Datum: 08.03.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
2 Haushalt 2016:
2.1 Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2016.
2.2 Finanzplan für die Jahre 2015-2019.
3 Bebauungsplan "Gagers"; 1. Änderung - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.
4 Szenthe Anja und Carl, Kehrer Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh.
5 Kissinger Pamela und Ralph, Augsburg; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Windheuserstraße.
6 Geipl Josef, Spengelstr. 5; Abbruch, Wiederaufbau, Erweiterung und Umbau eines Stadels auf dem Flst. Nr. 957.
7 Kargl Ludwig, Harrerstr. 1; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport an der Harrerstraße.
8 Hölscher Kathrin und Michael, St.-Martin-Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport am Kienzerleweg.
9 Sonstiges.
9.1 Vollstreckungswesen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Frage:
Werden zu der Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 Einwendungen erhoben?

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2016:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 2
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2.1. Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2016 wurde in einer Sitzung des Finanz- und Personalausschusses und in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich beraten und diskutiert.
Diese Diskussion des Entwurfes in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses sowie im Gemeinderat war sehr wichtig. Sie verlief insgesamt sehr konstruktiv und harmonisch.
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 wird mit sehr umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weitere große Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung. Dazu werden, trotz der Fördermittel aus der Städtebauförderung, Kreditaufnahmen notwendig werden.
Die gesetzlichen Vorgaben können erfüllt werden. Das bedeutet:
-        Vermögens- und Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen
-        Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt mind. so hoch wie ordentliche Tilgung der Kredite (mind. 157.000 €; tatsächlich 242.100 €)
-        Mindestrücklage bleibt unangetastet (Rest i. H. v. 585.400 € wird ausgeschöpft)
-        Kostenrechnende Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) erzielen Kostendeckung

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                 5.627.300 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                             4.202.900 €
Entspricht einem Gesamthaushalt von                                     9.830.200 €

Die Netto-Verschuldung wird durch Tilgungsleistungen um 157.000 € gesenkt, das bedeutet, dass die Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2016 auf 423 € sinken würde. Allerdings lässt aber die Neuaufnahme des Kredits die Pro-Kopfverschuldung wieder um 839 € steigen, sodass sie zum 31.12.2016 voraussichtlich 1.262 € beträgt. Zum 31.12.2015 betrug diese noch 541 €.

Wesentliche Einnahmen:
Haushaltsjahr
Vorjahr
Grundsteuer -A- und -B-
     542.700 €
547.600 €
Gewerbesteuer
     340.000 €
280.000 €
Einkommensteuerbeteiligung
  1.016.000 €
959.000 €    +   6 %
Umsatzsteuer-Anteil
       56.000 €
  48.000 €    + 15 %
Schlüsselzuweisungen
     904.800 €
862.500 €    +   5 %
Fremdenverkehrsbeitrag
     182.000 €
190.000 €
Kurbeitrag
     220.000 €
235.000 €



Wesentliche Ausgaben:


Personalkosten
  1.154.200 €
1.091.900 €
Gewerbesteuerumlage
       50.000 €
     50.000 €
Kreisumlage
  1.090.000 €
1.057.000 €  +  4 %

Steuerhebesätze -unverändert-
Grundsteuer A                                350 %        
Grundsteuer B                                450 %        
Gewerbesteuer                                350 %        

Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt

Verwaltungshaushalt 2015
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2016
2016
2015
2015
2014
2014
 
%
%
%
wichtigste Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Steuern, steuerähnliche Abgaben  (00 - 09)
3.154.500
56,06%
2.997.200
53,68%
2.805.928
56%
Gebühren und Abgaben           (10 - 12)
1.255.600
22,31%
1.257.500
24,49%
1.171.616
23%
Mieten und Pachten                 (13 - 15)
108.200
1,92%
131.700
2,52%
143.069
3%
Erstattungen                             (16)
425.600
7,56%
404.200
8,48%
358.509
7%
Zuweisungen                            (17)
334.400
5,95%
289.600
4,34%
238.884
5%
sonstige Finanzeinnahmen      (2)
349.000
6,20%
333.200
6,50%
309.561
6%
Zuführung vom VM-HH            (28)
0
0,00%
0
0,00%
0
0%
Summe
5.627.300
100,00%
5.413.400
100,00%
5.027.567
100%
 
