Datum: 09.08.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
2 Informationen des Bürgermeisters.
2.1 Breitbandversorgung; Nachmeldung Telekom.
2.2 Deutsche Bahn; Schließung des Haltepunktes Jägerhaus.
2.3 Fallerstraße; Verkehrsanordnung.
2.4 Bad - und Fallerstraße; Geschwindigkeitsbeschränkung.
3 Mühl Maria, Mühlstr. 5; Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum.
4 Kaes Andrea und Theodor, Fallerstr. 16; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Fallerstr. 6 b.
5 Mikesky Jadwiga und Ulrich, Neunkirchen a. Brand; Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport Fallerstr. 6 a.
6 Wörmann Christoph, Hofheim; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh 17.
7 Freißl Josef, Sprittelsberger Str. 3; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle.
8 Lengdobler Benno, An der Leiten 1; Errichtung einer Doppelgarage - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Stauraum).
9 Kramer Christian, Kurhausstraße 81; Umbau Eignerwohnung.
10 Bebauungsplan Badstraße; 4. Änderung - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.
11 SeinZ-entrum (ehemals Kurhotel Lauter); Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Badstraße".
12 Festplatz; Fremdnutzung.
13 Kommunale Verkehrsüberwachung; weiteres Vorgehen.
14 Tierschutzverein; Aufwendungsersatz für Fundtiere.
15 Sonstiges.
15.1 Einladung zum Schnapsgassenfest in Hermersberg.

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 30 vom 12.07.2016 keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 30 vom 12.07.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen des Bürgermeisters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Breitbandversorgung; Nachmeldung Telekom.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Unter Bezugnahme auf die in einer früheren Sitzung von einem Vertreter der beauftragten Firma Corwese vorgestellte Versorgungssituation unseres Ortes gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Telekom entgegen ihrer bisherigen Absicht lt. Schreiben vom 20. Juli 2016 nun doch größere Bereiche auf ihre Kosten ausbauen wird. Die Kostenaufstellung wird deshalb von der Firma Corwese aktualisiert, aus welcher der endgültige gemeindliche Eigenanteil, der sich wesentlich verringern wird, ersichtlich ist. Das bedeutet aber auch, dass das eingeleitete Verfahren zu wiederholen ist.

zum Seitenanfang

2.2. Deutsche Bahn; Schließung des Haltepunktes Jägerhaus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass, wie der Presse bereits entnommen werden konnte, bei ihm Listen mit über 1.200 Unterschriften gegen die von die beabsichtigte Schließung der Bahnstation Jägerhaus abgegeben wurden. Er werde nun Gespräche mit der Deutschen Bahn führen und versuchen, dass die Haltestelle erhalten werden kann.

zum Seitenanfang

2.3. Fallerstraße; Verkehrsanordnung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird informiert, dass nach Genehmigung der Regierung von Oberbayern für die Trassenquerung der Hörnle Schwebebahn zum Parkplatz Tannenbankerl nunmehr eine Verkehrsanordnung für die Parksituation in der Fallerstraße erlassen wurde. Dadurch werden zukünftig die Busse zum Tannenbankerl-Parkplatz geleitet. Daneben wird ab Beginn der Fallerstraße eine Haltverbotszone eingerichtet.

zum Seitenanfang

2.4. Bad - und Fallerstraße; Geschwindigkeitsbeschränkung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Durch den Vorsitzenden wird festgestellt, dass die beiden eingereichten Initiativen (30 km/h bzw. 50 km/h) heute nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden konnten, da aufgrund der nicht verwertbaren zweiten Messung diese zu wiederholen war und das Ergebnis erst gestern vom Landratsamt bei der Gemeinde eingegangen ist. Das Landratsamt wurde gebeten, der Gemeinde noch eine rechtliche Beurteilung zukommen zu lassen. Nach Vorlage dieser Empfehlung wird die Angelegenheit voraussichtlich auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden.

zum Seitenanfang

3. Mühl Maria, Mühlstr. 5; Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Hinweis:
Gemeinderat Fussenegger ist wegen persönlicher Beteiligung als Planfertiger von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Siehe Eingabeplan.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Kaes Andrea und Theodor, Fallerstr. 16; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Fallerstr. 6 b.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan vom 16.06.2016

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Mikesky Jadwiga und Ulrich, Neunkirchen a. Brand; Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport Fallerstr. 6 a.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö 5

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan vom 23.06.2016.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Wörmann Christoph, Hofheim; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Auf der Oh 17.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Hinweis:
Gemeinderat Otto Fussenegger ist wegen persönlicher Beteiligung als Planfertiger von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Siehe Eingabeplan mit „Antrag auf Genehmigungsfreistellung“ vom 1. August 2016

  • Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“. 

  • Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

zum Seitenanfang

7. Freißl Josef, Sprittelsberger Str. 3; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Siehe Bauantrag vom 25.07.2016.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Lengdobler Benno, An der Leiten 1; Errichtung einer Doppelgarage - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Stauraum).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Siehe Schreiben vom 01.07.2016.

Bei der geplanten Garage handelt es sich aufgrund ihrer Fläche unter 50 m² um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO, so dass über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden (Art. 63 Abs. 3 BayBO) hat.

Gemäß § 13 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung (OGS) ist bei Garagen ein Stauraum von 5,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten.
Ein Stauraum ist vorzusehen, wenn für wartende Kraftfahrzeuge die freie Zufahrt zur Garagen durch Anlagen, wie Schranken oder Tore gehindert ist.
Bei der öffentlichen Straße An der Leiten (Flst. Nr. 825/138) handelt es sich aber um eine reine Anliegerstraße, die nur von einigen Anwohnern befahren wird.

Nach § 14 Abs. 2 OGS sind jedoch Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2 m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie, von Gebäuden jeder Art freizuhalten.

Beschluss


  • Die Garage ist jedoch so zu platzieren, dass die sog. Vorgartenlinie von 2 m eingehalten wird (§ 14 Abs. 2 OGS). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kramer Christian, Kurhausstraße 81; Umbau Eignerwohnung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Siehe Bauantrag mit Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung (Abweichung von der Dachneigung und Dachüberstand)
Lt. Ortsgestaltungssatzung muss die Dachneigung zwischen 20° und 27° betragen. Andere Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.
Dachüberstände müssen lt. Ortsgestaltungssatzung an Hauptgebäuden am Giebel mindestens 1,00 m und an der Traufe mindestens 0,70 m betragen.

Beschluss

Einer Abweichung von § 6 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung auf eine Dachneigung von 45° wird zugestimmt.
Der beantragten Abweichung von § 6 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung für die Dachüberstände an den Traufseiten von 0,50 m und auf der südlichen Giebelseite von 0,40 m wird zugestimmt.
Es wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bebauungsplan Badstraße; 4. Änderung - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 10. Mai 2016 die Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ beschlossen.

Im Rahmen des festgelegten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wurde die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 24. Mai bis 24. Juni 2016 durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.

Als betroffene Behörden wurden die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beteiligt, die wie folgt Stellung genommen haben:

Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 20.05.2016
Die Änderung des Bebauungsplanes steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Landratsamt, Bauamt, Garmisch-Partenkirchen; Schreiben vom 04.07.2016
Nachdem die 3. Änderung kritisch gesehen wurde, wird die 4. Änderung begrüßt.
Damit keine Missverständnisse entstehen, wird angeregt, dass, wie in der Begründung unter Punkt 6.2 ausgeführt, die GRZ nach § 19 Abs. 4 BauNVO auch in den textlichen Festsetzungen wieder an die ursprüngliche Fassung angepasst wird.

Beschluss 1

Zur Anregung des Landratsamtes:
Dies wird unter C. Festsetzungen durch Text auf der Planzeichnung dahingehend ergänzt, dass für die textlichen Festsetzungen gemäß D. Pkt. 2.2 und 2.2.1 die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes i. d. F. vom 09.11.2010 gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Satzungsbeschluss:
Die von der Architektin/Stadtplanerin Vera Winzinger, Dießen a. Ammersee, ausgefertigte  4. Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ i. d. F. vom 21.07.2016, einschließlich Begründung, wird unter Berücksichtigung des vorstehend gefassten Beschlusses gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. SeinZ-entrum (ehemals Kurhotel Lauter); Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Badstraße".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Angelegenheit wurde durch den Bauausschuss am 03. August 2016 vorberaten.

Für Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1505, 1506/2, 1506/3, 1506/4, 1506/5, 1507, 1507/3 und 1507/4, Gemarkung Bad Kohlgrub, soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Grundstücke befinden sich im Privatbesitz.
Das Planungsgebiet befindet sich ca. 550 m westlich der Ortsmitte, nördlich und westlich des ehemaligen Kurhotels Lauter im Park.

Das Sondergebiet „Kur/Hotel“ soll auf das angrenzende, ca. 38.000 m² Areal erweitert werden.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans geht eine Änderung des Flächennutzungsplans  (Grünfläche zu Sondergebiet „Kur/Hotel“) einher.
                               
Beurteilung

Die Ausweisung des Bebauungsplanes ist planungsrechtlich im Sinne einer positiven Ortsentwicklung zu vertreten.
Das betreffende Gebiet markiert den westlichen Abschluss der bisherigen Ortserweiterung westlich der Badstraße.
Das Gebiet ist über die Kurhausstraße, die Badstraße und zum Bahnhof Kurhaus gut angebunden und kann fußläufig direkt erschlossen werden.
Die Wegeverbindungen im Plangebiet mit Anbindung an die bereits bestehenden Straßen und Wege verbinden insbesondere die nördlich und südlich gelegene Umgebung. Innerhalb des betreffenden Gebietes bilden der Baumbestand, die Nutzmoore sowie die geplanten Weideflächen einen Großteil der Durchgrünung des Sondergebietes „Kur/Hotel“, die weiterhin das Gebiet prägen soll.

