Datum: 11.10.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 32 vom 13. September
2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass bzgl. des Fortbestands des Haltepunktes Jägerhaus am 6. Oktober 2016 ein Gespräch mit Vertretern der DB Station & Service AG stattgefunden hat. Ungefähr 10 Einstiegen pro Tag stehen notwendige Investitionen in Höhe von ca. 90 000€ für die Beleuchtung und ca. 30 000€ für einen dynamischen Schriftanzeiger zur Fahrgastinformation entgegen. Da die Beleuchtung, unabhängig von einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde, nicht mehr im Jahr 2016 errichtet werden kann, wurde beim Eisenbahnbundesamt eine Ausnahmegenehmigung für den Haltepunkt beantragt. Eine Schließung zum In-Kraft-Treten des Winterfahrplanes verschiebt sich also mindestens bis Ende 2017.
Der Vorsitzende berichtet, dass es im Bereich des ehemaligen Rochusbades in der Vergangenheit öfter
zu Problemen mit parkenden PKW kommt und deshalb in diesem Bereich vermehrt durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert wird.
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3. Kommunale Verkehrssicherheit; Mitgliedschaft beim Zweckverband Oberland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. August 2016 beschlossen einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland zum 1. Juni 2017 für den ruhenden und den fließenden Verkehr zu stellen und die Zweckvereinbarung mit den Verwaltungsgemeinschaften Saulgrub (für die Gemeinde Bad Bayersoien), Unterammergau (für die Gemeinden Unterammergau und Ettal), Steingaden (für die Gemeinden Steingaden und Prem) und der Gemeinde Schwangau aufzulösen. Ebenso sollte der Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft, die die technische und rechtliche Abwicklung der Aufgabe übernommen hat, beendet werden. Die Gesellschaft hat der Gemeinde mit heutigem Tage nun einen Auflösungsvertrag zum 31. Dezember 2016 angeboten. Da bereits am 4. November 2016 die Verbandsversammlung des Zweckverbandes über die Mitgliedschaft entscheidet, war es notwendig eine Entscheidung über den Auflösungsvertrag mit einer sich nahtlos anschließender Mitgliedschaft beim Zweckverband auf die heutige Sitzung aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft auf einen Auflösungsvertrag zum 31. Dezember 2016 anzunehmen. Der Mitgliedsantrag beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland soll zum 1. Januar 2017 für den ruhenden und den fließenden Verkehr gestellt werden.
Die Zweckvereinbarungen mit den betroffenen Gemeinden sind ebenfalls anzupassen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Windheuserstraße 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf isolierte Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ).
Bei der Prüfung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass das Vorhaben mit § 6 Nr. 2 (Dachüberstände) und § 9 Nr. 3 (Fensterläden) der Ortsgestaltungssatzung nicht vereinbar ist:
Aufgrund dieser Feststellungen wurden die einschlägigen Planunterlagen überarbeitet und den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung angepasst (siehe Änderungspläne vom 4. bzw. 05.10.2016).
Beschluss
- Der beantragten geringfügigen Überschreitung der GRZ von 200 m² auf 206 m² wird zugestimmt.
- Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Flst. Nr. 1738/10 an der Stickelsgrabenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung!
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Stickelsgrabenstraße“.
Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Antrag zurückzustellen und den Bauwerber unter Verweis auf § 9 Nr. 1 der Gestaltungssatzung zu einer Änderung der Fassadengestaltung aufzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gagers" durch die Eigentümer des Grundstücks "Auf der Oh" 22
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Siehe beiliegendem Antrag vom 27.09.2016 mit Wandansicht.
Der Grund der notwendigen 1. Änderung des Bebauungsplanes war die Steigung der Zufahrt zum Garagenstandort der Parzelle 10.
Die 2. Änderung war erforderlich, da sich bei einem Bauvorhaben herausgestellt hat, dass lt. Bebauungsplan nur eine Geländeaufschüttung in den Baugrenzen genehmigungsfrei möglich ist.
Auf Grund der Topographie des Baugebiets ist jedoch für eine optimale Situierung der Gebäude, auch im Bezug auf die Höhenlage der Straße, eine Aufschüttung auf den Grundstücken von bis zu ca. 1,5 m notwendig.
In dieser 2. Änderung wird lediglich der Satz „Die Höhenlage der natürlichen Geländeoberfläche darf außerhalb der überbaubaren Flächen nicht geändert werden. Art. 10 BayBO bleibt unberührt.“ gestrichen.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Eigentümer des Grundstückes Auf der Oh 22 auf Änderung des Bebauungsplanes ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Breitbandausbau; Status Förderverfahren und Masterplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
a) Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandsituation in den nicht ausreichend versorgten Gebieten nach Ergebnis der zweiten Markterkundung
b) Einstieg in das Bundes-Förderprogramm zur Finanzierung eines Breitband-Masterplans für die Gemeinde
zu a) Erläuterung:
Die mit der Breitbandanalyse bzw. mit der Machbarkeitsstudie beauftragte Firma Corwese hat mittlerweile mit der Telekom und Kabel Deutschland die sich aus der bisherigen Ist-Analyse ergebenden Gebiete mit einer nicht ausreichenden Breitbandversorgung (unter 30 MBit) nochmals einer genauen Betrachtung zugeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass einige Gebiete, bei denen ursprünglich ein Handlungsbedarf gesehen wurde, in Kürze von der Telekom mit ausreichend Bandbreite versorgt werden, ohne dass die Gemeinde hierfür Kosten in die Hand nehmen muss.
Folgende Bereiche in der Gemeinde Bad Kohlgrub sind jedoch auch nach den Maßnahmen der Telekom nicht ausreichend versorgt:
- Bereich Sprittelsberg, Grub
- Bereich Jägerhaus
Für den Anschluss dieser Gebiete mit Glasfaser fallen nun nur noch Kosten i.H.v. ca. 209.100 € an. An staatlichen Zuschüssen sind dafür 143.904 € zu erwarten. Damit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde Bad Kohlgrub von 101.776,- € auf 35.976,- €.
zu b) Erläuterung:
Zum langfristig zukunftssicheren Ausbau der Breitbandversorgung in Bad Kohlgrub muss, aufbauend auf den vorhandenen Struktur in der Gemeinde, ein eigenständiges, gemeindeeigenes Glasfaser- bzw. Leerrohrnetz errichtet werden, mit Zugang bis zu den einzelnen Häusern. Dieses Netz kann dann von einem über eine Ausschreibung noch zu ermittelnden Betreiber betrieben werden.
Hierfür ist ein speziell darauf ausgerichteter Masterplan erforderlich, der als kurz-, mittel- und langfristige Leitlinie für den fallweisen Ausbau eines geeigneten passiven Netzes zu verstehen ist. Dieser Masterplan soll ein Fahrplan auf dem Weg zu diesem Ziel darstellen, der es ermöglicht, fallweise bei anstehenden Tiefbauarbeiten (Wegesanierungen, Kanalsanierungen, Neubaumaßnahmen usw.) entsprechende Leerrohre und sonstige vorbereitende Maßnahmen durchzuführen, so dass ohne größeren Mehraufwand im Laufe der Zeit eine glasfasergeeignete, anbieterneutrale Infrastruktur im Besitz der Gemeinde entstehen kann.
Der Bund fördert daher momentan die Erstellung von Breitband-Masterplänen. Hier zahlt der Bund, die Beratungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 50.000 €.
Laut dem Entwurf zum geplanten Digi-Netz Gesetz des Verkehrsministeriums, wird eine solche Mitverlegung von dafür geeigneter Infrastruktur ab voraussichtlich Anfang 2017 verpflichtend.
Beschluss 1
Die Gemeinde beschließt, den Einstieg in das Auswahlverfahren im Rahmen des bayrischen Förderverfahrens für den Breitbandausbau der ausgewählten, bisher noch unerschlossenen bzw. nicht ausreichend erschlossenen Gemeindebereiche auf Basis der nun vorhandenen Kostenschätzung und Infrastrukturtransparenz und beauftragt die Firma Corwese mit der Durchführung der weiteren notwendigen Schritte.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Gemeinde beschließt, der Firma Corwese den Auftrag für die Erstellung eines Leerrohr-Masterplanes unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage des Bundes zu erteilen. Die Kosten für den Masterplan (Planung für die Gemeinde, alle Ortsteile und die Verbindungen untereinander) betragen lt. Angebot vom 04.10.2016 pauschal insgesamt 8.200,- € netto.
- Im Falle einer Fördermöglichkeit des Bundes, beschließt die Gemeinde den Einstieg in das Bundesförderverfahren. Die Firma Corwese wird beauftragt, alle die vom Bund geforderten notwendigen Schritte nach Stufe 1, Bundesverfahren und Masterplanung dazu durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung 2007-2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde wurde durch die Rechnungsprüfung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für die Jahre 2007 mit 2015 überörtlich geprüft.
Der Gemeinderat wurde vorab mit dem Prüfungsbericht zur Kenntnis gesetzt.
Zusammenfassend stellt sich das Prüfungsergebnis folgendermaßen dar:
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Bad Kohlgrub sind geordnet.
Trotz nach wie vor unterdurchschnittlicher Steuereinnahmen und Steuerkraft hat sich die
Finanzlage der Gemeinde Bad Kohlgrub gegenüber dem letzten Prüfungszeitraum verbessert
(vgl. Nr. 2.9). Trotz des erheblichen Prüfungsumfangs von neun Rechnungsjahren waren im Rahmen der Belegprüfung vergleichsweise wenige Feststellungen veranlasst. Die Akten werden insgesamt sorgfältig geführt. Auch wenn sich im Bereich Personalwesen, zum Geschäftsgang des Gemeinderats und hinsichtlich der Einhaltung der Vergabevorschriften einige Prüfungsfeststellungen ergaben, ist festzustellen, dass die Gemeinde Bad Kohlgrub über eine effizient arbeitende Verwaltung verfügt. Das Engagement der Bediensteten der Gemeinde Bad Kohlgrub bei der Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben und die Kooperationsbereitschaft mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle sind positiv hervorzuheben.
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9. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bad- und Fallerstraße; abschließende Diskussion und Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Auf Grund der Forderung von Anliegern auf verstärkte Überwachung wurde von der Gemeinde mit der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt Kontakt aufgenommen.
Das Landratsamt hat nach Rücksprache mit ihrer übergeordneten Behörde Regierung von Oberbayern die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bad- und Fallerstraße als rechtswidrig beurteilt und die fachaufsichtliche Weisung zur Entfernung der Beschilderung gegeben.
Nach der Beurteilung des Landratsamtes liegen keine ausreichenden Gründe für eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit 50 km/h vor. Die zu beachtenden Regelungen gelten für alle Abweichungen von den 50 km/h, also nicht nur für eine 30 km/h-Regelung, sondern auch für eine 40 km/h –Regelung.
Eine Anordnung einer 30 km/h-Zone in der Faller- und Badstraße wäre (vgl. das E-Mail des LRA) „unter Einhaltung der StVO“ grundsätzlich möglich. Näheres hierzu erläutert der Erste Bürgermeister rechtlich.
In einer 30km/h-Zone gilt jedoch grundsätzlich „rechts vor links“. Eine Abweichung von diesem Grundsatz führt zur Rechtswidrigkeit der Zone. Bereits in der Vergangenheit wurde in der Bad- und Fallerstraße eine 30km/h-Zone angeordnet. Bereits ca. zwei Monate später wurde dies jedoch durch den Gemeinderat wieder geändert. Die Bad- und Fallerstraße stellen (optisch) eine Vorfahrtsstraße dar, dies führte jedoch bei den dann teilweise vorfahrtsberechtigten (Seiten-) Straßen zu vielen gefährlichen Situationen anstatt zu mehr Verkehrssicherheit. Damals wurde dann statt der 30km/h-Zone eine 30km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung (rechtswidrig) angeordnet.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt eine Tempo-30-Zone auf der Bad- und Fallerstraße, die Verwaltung wird beauftragt mit der Fachaufsichtsbehörde Landratsamt die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt eine Beschilderung auf der Bad- und Fallerstraße mit „Freiwillig 30km/h“ aufzustellen. Zusätzlich sollen digitale Dialog-Anzeiger –vorerst leihweise- die Beschilderung unterstützen. Durch die kommunale Verkehrsüberwachung ist der Bereich zusätzlich verstärkt zu kontrollieren. Mit dem Landratsamt ist außerdem zu klären, ob und wo Querungshilfen notwendig und sinnvoll sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass er eine Verschiebung der nächsten Sitzung auf den 15. November plant, die Gemeinderatsmitglieder sind damit einverstanden.
Aus der Mitte des Gemeinderats kommt der Hinweis, dass am Föhrenhof oft auf dem Gehsteig geparkt wird, die Verwaltung wird dies an die kommunale Verkehrsüberwachung weitergeben.
Datenstand vom 21.11.2016 11:30 Uhr