 


 
 
 
wichtigste Ausgaben
 
 
 
 
 
 
Personalkosten                         (4)
1.154.200
20,51%
1.091.900
19,94%
982.632
20%
Sächlicher Verwaltungs- u.
2.510.000
44,60%
2.467.600
45,73%
2.182.405
43%
Betriebsaufwendungen (5/6)






Zuweisungen und Zuschüsse    (7)
516.000
9,17%
463.800
9,70%
454.404
9%
sonstige Finanzausgaben         (8)
1.205.000
21,41%
1.159.000
20,01%
1.028.309
20%
Zuführung zum VM-HH             (86)
242.100
4,30%
231.100
4,62%
379.817
8%
Summe
5.627.300
100,00%
5.413.400
100,00%
5.027.567
100%

Straßen, Wege und Plätze
Für die Instandsetzung von Straßen und Wegen werden 43.000 € und für die Unterhaltung 35.000 € bereitgestellt um die vom Bauhof erfassten Straßenschäden beheben zu können. In diesem Betrag ist der Jagdkieszuschuss (7.670 €) nicht mehr enthalten, dieser wird nun auf einer eigens dafür vorgesehenen Haushaltsstelle veranschlagt. Insgesamt werden also rund 36.000 € mehr in die Straßen investiert wie im Vorjahr.

Wasserversorgung
Aufgrund des dringend notwendigen Wasserleitungsausbaus im Bereich Gagers/Auf der Oh / Löfflerstraße, sowie des notwendigen Neubaus des Hochbehälters in Sonnen, sind die Ansätze für die Abschreibung und die Verzinsung zu erhöhen. Das hat zur Folge, dass die Gebühren um 0,10 €/m³ angehoben werden müssen.

Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt

Vermögenshaushalt 2016
Ansatz
 
Ansatz
 
Ergebnis
 
 
2016
2016
2015
2015
2014
2014
 
%
%
%
wichtigste Einnahmen
 
 
 
 
 
 
Zuführung vom VW-Haushalt
242.100
5,76%
231.100
13,86%
619.973
76,48%
Entnahme aus Rücklagen
585.400
13,93%
734.600
44,09%
0
0,00%
Rückflüsse von gewährten Darlehen
0
0,00%
0
0,00%
36.400
4,48%
Veräußerung v. Anlagevermögen
12.200
0,29%
0
0,00%
35.006
4,31%
Beiträge (35)
10.000
0,24%
22.000
1,32%
0
0,00%
Zuweisungen u. Zuschüsse
1.171.900
27,88%
446.700
26,81%
119.500
14,73%
Darlehensaufnahme (3770)
2.181.300
51,90%
231.900
13,92%
0
0,00%
Darlehensumschuldung
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Summe
4.202.900
100,00%
1.666.300
100,00%
810.879
100,00%
 
 
 
 
 
 
 
wichtigste Ausgaben
 
 
 
 
 
 
Zuführung zum VW-Haushalt
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Zuführung an Rücklagen
0
0,00%
0
0,00%
356.863
44,01%
Gewährung von Darlehen
0
0,00%
0
0,00%
25.000
3,08%
Erwerb von Beteiligungen
0
0,00%
0
0,00%
25.000
3,08%
Erwerb von Grundstücken (932)
1.000
0,02%
1.000
0,06%
21.329
2,63%
Erwerb von beweglichen Sachen (93)
150.700
3,59%
60.600
3,64%
85.701
10,57%
Baumaßnahmen (94-96)
3.894.200
92,66%
1.247.700
74,88%
91.638
11,30%
Tilgung
157.000
3,73%
152.000
9,12%
203.420
25,09%
Darlehensumschuldung
0
0%
0
0,00%
0
0,00%
Zuschüsse (98)
0
0,00%
205.000
12,30%
1.928
0,24%
Summe
4.202.900
100,00%
1.666.300
100,00%
810.879
100,00%

