Datum: 10.05.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
2 Informationen des Bürgermeisters.
2.1 Genehmigung des Haushalts 2016.
2.2 Deutsche Bahn; Schließung des Haltepunktes Jägerhaus.
3 Haus des Gastes; Planentwürfe für die neue Nutzung.
4 Ströhlein Marcus, Murnau; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Murnauer Straße.
5 Rausch Isabelle und Steve, Murnau; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppel-Carport an der Fallerstraße.
6 Geipl Josef, Spengelstr. 5; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage.
7 Gappa Lisa und Tilman, Seehausen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Oh.
8 Bebauungsplan Badstraße; 4. Änderung.
9 Obst- und Gartenbauverein Bad Kohlgrub; Pflanzung einer Streuobstwiese.
10 Sonstiges.

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 27 vom 12.04.2016 keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 27 vom 12.04.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 2
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2.1. Genehmigung des Haushalts 2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Haushaltssatzung vom Landratsamt vor etwa drei Wochen in vollem Umfang genehmigt wurde, einschließlich sämtlicher Investitionen und der dafür notwendigen Kreditaufnahmen.

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2.2. Deutsche Bahn; Schließung des Haltepunktes Jägerhaus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird das Schreiben der Bayer. Eisenbahngesellschaft vom 22.04.2016 an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, das die Gemeinde in Kopie erhalten hat, verlesen.
Danach wird der Haltepunkt Jägerhaus zum nächsten Fahrbahnwechsel im Dezember 2016 geschlossen.
Hintergrund der Schließung ist die vom Eisenbahnbundesamt angeordnete Nachrüstung einer Beleuchtungsanlage als Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Station über das Jahr 2016 hinaus. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 90.000 EUR an. Hinzukommen noch ca. 30.000 EUR für die Ausstattung mit einem dynamischen Schriftanzeiger zur Fahrgastinformation, zu der die Bahn nach einen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls verpflichtet ist.
Diese Kosten stehen in einem äußerst ungünstigen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Station. Die Fahrgastnachfrage liegt seit Jahren bei unter zehn Ein- und Aussteigern pro Tag.
Als Alternative wäre denkbar, dass der Landkreis bzw. die Gemeinde die Beleuchtung auf eigene Kosten nachrüsten.

Der Vorsitzende erklärt, die Angelegenheit mit der zuständigen Abteilung beim Landratsamt zu besprechen, ob eine Möglichkeit besteht, dass der Haltepunkt Jägerhaus nicht geschlossen wird.

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3. Haus des Gastes; Planentwürfe für die neue Nutzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde beschlossen, mit der weiteren Planung (Leistungsphasen 1 und 2 = Grundlagenermittlung und Vorentwurf) für den Umbau und die Sanierung des Haus des Gastes das Architekturbüro BöhmerLaubender zu beauftragen.
Außerdem wurde beschlossen, dass sich der zukünftige Planer, unabhängig von dem in der Sitzung am 31.03.2016 gefassten Beschluss, über weitere Optionen der Nutzung des Gebäudes für das Rathaus, die Touristinformation und einen Multifunktionsraum Gedanken machen soll.

Siehe Planungsvarianten mit Kostenschätzungen des Architekturbüros BöhmerLaubender.

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4. Ströhlein Marcus, Murnau; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Murnauer Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Hinweis:
Gemeinderat Doll ist wegen persönlicher Beteiligung als Planfertiger von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Siehe Antragsunterlagen vom 27.04.2016.

Beschluss

Zu dem beantragten Bauvorhaben (Grundflächenzahl: 0,235, 2 Vollgeschosse, Firstrichtung: Ost- West) mit Zufahrt von der Murnauer Straße aus, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Rausch Isabelle und Steve, Murnau; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppel-Carport an der Fallerstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Dachform des Doppel-Carports.
Lt. Satzung sind nur Satteldächer zulässig.

Beschluss 1

Die beantragte Abweichung von § 6 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach für den Doppel-Carport ein Pultdach vorgesehen ist, wird ausnahmsweise zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 2

Zu dem Bauvorhaben wird, mit Ausnahme des Pultdaches für den Doppel-Carport, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Geipl Josef, Spengelstr. 5; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Dachneigung.
Lt. Satzung muss die Dachneigung zwischen 20 und 27 Grad betragen.

Beschluss

Die beantragte Abweichung von § 6 Nr. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach das Gebäude mit einer Dachneigung von 18 Grad ausgeführt werden soll, wird ausnahmsweise zugelassen.

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Gappa Lisa und Tilman, Seehausen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Oh.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit zwei Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Fenster und Dachneigung).

Nach unserer Gestaltungssatzung dürfen Fenster- und Türöffnungen durch Anordnung, Anzahl und Größe keine unharmonische Fassadengestaltung bewirken.
Die geplanten unterschiedlichen Fenstertypen und -formate sind jedoch mit dieser Vorschrift nicht vereinbar.

Beschluss 1

Die beantragte Abweichung von § 6 Abs. 1, wonach eine Dachneigung von 18 Grad vorgesehen ist, wird zugelassen (lt. Satzung sind grundsätzlich nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 20 und 27 Grad zulässig. Andere Dachformen und Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform und/oder Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat kann sich mit der Gliederung der Fenster, die im Abweichungsantrag als „Spiel aus unterschiedlichen Formaten und Positionen“ bezeichnet wird, nicht anfreunden. Die Fassaden sind gefälliger zu gestalten.
Den Antragstellern wird empfohlen, mit dem Planer im Rathaus vorzusprechen, um eine für den Gemeinderat tragfähige Lösung der Fassadengestaltung zu erzielen.  
Zu dem vorliegenden Bauvorhaben kann deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Badstraße; 4. Änderung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde beschlossen, aus gegebenem Anlass den Bebauungsplan „Badstraße“ erneut zu ändern und ihn wieder in die Urfassung vom 09.11.2010 zurückzuführen. Danach ist vorgesehen, für die Bebauung der Parzellen 11 und 12 wieder ausschließlich Einzelhäuser zuzulassen.

Siehe Entwurf von Architektin und Stadtplanerin Vera Winzinger, Dießen am Ammersee, vom 26.04.2016.

Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden.

Beschluss

Der von Architektin/Stadtplanerin Vera Winzinger, Dießen a. Ammersee, ausgearbeitete Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Badstraße i. d. F. vom 26.04.2016 mit Begründung wird gebilligt.

Auf dieser Grundlage ist die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Obst- und Gartenbauverein Bad Kohlgrub; Pflanzung einer Streuobstwiese.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Siehe Schreiben vom 26.04.2016.

Beschluss

Der Bitte des Obst- und Gartenbauvereins kann zunächst leider nicht näher getreten werden.
Das Anliegen wird aber in die Planung der Freianlagen im Zusammenhang mit der Ortsentwicklung mit einbezogen und wohlwollend behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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10. Sonstiges.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 10

Sachverhalt

Keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 15.06.2016 09:29 Uhr