Datum: 14.06.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:25 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
2 Informationen des Bürgermeisters.
2.1 Kurpark-Gebäude; Nutzungskonzept.
2.2 Verlegung der Bushaltestelle beim Modehaus Kraus.
2.3 Bad-/Fallerstraße; Antrag auf Ausweisung einer 30-km/h-Zone.
3 Haus des Gastes; Vorplanung für Umbau und Sanierung.
4 Bebauungsplan "An der Stickelsgrabenstraße"; 1. Änderung.
5 Jahresrechnung 2015:
5.1 Bericht über die örtliche Prüfung 2015.
5.2 Erteilung der Entlastung.
6 Mittagsbetreuung; Beantragung von Förderung eines offenen Ganztagsangebotes für Grundschüler.
7 Gappa Lisa und Tilman, Seehausen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Oh (Wiedervorlage).
8 Gemeinde Bad Kohlgrub; Wertstoffhof, Lagerflächen und bauliche Anlagen an der Kehrer Straße.
9 Mühl Maria, Mühlstr. 5; Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum.
10 Krimmer Sandra, München; Errichtung eines Gartenhauses Hainerstr. 9 - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Dachform).
11 SeinZ-entrum (ehemals Kurhotel Lauter):
11.1 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
11.2 5. Änderung des Bebauungsplanes "Badstraße".
12 Jungkurth Maria, Badstr. 23; Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung (Wiedervorlage).
13 Ortszentrum; Neugestaltung des Bereichs um die Dorflinde (Wiedervorlage).
14 Sonstiges.
14.1 Hauptstraßenfest; Initiative "Freiwillig 30".
14.2 IG Handel & Handwerk; Gewerbegebiet.
14.3 Wasserstau am Bahnübergang Richtung Saulgrub.
14.4 Kindelsbach; Ausbau.
14.5 Stratega; Außenbeleuchtung bei Nacht.
14.6 Werbetafel "Wellenberg".
14.7 Verbindungsstraße Steigrain - Jägerhaus; Mistlagerung.

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 28 vom 10.05.2016 keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 28 vom 10.05.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen des Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Kurpark-Gebäude; Nutzungskonzept.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Regierung von Oberbayern die Zustimmung zu dem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Erstellung eines Nutzungskonzepts für das Kurpark-Gebäude erteilt hat.

zum Seitenanfang

2.2. Verlegung der Bushaltestelle beim Modehaus Kraus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Zu der Anregung in der letzten Bürgerversammlung berichtet der Vorsitzende, dass für eine Verlegung der o. g. Bushaltestelle bisher noch keine Lösung gefunden werden konnte.
Bei der Besichtigung der in Frage kommenden Standorte wurde das Anwesen Hauptstr. 42, an dem bereits früher eine Bushaltestelle eingerichtet war, als geeignet angesehen. Die Grundstückseigentümerin hat dort die Einrichtung einer erneuten Bushaltestelle leider abgelehnt.

zum Seitenanfang

2.3. Bad-/Fallerstraße; Antrag auf Ausweisung einer 30-km/h-Zone.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Unter Bezugnahme auf den vorliegenden Antrag führt der Vorsitzende aus, dass das Landratsamt am 16. Juni ein Kontrollgerät installieren wird, um erneut die Frequentierung der beiden Straßen zu messen. Anschließend werden wir von dort eine verkehrsrechtliche Stellungnahme über die Zulässigkeit einer 30er-Zone erhalten.
Gleichzeitig weist er daraufhin, dass mittlerweile eine Unterschriftenliste von 150 Bürgerinnen und Bürgern vorliegt, wonach die derzeitige Normalgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten werden soll. 
Der Gemeinderat wird schließlich zwischen den beiden Anträgen zu entscheiden haben.

zum Seitenanfang

3. Haus des Gastes; Vorplanung für Umbau und Sanierung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:

-        Die Tendenz geht zur Realisierung der Variante 2.
-        Die Raumgrößen der Büros im Obergeschoss sind noch vorzugeben.
-        Als Alternative ist noch zu überprüfen, die Verwaltung des Rathauses im Erdgeschoss und den Multifunktionsraum im Obergeschoss unterzubringen.
-        Die Funktionen des Mehrzwecksaales im Erdgeschoss sind noch näher zu erläutern.
-        Mit den Beschäftigten der Gemeinde und der Touristinformation sind zu dem vorgestellten Entwurf Gespräche aufzunehmen.

Siehe Vorplanung des beauftragten Architekturbüros BöhmerLaubender vom 06.06.2016.

Beschluss

-        Der Gemeinderat entscheidet sich für die vorgestellte Variante 1.

-        Die Entscheidung über die Auftragserteilung der Entwurfsplanung wird bis zur Klärung der Finanzierung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan "An der Stickelsgrabenstraße"; 1. Änderung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Antrag der BöhmerLaubender Architektur und Stadtplanung vom 02.05.2016 entsprochen und beschlossen, den Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ zu ändern.

Siehe Änderungsentwurf mit Begründung vom 07.06.2016.

Beschluss

-        Der Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ wird, wie vorgeschlagen, geändert.

-        Der vom Architekturbüro BöhmerLaubender, Bad Kohlgrub, ausgearbeitete Änderungsentwurf vom 07.06.2016 mit Begründung wird gebilligt.

-        Auf dieser Grundlage ist die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß  § 13 BauGB in die Wege zu leiten.

-        Mit der Benachrichtigung der beteiligten Behörden wird der Planfertiger beauftragt.

-        Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Jahresrechnung 2015:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 5
zum Seitenanfang

5.1. Bericht über die örtliche Prüfung 2015.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
5.530.935,60
1.195.476,61
6.726.415,21
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
2.278,84
0,00
2.278,84
Summe bereinigte Solleinnahmen
5.528.659,76
1.195.476,61
6.724.136,37




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
5.528.659,76
1.195.476,61
6.724.136,37
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
5.528.659,76
1.195.476,61
6.724.136,37
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        668.675,95 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                                157.122,69 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
1.404.771,36
           0,00
147.624,03
1.257.147,17
Rücklagen
810.813,95
0,00
157.122,69
653.691,26

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2015 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Der Beschluss für die Vergabe der Ingenieurleistungen für entsprechende Leistungen am Sportgelände an die Firma ISA aus Heltersberg wird im speziellen nachträglich gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Erteilung der Entlastung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Von diesem Punkt ist der erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ist. Er übergibt deshalb den Vorsitz an seinen Stellvertreter Bürgermeister Franz Degele.

Beschluss

Auf die Frage von Bürgermeister Degele wird die Entlastung gem. Art. 102 GO zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Mittagsbetreuung; Beantragung von Förderung eines offenen Ganztagsangebotes für Grundschüler.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von Regierung von Oberbayern erhält unsere Grundschule nun, wie bereits die Mittelschule, die Möglichkeit eine offene Ganztagesbetreuung einzurichten.

Im Gegensatz zur bisherigen Mittagsbetreuung bedeutet das für die Gemeinde einen erhöhten Förderbetrag.

Die Schule hat in Verbindung mit der Gemeinde aufgrund der knappen Abgabefrist bereits einen Antrag auf 3 Gruppen gestellt. Zwei lange Gruppen (bis 16 Uhr) und eine kurze Gruppe (bis 14 Uhr).  Dieser Antrag für das kommenden Schuljahrs 2016/2017 erfolgte aufgrund einer Interessensbekundung. Die Eltern von 55 Kinder würden dieses Angebot momentan gerne in Anspruch nehmen. Ab 38 „Zählschülern“ konnte eine dritte Gruppe beantragt werden. 

Die Gemeinde würde sich als Träger dieses Angebots anbieten, da das Personal vorhanden und auch so übernommen werden könnte. Trägerin der Ganztagsbetreuung für die Klasse 5 -9 ist die Caritas. Diese hat aber derzeit keine Kapazitäten mehr.

Abweichend zur Mittagsbetreuung wird sich lediglich verändern, dass Kinder nicht mehr ständig abgeholt werden können, sondern nur noch zu festen Zeiten (also entweder um 14 Uhr oder um 16 Uhr). Die Kombination von kurzen und langen Tagen ist möglich. 

Das Angebot der offenen Ganztagesbetreuung könnte den Eltern im Vergleich zur Mittagsbetreuung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, allerdings zwingend nur für die Tage Montag bis Donnerstag. Der Gemeinde steht es frei, den Freitag zusätzlich anzubieten. Der Freitag ist für viele berufstätige Eltern aber ein sehr wichtiger Betreuungstag (29 der 53 Eltern würden den Freitag buchen). Die Kosten für diesen Tag müsste die Gemeinde selbst tragen oder künftig weg lassen. Auch bestünde die Möglichkeit nur für Freitag einen Elternbeitrag zu erheben.

Derzeit werden in der Mittagsbetreuung 40 Kinder von drei Angestellten (à 22,25 Wochenstunden) betreut. Nach Rücksprache mit der Betreuungsleitung, sind die personellen Kapazitäten ausgeschöpft. Danach sollte ohnehin die Überlegung sein, selbst für diese 40 Kinder eine zusätzliche Kraft einzustellen.  Es wird vorgeschlagen insgesamt 46 Kinder in die Betreuung aufzunehmen, sodass drei Gruppen beantragt werden können und diese von insgesamt vier Betreuerinnen beaufsichtigt werden. Das wäre aber selbst mit vier Betreuerinnen die Obergrenze. 

Betreute Kinder
(Zählschüler)
46 – 65
26 – 45
14 – 25
12 - 23
Derzeit 40

OGT 3 Gruppen
(2 lang, 1 kurz)
OGT 2 Gruppen  (kurz und lang)
OGT 1 Gruppe (lang)
OGT 1 Gruppe
(kurz)
Mittags-
betreuung
Förderbetrag
61.400,00 €
33.200,00 €
28.200,00 €
5.000,00 €
27.000,00 €
Gebühren
-
-
-
-
13.900,00 €
Einnahmen gesamt
61.400,00 €
33.200,00 €
28.200,00 €
5.000,00 €
40.900,00 €
Betreuer
4
3
2
2
3
Personalkosten
78.435,40 €
58.435,40 €
38.956,92 €
26.263,05 €
58.435,40 €

-17.035,40 €
-25.235,40 €
-10.756,92 €
- 21.263,05 €
-17.535,40 €
Betriebskosten gerundet (bei durchschn. Anz. Kinder)
6.200,00 €
4.000,00 €
2.600,00 €
2.400,00 €
4.500,00 €
Gesamtdefizit
- 23.235,40 €
- 29.235,40 €
- 13.356,92 €
- 23.663,05 €
- 22.035,40 €

Diese Darstellung beinhaltet die Personal- und Betriebskosten für fünf Betreuungstage. Da das Defizit von drei Gruppen (1. Spalte) nur knapp das Defizit der derzeitigen Mittagsbetreuung (letzte Spalte) übersteigt wird vorgeschlagen künftig alles kostenfrei anzubieten. Unter dem Aspekt, dass in der momentanen Situation in der Mittagsbetreuung dringend Personal erforderlich ist und eingestellt werden müsste, stellt sich auf Dauer das beantragte Modell mit drei Gruppen der offenen Ganztagsbetreuung wesentlich günstiger dar. 

Dieses Angebot wäre für die Schule, für berufstätige Eltern, sowie für den Ort eine enorme Bereicherung.

Die bestehende Satzung der Mittagsbetreuung müsste also dahingehend geändert (falls für den Freitag Elternbeiträge erhoben werden sollen) oder aufgehoben werden.

Beschluss

Vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung über das Angebot der Offenen Ganztagsschule wird sich die Gemeinde als Trägerin anbieten und die Gebührensatzung für die Einrichtung der Mittagsbetreuung sowie die Satzung für die Einrichtung „verlängerte Mittagsbetreuung“  zum neuen Schuljahr 2016/2017 aufheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Gappa Lisa und Tilman, Seehausen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Oh (Wiedervorlage).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei der Behandlung des Bauantrages in der letzten Sitzung konnte sich der Gemeinderat mit der Gliederung der Fenster, die im Abweichungsantrag als „Spiel aus unterschiedlichen Formaten und Positionen“ bezeichnet wurden, nicht anfreunden. Die Fassaden sind vielmehr gefälliger zu gestalten.
Den Antragstellern wurde empfohlen, im Rathaus vorzusprechen, um eine für den Gemeinderat tragfähige Lösung der Fassadengestaltung zu erzielen.  
Zu dem Bauvorhaben konnte deshalb in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Siehe überarbeitete Version vom 30.05.2016 mit 2 Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss 1

Die beantragte Abweichung von § 9 der Ortsgestaltungssatzung, wonach an den Festverglasungen keine Fensterläden und an den bodentiefen Fenstern anstelle von Fensterläden Balkonbrüstungen aus Holz als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen sind, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die beantragte Abweichung von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach eine Dachneigung von 18 Grad vorgesehen ist, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu dem Bauvorhaben i. d. F. des Eingabeplanes vom 30.05.2016 wird, unter Berücksichtigung der vorstehend gefassten Beschlüsse, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

8. Gemeinde Bad Kohlgrub; Wertstoffhof, Lagerflächen und bauliche Anlagen an der Kehrer Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Hinweis:
Gemeinderat Doll ist wegen persönlicher Beteiligung als Planfertiger von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Siehe Eingabeplan.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Mühl Maria, Mühlstr. 5; Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Hinweis:
Gemeinderat Fussenegger ist wegen persönlicher Beteiligung als Planfertiger von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Siehe Eingabeplan.

zum Seitenanfang

10. Krimmer Sandra, München; Errichtung eines Gartenhauses Hainerstr. 9 - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Dachform).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Siehe Eingabe per E-Mail vom 01.06.2016.

Nach § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung sind grundsätzlich nur Satteldächer zulässig. Andere Dachformen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.

Da es sich bei dem beabsichtigten Gartenhaus um ein Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt unter 75 m³ handelt, ist es gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO ein verfahrensfreies Vorhaben, so dass über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden hat (Art. 63 Abs. 3 BayBO).

Beschluss

Die beantragte Ausnahme von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach für das geplante Gartenhaus ein Doppelpultdach vorgesehen ist, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. SeinZ-entrum (ehemals Kurhotel Lauter):

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 11
zum Seitenanfang

11.1. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Siehe Planentwurf vom 07.06.2016.

zum Seitenanfang

11.2. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Badstraße".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Siehe Vorentwurf vom 06.06.2016 mit Antrag.

zum Seitenanfang

12. Jungkurth Maria, Badstr. 23; Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung (Wiedervorlage).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bei der letzten Behandlung am 12.01.2016 wurde eine Entscheidung zu der beantragten Satzungsänderung zurückgestellt und zunächst den betroffenen Nutzungsberechtigten empfohlen, sich vor Ort bei der Pflege ihrer Gräber von den Gemeinderatsmitgliedern Martina Höck und Sebastian Freisl beraten zu lassen.

Dieser Ortstermin hat zwischenzeitlich stattgefunden.

Durch die beiden Gemeinderatsmitglieder Höck und Freisl wird das Ergebnis der dabei von den anwesenden Grabbesitzern geäußerten Meinungen erläutert.

Beschluss

Die Friedhofssatzung wird in § 37 Abs. 2 dahingehend geändert, dass Einfassungen aus Steinmaterial in allen Abteilungen des St.-Rochus-Friedhofes gestattet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

13. Ortszentrum; Neugestaltung des Bereichs um die Dorflinde (Wiedervorlage).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Siehe Änderungsvorschlag des Vereins „Dorfentwicklung Bad Kohlgrub“ vom 09.06.2016. 

Beschluss

Mit dieser modifizierten Planung besteht Einverständnis, unter der Maßgabe, dass mit dem Pfarrer noch ein Gespräch zu führen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

14. Sonstiges.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö 14
zum Seitenanfang

14.1. Hauptstraßenfest; Initiative "Freiwillig 30".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Von Gemeinderat Niklas wird als Vorstand des Vereines Dorfentwicklung Bad Kohlgrub informiert, dass im Rahmen des Hauptstraßenfestes an den Ortseingängen Schilder mit der Aufschrift „Freiwillig 30“ aufgestellt und für einige Zeit dort belassen werden. Mit dieser Maßnahme soll die Bevölkerung sensibilisiert werden.

zum Seitenanfang

14.2. IG Handel & Handwerk; Gewerbegebiet.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.2

Sachverhalt

Zum Schreiben vom 08. Juni 2016 stellt der Vorsitzende fest, dass er dieses sinngemäß wie folgt beantworten wird:
Der Gemeinderat hat sich im letzten Jahr intensiv mit dem Thema Gewerbegebiet befasst und eine Gewerbepotentialuntersuchung veranlasst, wo im Gemeindebereich Flächen für Gewerbebetriebe ausgewiesen werden sollen. Außerdem hat Dr. Leuninger ein Einzelhandelskonzept erarbeitet, mit dem Ergebnis, anstelle eines großflächigen Lebensmittelmarktes nach Möglichkeit eine entsprechende Versorgung im Ortskern zu sichern. In diesem Zusammenhang stehen wir mit konkreten Interessenten in Verbindung. Sollte dieses Vorhaben positiv verlaufen, können die dafür vorgesehenen Grundstücke am westlichen Ortsrand wieder für andere gewerbliche Nutzungen frei gegeben werden. 

zum Seitenanfang

14.3. Wasserstau am Bahnübergang Richtung Saulgrub.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.3

Sachverhalt

Von Gemeinderat Onnich wird darauf hingewiesen, dass sich bei Regenschauern am Bahnübergang in Richtung Saulgrub das Wasser staut und eine „Wanne“ bildet.

zum Seitenanfang

14.4. Kindelsbach; Ausbau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.4

Sachverhalt

Gemeinderat Onnich bringt vor, dass im Zuge des Ausbaues von Sperren der Fußweg entlang des Kindelsbaches aufgeraut und eine Sitzbank entfernt wurde .
Das Wasserwirtschaftsamt ist aufzufordern, die Wegefläche mit feinerem Material herzustellen, sowie die Bank wieder aufzustellen.

zum Seitenanfang

14.5. Stratega; Außenbeleuchtung bei Nacht.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.5

Sachverhalt

Gemeinderat Onnich wurde von Liselotte Bauer wegen dauerbeleuchteten Außenlampen angesprochen, welche die Nachtruhe erheblich stören. Der Hauseigentümer ist darauf hinzuweisen und zu bitten , auf die Vermietung in der Umgebung Rücksicht zu nehmen. 

zum Seitenanfang

14.6. Werbetafel "Wellenberg".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.6

Sachverhalt

Die Kosten für die gegenüber der VR-Bank aufgestellte Werbetafel sollten nach Meinung von Gemeinderat Onnich aus Solidarität durch die Gemeinde übernommen werden.

zum Seitenanfang

14.7. Verbindungsstraße Steigrain - Jägerhaus; Mistlagerung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 14.7

Sachverhalt

Von Gemeinderat Onnich wird auf die durch Fritz Pauli seit Jahren bestehende Ablagerung von Mist auf einer unbefestigten Fläche direkt neben der Straße auf Höhe des Anwesens Steigrain Haus-Nr. 112 a Bezug genommen und die umgehende Beseitigung gefordert. Dieser von einem „Hobbylandwirt“ verursachte und mittlerweile nicht mehr tragbare Zustand werfe ein schlechtes Bild auf die Landwirte allgemein. Außerdem sei die Lagerfläche aufgefüllt worden, so dass das Oberflächenwasser nicht mehr ordnungsgemäß ablaufen kann. Er sieht die Gemeinde in der Pflicht, dagegen vorzugehen.
Der Vorsitzende weist auf das von der Abteilung „Wasserrecht“ im Landratsamt bereits ergangene Schreiben vom 09.06.2016 hin, mit dem Herr Pauli aufgefordert wird, den gelagerten Mist vollständig zu beseitigen und den Vollzug innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen. Gleichzeitig wird ihm eine weitere Lagerung von Mist an gleicher Stelle untersagt.

Datenstand vom 19.07.2016 13:17 Uhr