Der Ansatz im Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.536.600 € höher. Grund dafür sind die vielen veranschlagten Investitionen.
Im Vermögenshaushalt finden sich hauptsächlich die Investitionen der Gemeinde und deren Finanzierung. Hier die wichtigsten Ausgabe-Positionen:
- Heizungstausch Feuerwehr                                              25.000 €
- Schule neue Küche                                                           40.000 €
- Schule Brandmeldeanlage                                                   100.000 €
- Planungsarbeiten Kindergarten                                       40.000 €
- Sportanlagen neue Laufbahn                                               120.000 €
- Bauhof Fahrzeug                                                                    86.000 €
- Kanalbaumaßnahmen                                                    1.005.000 €
- Neubau Urnenpavillon                                                        45.000 €
- Rohrnetzerweiterung Wasser                                                22.000 €
- Austausch Hauptwasserleitung Gagers                           288.000 €
- Sanierung Hochbehälter Sonnen -Planung-                      40.000 €
- Photovoltaikanlage für Wasserhaus in Unterammergau         50.000 €
- Umbau Haus des Gastes                                            500.000 €
- Nutzungsuntersuchung Kurpark-Gebäude                      15.000 €
- Umbau Lampl-Anwesen                                         1.504.000 €

Allgemeine Finanzwirtschaft
Der Verwaltungshaushalt führt 242.100 € zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ab. Zur Durchführung der geplanten Investitionen muss der Rücklage 585.400 € entnommen werden. Außerdem muss ein Kredit in Höhe von 2.181.300 € aufgenommen werden.

Finanzplan
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 wird mit umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weiter höhere Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung.

Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Haushaltsplanung 2016 und die Finanzplanung für die Jahre 2015 mit 2019 stellen folgendes bereinigtes Ergebnis in der Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit dar:
2015                +  215 T€
2016                +  213 T€
2017                +  187 T€
2018                +  164 T€
2019                +  163 T€

Beschluss

Der Haushaltsplan  2016 wird ohne Änderungen anerkannt.
Die beigefügte Haushaltssatzung 2016 wird samt Anlagen erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Finanzplan für die Jahre 2015-2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit weist im bereinigten Ergebnis in den folgenden 3 Jahren ein positives Ergebnis auf.

Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt weisen mindestens die Beträge aus, die für die ordentliche Tilgung benötigt werden. 

Beschluss

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 wird ohne Änderungen anerkannt.
Der Finanzplan 2015 bis 2019 wird genehmigt und ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Gagers"; 1. Änderung - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 12.01.2016 die Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ beschlossen.

Im Rahmen des festgelegten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wurde die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 29.01.2016 bis 29.02.2016  durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.

Als betroffene Behörden wurden die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beteiligt, die wie folgt Stellung genommen haben:

- Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 29.01.2016
  Die geringfügig geänderte Fassung (Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des
  gegenständlichen Geltungsbereichs) steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

- Landratsamt, Bauamt, Garmisch-Partenkirchen; Schreiben vom 01.03.2016

Zu „A. Baurecht“:

Zur Änderung der Wandhöhe:
Die Änderung wird kritisch gesehen, weil dadurch laut Bauamt Wandhöhen bis 7,00 m entstehen können. Gemäß Bauamt wird der Bauherr mit der bisherigen Wandhöhe nicht benachteiligt. Da der Bauherr aber auch durch die neue Wandhöhe nicht benachteiligt wird, wird die Änderung in der geplanten Form beibehalten.

Zur Änderung der Geländefestsetzungen:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

Zur Änderung der Oberflächenbeläge:
Die Änderung wird befürwortet. Die Behörde regt an, fugenoffenes Pflaster mit mind. 2 cm Fuge zu verwenden.

Zu „B. Naturschutz“:

Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

Zu „C. Immissionsschutz“:

Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

Zu  „D. Wasserrecht“:

Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

Beschluss

Zur Stellungnahme des Landratsamtes:

Die Anregung der Behörde, die Ausführung der Pflasterung um eine 2cm-Fuge zu ergänzen, wird in die Planung aufgenommen. Die Änderung wird ansonsten wie geplant umgesetzt.


Satzungsbeschluss:

Die von BöhmerLaubender Architektur und Stadtplanung GbR, Bad Kohlgrub, ausgefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ i. d. F. vom 01.03.2016, einschließlich Begründung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Szenthe Anja und Carl, Kehrer Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt


  • Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“ und entspricht der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes. 

  • Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

  • Für den Fall, dass mit der beantragten Genehmigungsfreistellung Einverständnis besteht, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates nicht erforderlich.

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5. Kissinger Pamela und Ralph, Augsburg; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Windheuserstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan vom 29.02.2016 mit Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Badstraße“.

Beschluss

Von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Badstraße“ werden die beantragten Befreiungen erteilt:

-        Ziffer 3 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Baugrenze für das geplante Wohnhaus geringfügig überschritten wird.

-        Ziffer 6 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Baugrenze für die geplante Garage überschritten wird.

-        Ziffer 4 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Garagenzufahrt verändert wird.

-        Ziffer 5.2 der Festsetzungen durch Text, wonach der Stauraum von 5,50 m auf einer Seite der Doppelgarage unterschritten wird.


Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für eine mögliche Alternative wird auf die beigefügte Skizze von Gemeinderat und Architekt Otto Fussenegger hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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6. Geipl Josef, Spengelstr. 5; Abbruch, Wiederaufbau, Erweiterung und Umbau eines Stadels auf dem Flst. Nr. 957.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan vom 26.01.2016.

Lt. Rücksprache mit Regierungsrat Untergruber vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist für das Vorhaben das sog. „Stadel-Merkblatt“ maßgebend. Danach ist in unserem Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen, auch bei einem nicht privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb, ein Heustadel genehmigungsfähig.

Zu dem beantragten Vorhaben wird das Amt für Landwirtschaft angehört.

Bei einer positiven Beurteilung kann die Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt werden.  

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Kargl Ludwig, Harrerstr. 1; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport an der Harrerstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan.

Wie in dem Anschreiben der Planerin vom 16.02.2016 erwähnt, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Vorbescheid vom 21.10.2015 für das zu bebauende Grundstück festgestellt, dass die Bebauungsvarianten 1 (Neubau von Einfamilienhäusern) und 3 (Neubau von Doppelhäusern) hinsichtlich des Einfügens nach seiner Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig sind.

Zu diesen beiden Bebauungsvarianten hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.08.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Hölscher Kathrin und Michael, St.-Martin-Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport am Kienzerleweg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan.

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche des Baugrundstücks wurde mit der am 20.01.2016 in Kraft getretenen „Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich ‚Kienzerleweg‘ in Bad Kohlgrub (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) in den Innenbereich einbezogen.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Sonstiges.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö 9
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9.1. Vollstreckungswesen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf einen im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt erschienenen Bericht, in dem zu lesen war, dass überlegt werde, ob wir in Zukunft Vollstreckungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland durchführen lassen.
Dazu führt er aus, dass in der Verwaltung oftmals entsprechende Ideen verfolgt werden. Beim ersten Termin konnte sich die Kämmerin wegen Krankheit nicht informieren, so dass dies bei einem weiteren Treffen nachgeholt wird.
Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass sich die Angelegenheit erst im Anfangsstadium befindet. Sollte es konkretere Formen annehmen, wird darüber selbstverständlich im Gemeinderat beraten und entschieden.
Weiter betont der Vorsitzende, dass es sich dabei nicht um das kommunale Mahnwesen handelt, sondern um die daraus folgenden Vollstreckungsmaßnahmen.
Neben dem Beitritt zum o. g. Zweckverband besteht auch die Möglichkeit, sich mit einer Zweckvereinbarung an eine andere Kommune anzuschließen.    

Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr