die Gemeinderatsmitglieder allgemein einverstanden.“
Architekt Fussenegger hat daraufhin die Kosten für die weitere Planvariante mit Abriss der Wandelhalle und ohne Nutzung des Obergeschosses für Vermietungen mit 735.000 € errechnet.
Die Vorlage eines Planes dazu ist entbehrlich, da sich die Nutzungen im Erdgeschoss gegenüber der vorgelegten Planvariante nicht ändern und im Obergeschoss die bisherigen Nutzungen und Raumgrößen erhalten bleiben und diese Räume lediglich saniert werden müssen.
Siehe auch Antrag der Fraktion „Für Bad Kohlgrub - Neue Liste“ mit Nutzungsschema.
Beschluss 1
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, im Haus des Gastes die Gemeindeverwaltung unterzubringen und Räumlichkeiten für einen Arzt zu schaffen, sowie die Kur- und Touristinformation dort zu belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 2
Architekt Fussenegger wird beauftragt, sich unter Berücksichtigung der Ideen der „Neuen Liste“
seine Gedanken zu machen und eine zweite Planungsvariante zur Lösung der Thematik vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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9. St.-Rochus-Friedhof; Beisetzung von Urnen (Wiedervorlage).
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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vorberatend
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9 |
Sachverhalt
Ursprünglich war vorgesehen, im St.-Rochus-Friedhof eine Urnenwand zu errichten.
Im Zuge der Planung eines neuen Leichenhauses war beabsichtigt, diese Urnennischen in den Neubau zu integrieren.
Dagegen erhoben jedoch sowohl das Erzbischöfliche Ordinariat, als auch Ortspfarrer Rudolf Scherer Bedenken, so dass davon Abstand genommen wurde.
Siehe verschiedene Entwürfe für Urnenbestattungen, sowie die Anregung und Bilder von Gemeinderätin Höck.
Der Bauausschuss wurde vom Gemeinderat am 14.07.15 beauftragt, die Situation vor Ort zu besichtigen und sich mit den verschiedenen vorliegenden Vorschlägen auseinanderzusetzen.
Der Bauausschuss hat die Örtlichkeit am 15.12.2015 besichtigt und kam zu dem Ergebnis, dass ein Gebäude im südöstlichen Friedhofsteil errichtet werden soll, in welches die bereits vor Jahren angekauften Urnenboxen auf jeden Fall integriert werden müssen.
Beschluss
In der nächsten Sitzung ist die frühere Planung einer Urnenwand mit Überdachung vorzulegen und zu entscheiden, ob diese zu modifizieren ist oder in der vorliegenden Form übernommen werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Jungkurth Maria, Badstr. 23; Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung (Wiedervorlage).
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
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vorberatend
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10 |
Sachverhalt
Siehe Antrag vom 11. August 2015.
Nach § 37 Abs. 2 der Friedhofssatzung sind derzeit Einfassungen aus Steinmaterial im St.-Rochus-Friedhof nur in den Abteilungen A 1, A 2 und A 3 zulässig (siehe Anlage).
Vom Friedhofsreferent Otto Fussenegger wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 01.09.15 vorgeschlagen, die Angelegenheit durch den Bauausschuss vor Ort besichtigen zu lassen.
Bei der Ortsbesichtigung am 15.12.2015 kam der Ausschuss nach Abwägung der Vor- und Nachteile zu dem Ergebnis, die Friedhofssatzung nicht ändern zu wollen, sondern den derzeitigen Zustand bewusst zu belassen.
Die von Gemeinderat Freisl und Gemeinderätin Höck angebotene Hilfe, den betroffenen Grabbesitzern in den unteren Abteilungen des Friedhofes praktische Anleitungen bei der Grabpflege entsprechend den Vorschriften der Friedhofssatzung aufzuzeigen, soll stärker bei den Grabnutzungsberechtigten publiziert werden.
Beschluss
Dem Vorschlag von Gemeinderat Onnich wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Reservistenkameradschaft Bad Kohlgrub; Ersatz für die UNRRA-Grabstätte im St.-Rochus-Friedhof.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Siehe Schreiben der Reservistenkameradschaft.
zum Seitenanfang
12. Sonstiges.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
|
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Gemeinderat; Termin für Februar-Sitzung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
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informativ
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12.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass die turnusmäßig am 9. Februar vorgesehene Sitzung wegen des Faschingsdienstags auf den 16. Februar verschoben wird.
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12.2. Ferienbetreuung; Anmeldeformulare.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
|
ö
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informativ
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12.2 |
Sachverhalt
Von Gemeinderätin Frank wird vorgebracht, dass die Anmeldescheine für die Ferien
betreuung im Rathaus noch nicht vorrätig seien.
Der Vorsitzende erklärt, dies zu veranlassen.
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12.3. Veranstaltungen in der Weihnachtszeit.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.01.2016
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ö
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informativ
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12.3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Wojciak lobt die Vielzahl der vor, während und nach Weihnachten stattgefundenen Veranstaltungen, wie die Ballontage
, Nacht der 1000 Lichter, Theateraufführung, die äußerst positiv angenommen worden sind.
Vom Vorsitzenden wird dies bestätigt und ergänzt, dass er in diesem Zusammenhang allen beteiligten ehrenamtlichen Helfern ein großes Kompliment machen möchte, die dadurch unseren Ort nach außen hin hervorragend repräsentiert haben.
Datenstand vom 17.02.2016 13:02 Uhr