Datum: 08.03.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Frage:
Werden zu der Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 Einwendungen erhoben?
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016
wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Haushalt 2016:
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2016.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2016 wurde in einer Sitzung des Finanz- und Personalausschusses und in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich beraten und diskutiert.
Diese Diskussion des Entwurfes in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses sowie im Gemeinderat war sehr wichtig. Sie verlief insgesamt sehr konstruktiv und harmonisch.
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 wird mit sehr umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weitere große Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung. Dazu werden, trotz der Fördermittel aus der Städtebauförderung, Kreditaufnahmen notwendig werden.
Die gesetzlichen Vorgaben können erfüllt werden. Das bedeutet:
- Vermögens- und Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen
- Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt mind. so hoch wie ordentliche Tilgung der Kredite (mind. 157.000 €; tatsächlich 242.100 €)
- Mindestrücklage bleibt unangetastet (Rest i. H. v. 585.400 € wird ausgeschöpft)
- Kostenrechnende Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) erzielen Kostendeckung
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 5.627.300 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 4.202.900 €
Entspricht einem Gesamthaushalt von 9.830.200 €
Die Netto-Verschuldung wird durch Tilgungsleistungen um 157.000 € gesenkt, das bedeutet, dass die Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2016 auf 423 € sinken würde. Allerdings lässt aber die Neuaufnahme des Kredits die Pro-Kopfverschuldung wieder um 839 € steigen, sodass sie zum 31.12.2016 voraussichtlich 1.262 € beträgt. Zum 31.12.2015 betrug diese noch 541 €.
Wesentliche Einnahmen:
|
Haushaltsjahr
|
Vorjahr
|
Grundsteuer -A- und -B-
|
542.700 €
|
547.600 €
|
Gewerbesteuer
|
340.000 €
|
280.000 €
|
Einkommensteuerbeteiligung
|
1.016.000 €
|
959.000 € + 6 %
|
Umsatzsteuer-Anteil
|
56.000 €
|
48.000 € + 15 %
|
Schlüsselzuweisungen
|
904.800 €
|
862.500 € + 5 %
|
Fremdenverkehrsbeitrag
|
182.000 €
|
190.000 €
|
Kurbeitrag
|
220.000 €
|
235.000 €
|
|
|
|
Wesentliche Ausgaben:
|
|
|
Personalkosten
|
1.154.200 €
|
1.091.900 €
|
Gewerbesteuerumlage
|
50.000 €
|
50.000 €
|
Kreisumlage
|
1.090.000 €
|
1.057.000 € + 4 %
|
Steuerhebesätze -unverändert-
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 450 %
Gewerbesteuer 350 %
Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt
Verwaltungshaushalt 2015
|
Ansatz
|
|
Ansatz
|
|
Ergebnis
|
|
|
2016
|
2016
|
2015
|
2015
|
2014
|
2014
|
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
wichtigste Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
Steuern, steuerähnliche Abgaben (00 - 09)
|
3.154.500
|
56,06%
|
2.997.200
|
53,68%
|
2.805.928
|
56%
|
Gebühren und Abgaben (10 - 12)
|
1.255.600
|
22,31%
|
1.257.500
|
24,49%
|
1.171.616
|
23%
|
Mieten und Pachten (13 - 15)
|
108.200
|
1,92%
|
131.700
|
2,52%
|
143.069
|
3%
|
Erstattungen (16)
|
425.600
|
7,56%
|
404.200
|
8,48%
|
358.509
|
7%
|
Zuweisungen (17)
|
334.400
|
5,95%
|
289.600
|
4,34%
|
238.884
|
5%
|
sonstige Finanzeinnahmen (2)
|
349.000
|
6,20%
|
333.200
|
6,50%
|
309.561
|
6%
|
Zuführung vom VM-HH (28)
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0%
|
Summe
|
5.627.300
|
100,00%
|
5.413.400
|
100,00%
|
5.027.567
|
100%
|
|
|
|
|
|
|
|
wichtigste Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
Personalkosten (4)
|
1.154.200
|
20,51%
|
1.091.900
|
19,94%
|
982.632
|
20%
|
Sächlicher Verwaltungs- u.
|
2.510.000
|
44,60%
|
2.467.600
|
45,73%
|
2.182.405
|
43%
|
Betriebsaufwendungen (5/6)
|
|
|
|
|
|
|
Zuweisungen und Zuschüsse (7)
|
516.000
|
9,17%
|
463.800
|
9,70%
|
454.404
|
9%
|
sonstige Finanzausgaben (8)
|
1.205.000
|
21,41%
|
1.159.000
|
20,01%
|
1.028.309
|
20%
|
Zuführung zum VM-HH (86)
|
242.100
|
4,30%
|
231.100
|
4,62%
|
379.817
|
8%
|
Summe
|
5.627.300
|
100,00%
|
5.413.400
|
100,00%
|
5.027.567
|
100%
|
Straßen, Wege und Plätze
Für die Instandsetzung von Straßen und Wegen werden 43.000 € und für die Unterhaltung 35.000 € bereitgestellt um die vom Bauhof erfassten Straßenschäden beheben zu können. In diesem Betrag ist der Jagdkieszuschuss (7.670 €) nicht mehr enthalten, dieser wird nun auf einer eigens dafür vorgesehenen Haushaltsstelle veranschlagt. Insgesamt werden also rund 36.000 € mehr in die Straßen investiert wie im Vorjahr.
Wasserversorgung
Aufgrund des dringend notwendigen Wasserleitungsausbaus im Bereich Gagers/Auf der Oh / Löfflerstraße, sowie des notwendigen Neubaus des Hochbehälters in Sonnen, sind die Ansätze für die Abschreibung und die Verzinsung zu erhöhen. Das hat zur Folge, dass die Gebühren um 0,10 €/m³ angehoben werden müssen.
Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt
Vermögenshaushalt 2016
|
Ansatz
|
|
Ansatz
|
|
Ergebnis
|
|
|
2016
|
2016
|
2015
|
2015
|
2014
|
2014
|
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
wichtigste Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
Zuführung vom VW-Haushalt
|
242.100
|
5,76%
|
231.100
|
13,86%
|
619.973
|
76,48%
|
Entnahme aus Rücklagen
|
585.400
|
13,93%
|
734.600
|
44,09%
|
0
|
0,00%
|
Rückflüsse von gewährten Darlehen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
36.400
|
4,48%
|
Veräußerung v. Anlagevermögen
|
12.200
|
0,29%
|
0
|
0,00%
|
35.006
|
4,31%
|
Beiträge (35)
|
10.000
|
0,24%
|
22.000
|
1,32%
|
0
|
0,00%
|
Zuweisungen u. Zuschüsse
|
1.171.900
|
27,88%
|
446.700
|
26,81%
|
119.500
|
14,73%
|
Darlehensaufnahme (3770)
|
2.181.300
|
51,90%
|
231.900
|
13,92%
|
0
|
0,00%
|
Darlehensumschuldung
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
Summe
|
4.202.900
|
100,00%
|
1.666.300
|
100,00%
|
810.879
|
100,00%
|
|
|
|
|
|
|
|
wichtigste Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
Zuführung zum VW-Haushalt
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
Zuführung an Rücklagen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
356.863
|
44,01%
|
Gewährung von Darlehen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
25.000
|
3,08%
|
Erwerb von Beteiligungen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
25.000
|
3,08%
|
Erwerb von Grundstücken (932)
|
1.000
|
0,02%
|
1.000
|
0,06%
|
21.329
|
2,63%
|
Erwerb von beweglichen Sachen (93)
|
150.700
|
3,59%
|
60.600
|
3,64%
|
85.701
|
10,57%
|
Baumaßnahmen (94-96)
|
3.894.200
|
92,66%
|
1.247.700
|
74,88%
|
91.638
|
11,30%
|
Tilgung
|
157.000
|
3,73%
|
152.000
|
9,12%
|
203.420
|
25,09%
|
Darlehensumschuldung
|
0
|
0%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
Zuschüsse (98)
|
0
|
0,00%
|
205.000
|
12,30%
|
1.928
|
0,24%
|
Summe
|
4.202.900
|
100,00%
|
1.666.300
|
100,00%
|
810.879
|
100,00%
|
Der Ansatz im Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.536.600 € höher. Grund dafür sind die vielen veranschlagten Investitionen.