Beschluss

-        Für Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1505, 1506/2, 1506/3, 1506/4, 1506/5, 1507, 1507/3 und 1507/4 wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Badstraße Nord“.

-        Der Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Festplatz; Fremdnutzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 12

Sachverhalt

Von Gemeinderat Wojciak wurde in der letzten Sitzung erneut auf den dortigen untragbaren Zustand der Fremdnutzung hingewiesen, die mit der Gemeinde nicht abgestimmt sind.
Zur Lösung dieser Problematik beantragte er, dieses Thema in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Siehe Plan und Stichpunkte von Gemeinderat Wojciak.

Beschluss

Mit dem Vorschlag des Vorsitzenden besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Kommunale Verkehrsüberwachung; weiteres Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 31.05.2016 beschlossen, den Vertrag der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft zum 31.05.2017 zu kündigen und die Alternative mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland in Verbindung mit den beteiligten Gemeinden aufzubauen.
Daher wurde nun am 19.07.2016 ein Treffen, mit den Bürgermeistern der Gemeinden die ihre Überwachungstätigkeit über Zweckvereinbarungen an die Gemeinde Bad Kohlgrub übertragen haben, einberufen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dazu wurde auch Herr Braun (Geschäftsführer der KVS Oberland) eingeladen, der dort seinen Zweckverband vorstellte.

Ergebnis dieses Termins ist nun:
Die Bürgermeister bedankten sich zunächst für die übernommen Aufgaben und zeigten sich alle bereit der Gemeinde Bad Kohlgrub bei diesem Schritt nicht im Wege zu stehen. Die Zweckvereinbarungen sollen alle aufgelöst werden.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub wird im Herbst einen Mitgliedsantrag bei dem KVS Oberland stellen. Die Übertragung der Überwachungstätigkeit soll nahtlos zum 01.06.2017 erfolgen.
Die Zweckvereinbarungen mit den Verwaltungsgemeinschaften Saulgrub (für Bad Bayersoien), Unterammergau (für Unterammergau und Ettal) und der Gemeinde Schwangau werden über einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich zum 31.05.2017 aufgelöst.
Auf Wunsch der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden  (für die Gemeinden Steingaden und Prem) soll deren Zweckvereinbarungen bereits zum 31.12.2016 aufgehoben werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub stellt einen Mitgliedsantrag beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland zum 01.06.2017 für den ruhenden und den fließenden Verkehr .
Die Zweckvereinbarungen mit den Verwaltungsgemeinschaften Saulgrub (für die Gemeinde Bad Bayersoien),  Unterammergau (für die Gemeinden Unterammergau und Ettal) und der Gemeinde Schwangau werden einvernehmlich über eine Aufhebung der jeweiligen Zweckvereinbarung zum 31.05.2017 aufgelöst.
Die Zweckvereinbarungen mit der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden (für die Gemeinden Steingaden und Prem) werden über eine Aufhebung der jeweiligen Zweckvereinbarung zum 31.12.2016 aufgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Tierschutzverein; Aufwendungsersatz für Fundtiere.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 14

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.07.2016 ist der Tierschutzverein (LKR Garmisch-Partenkirchen) an die Gemeinde herangetreten und bittet darin weiterhin um Übernahme der Kosten für die aufgenommenen Fundtiere.
2015 wurden 325 Tiere in deren Einrichtung übernommen.
Bisher wurde zwischen der Gemeinde und dem Tierschutzverein vereinbart, dass der Verein für die Gemeinde die Pflichtaufgabe übernimmt, Fundtiere tierschutzgerecht aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen. Diese Vereinbarung wurde auf fünf Jahre abgeschlossen, die jetzt wieder ablaufen. Dafür fiel bisher ein jährlich Pauschalbetrag in Höhe 0,60 €/Einwohner an.
Nun soll dieser Pauschalbetrag auf 0,70 €/Einwohner angehoben werden.

Beschluss

Die Gemeinde überträgt diese Aufgabe weiterhin für die nächsten fünf Jahre dem Tierschutzverein für nun 0,70 €/Einwohner/Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Sonstiges.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Einladung zum Schnapsgassenfest in Hermersberg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö informativ 15.1

Sachverhalt

Zu der verschickten Einladung stellt der Vorsitzende fest, dass er nur eine Anmeldung erhalten hat. Da dies in der sehr kurzfristigen Einladung begründet ist, habe er veranlasst, dass ihm der Termin für das nächste Jahr früher mitgeteilt werde.

Datenstand vom 16.09.2016 09:34 Uhr