Im Vermögenshaushalt finden sich hauptsächlich die Investitionen der Gemeinde und deren Finanzierung. Hier die wichtigsten Ausgabe-Positionen:
- Heizungstausch Feuerwehr 25.000 €
- Schule neue Küche 40.000 €
- Schule Brandmeldeanlage 100.000 €
- Planungsarbeiten Kindergarten 40.000 €
- Sportanlagen neue Laufbahn 120.000 €
- Bauhof Fahrzeug 86.000 €
- Kanalbaumaßnahmen 1.005.000 €
- Neubau Urnenpavillon 45.000 €
- Rohrnetzerweiterung Wasser 22.000 €
- Austausch Hauptwasserleitung Gagers 288.000 €
- Sanierung Hochbehälter Sonnen -Planung- 40.000 €
- Photovoltaikanlage für Wasserhaus in Unterammergau 50.000 €
- Umbau Haus des Gastes 500.000 €
- Nutzungsuntersuchung Kurpark-Gebäude 15.000 €
- Umbau Lampl-Anwesen 1.504.000 €
Allgemeine Finanzwirtschaft
Der Verwaltungshaushalt führt 242.100 € zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ab. Zur Durchführung der geplanten Investitionen muss der Rücklage 585.400 € entnommen werden. Außerdem muss ein Kredit in Höhe von 2.181.300 € aufgenommen werden.
Finanzplan
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 wird mit umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weiter höhere Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung.
Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Haushaltsplanung 2016 und die Finanzplanung für die Jahre 2015 mit 2019 stellen folgendes bereinigtes Ergebnis in der Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit dar:
2015 + 215 T€
2016 + 213 T€
2017 + 187 T€
2018 + 164 T€
2019 + 163 T€
Beschluss
Der Haushaltsplan 2016 wird ohne Änderungen anerkannt.
Die beigefügte Haushaltssatzung 2016 wird samt Anlagen erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Finanzplan für die Jahre 2015-2019.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit weist im bereinigten Ergebnis in den folgenden 3 Jahren ein positives Ergebnis auf.
Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt weisen mindestens die Beträge aus, die für die ordentliche Tilgung benötigt werden.
Beschluss
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 wird ohne Änderungen anerkannt.
Der Finanzplan 2015 bis 2019 wird genehmigt und ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Gagers"; 1. Änderung - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 12.01.2016 die Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ beschlossen.
Im Rahmen des festgelegten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wurde die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 29.01.2016 bis 29.02.2016 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.
Als betroffene Behörden wurden die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beteiligt, die wie folgt Stellung genommen haben:
- Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 29.01.2016
Die geringfügig geänderte Fassung (Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des
gegenständlichen Geltungsbereichs) steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
- Landratsamt, Bauamt, Garmisch-Partenkirchen; Schreiben vom 01.03.2016
Zu „A. Baurecht“:
Zur Änderung der Wandhöhe:
Die Änderung wird kritisch gesehen, weil dadurch laut Bauamt Wandhöhen bis 7,00 m entstehen können. Gemäß Bauamt wird der Bauherr mit der bisherigen Wandhöhe nicht benachteiligt. Da der Bauherr aber auch durch die neue Wandhöhe
nicht benachteiligt wird, wird die Änderung in der geplanten Form beibehalten.
Zur Änderung der Geländefestsetzungen:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zur Änderung der Oberflächenbeläge:
Die Änderung wird befürwortet. Die Behörde regt an, fugenoffenes Pflaster mit mind. 2 cm Fuge zu verwenden.
Zu „B. Naturschutz“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zu „C. Immissionsschutz“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zu „D. Wasserrecht“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Beschluss
Zur Stellungnahme des Landratsamtes:
Die Anregung der Behörde, die Ausführung der Pflasterung um eine 2cm-Fuge zu ergänzen, wird in die Planung aufgenommen. Die Änderung wird ansonsten wie geplant umgesetzt.
Satzungsbeschluss:
Die von BöhmerLaubender Architektur und Stadtplanung GbR, Bad Kohlgrub, ausgefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ i. d. F. vom 01.03.2016, einschließlich Begründung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Szenthe Anja und Carl, Kehrer Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
- Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung!
- Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“ und entspricht der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes.
- Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
- Für den Fall, dass mit der beantragten Genehmigungsfreistellung Einverständnis besteht, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates nicht erforderlich.
zum Seitenanfang
5. Kissinger Pamela und Ralph, Augsburg; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Windheuserstraße.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan vom 29.02.2016 mit Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Badstraße“.
Beschluss
Von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Badstraße“ werden die beantragten Befreiungen erteilt:
- Ziffer 3 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Baugrenze für das geplante Wohnhaus geringfügig überschritten wird.
- Ziffer 6 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Baugrenze für die geplante Garage überschritten wird.
- Ziffer 4 der Festsetzungen durch Planzeichen, wonach die Garagenzufahrt verändert wird.
- Ziffer 5.2 der Festsetzungen durch Text, wonach der Stauraum von 5,50 m auf einer Seite der Doppelgarage unterschritten wird.
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für eine mögliche Alternative wird auf die beigefügte Skizze von Gemeinderat und Architekt Otto Fussenegger hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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6. Geipl Josef, Spengelstr. 5; Abbruch, Wiederaufbau, Erweiterung und Umbau eines Stadels auf dem Flst. Nr. 957.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan vom 26.01.2016.
Lt. Rücksprache mit Regierungsrat Untergruber vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist für das Vorhaben das sog. „Stadel-Merkblatt“ maßgebend. Danach ist in unserem Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen, auch bei einem nicht privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb, ein Heustadel genehmigungsfähig.
Zu dem beantragten Vorhaben wird das Amt für Landwirtschaft angehört.
Bei einer positiven Beurteilung kann die Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt werden.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Kargl Ludwig, Harrerstr. 1; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport an der Harrerstraße.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan.
Wie in dem Anschreiben der Planerin vom 16.02.2016 erwähnt, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Vorbescheid vom 21.10.2015 für das zu bebauende Grundstück
festgestellt, dass die Bebauungsvarianten 1 (Neubau von Einfamilienhäusern) und 3 (Neubau von Doppelhäusern) hinsichtlich des Einfügens nach seiner Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig sind.
Zu diesen beiden Bebauungsvarianten hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.08.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Hölscher Kathrin und Michael, St.-Martin-Str. 10; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport am Kienzerleweg.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.03.2016
|
ö
|
beschließend
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8 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan.
Die zur Bebauung vorgesehene Fläche des Baugrundstücks wurde mit der am 20.01.2016 in Kraft getretenen „Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich ‚Kienzerleweg‘ in Bad Kohlgrub (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) in den Innenbereich einbezogen.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Sonstiges.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.03.2016
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Vollstreckungswesen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.03.2016
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ö
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informativ
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9.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf einen im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt erschienenen Bericht, in dem zu lesen war, dass überlegt werde, ob wir in Zukunft Vollstreckungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland durchführen lassen.
Dazu führt er aus, dass in der Verwaltung oftmals entsprechende Ideen verfolgt werden. Beim ersten Termin konnte sich die Kämmerin wegen Krankheit nicht informieren, so dass dies bei einem weiteren Treffen nachgeholt wird.
Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass sich die Angelegenheit erst im Anfangsstadium befindet. Sollte es konkretere Formen annehmen, wird darüber selbstverständlich im Gemeinderat beraten und entschieden.
Weiter betont der Vorsitzende, dass es sich dabei nicht um das kommunale Mahnwesen handelt, sondern um die daraus folgenden Vollstreckungsmaßnahmen.
Neben dem Beitritt zum o. g. Zweckverband besteht auch die Möglichkeit, sich mit einer Zweckvereinbarung an eine andere Kommune anzuschließen.
Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr