Datum: 13.12.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen "Auf der Oh 24"
3 Bauantrag: Neubau einer Fußgängerbrücke über den Stickelsgraben im Bereich zwischen der Stickelsgrabenstraße und dem Hörnleweg
4 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Kramerladen, Flurnummer 1738, Stickelsgrabenstraße
5 Vorstellung Entwurf Sanierung und Erweiterung Kindergarten durch das Büro Fußenegger
6 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gagers"; Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss
7 Haus der Vereine und Kultur "Lampl"; Anpassung der Benutzungsordnung
8 Standesamtswesen; Festsetzung der Gebührenhöhe für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle
9 Worte des ersten Bürgermeisters zum Jahresende.
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 35 vom 28 . November 2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxisräumen "Auf der Oh 24"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 2

Sachverhalt

Siehe eingereichte Antragsunterlagen.
Im Haus ist eine Praxis für Naturheilkunde geplant.
Über den eingereichten Antrag auf Abweichung von § 19 Abs. 2 BauNVO entscheidet nach Art. 63 Abs. 2 BayBO die Bauaufsichtsbehörde, weitere Abweichungen vom Bebauungsplan oder der Ortsgestaltungssatzung wurden von der Verwaltung in Rücksprache mit dem Architekturbüro nicht festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt nach §36 BauGB i. V. m. Art. 63 Abs. 3 BayBO das gemeindliche Einvernehmen.
Der Gemeinderat bittet das Landratsamt zu prüfen, ob für die Praxisräume zusätzliche Stellplätze erforderlich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Neubau einer Fußgängerbrücke über den Stickelsgraben im Bereich zwischen der Stickelsgrabenstraße und dem Hörnleweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Siehe eingereichte Antragsunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und stimmt evtl. für die Brücke notwendigen Befreiungen (§31 Abs. 2 BauGB i. V. M. Art. 63 Abs. 3 BayBO) vom Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ zu.  Mit der Überbauung des gemeindlichen Grundstücks 1738/2 (Stickelsgraben) ist der Gemeinderat einverstanden.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Gemeinde den Weg über die Brücke nicht öffentlich widmen auch nicht übernehmen wird und deshalb auch keine Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung (z. B. Schneeräumen) ausführen wird

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Kramerladen, Flurnummer 1738, Stickelsgrabenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 4

Sachverhalt

Siehe eingereichte Antragsunterlagen

Es werden zwei Abweichungen von Bebauungsplan beantragt:

20° Dachneigung statt 24° bis 26° und
Unterschreitung  des Mindestabstandes zum Stickelsgraben auf unter 4,0m

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den  Befreiungen (§31 Abs. 2 BauGB i. V. M. Art. 63 Abs. 3 BayBO) vom Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ in Bezug auf die Dachneigung und den Mindestabstand zum Stickelsgraben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vorstellung Entwurf Sanierung und Erweiterung Kindergarten durch das Büro Fußenegger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 5

Sachverhalt

Das Architekturbüro Fussenegger wird die von ihm erarbeiteten Vorentwürfe dem Gemeinderat vorstellen.

Danach soll darüber beraten werden, mit welchem Architekten das Projekt weiter verfolgt werden soll.

Unabhängig von den Kosten des neuen Entwurfs beträgt die Förderung durch die Regierung, die ja auf das Raumprogramm abstellt, rund 632.000 €.

Beschluss 1

1. Die Variante des Architekturbüro Steinert aus Garmisch-Partenkirchen wird nicht weiterverfolgt.
2. Die Variante 2 des Archtekturbüro Fussenegger aus Bad Kohlgrub soll weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 2

Dem Architekturbüro Fussenegger wird aufgegeben, die vorgestellte Variante 2, die dieser Sitzung beigefügt und die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu einer eingeschoßigen Variante zu modifizieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gagers"; Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. September 2016 beschlossen, dass der Bebauungsplan „Gagers“, derzeit in Kraft getreten in der Fassung der 1. Änderung, im vereinfachten Verfahren geändert wird.
In der 2. Änderung wird lediglich der Satz „5.6 Die Höhenlage der natürlichen Geländeoberfläche darf außerhalb der überbaubaren Flächen nicht geändert werden. Art. 10 BayBO bleibt unberührt.“ gestrichen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren (§13 BauGB) beauftragt.
1.        Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 24. Oktober 2016 bis einschließlich 24. November 2016 durchgeführt, dies wurde am 14. Oktober 2016 ortsüblich bekanntgemacht.
Bei der Beteiligung wurde von Clemens Böhmer vom Büro BöhmerLaubender folgende redaktionelle Anpassung der Festsetzung 2.1 angeregt:
„Bisherige Formulierung:
2.1 Wandhöhe traufseitig WHT in [m] als Höchstmaß. Die maximale Wandhöhe, gemessen von OK FFB des talseitig freiliegenden Geschosses bis Schnittpunkt OK Dachhaut mit Aussenkante Wand, darf talseitig max. 6,70 m betragen. Oberkante Fertigfußboden darf max. 30cm unter bzw. über dem natürlichen Gelände liegen, gemessen am niedrigsten Punkt der Verschneidung von Hauskante und natürlichem Gelände bzw. max. 20 cm über Straßenorberkante, gemessen im Bereich der Zufahrt.

empfohlene Anpassung:
2.1 Wandhöhe traufseitig WHT in [m] als Höchstmaß. Die maximale Wandhöhe, gemessen vom ungünstigsten Punkt des natürlichen Geländes bis zum Schnittpunkt von OK Dachhaut mit Aussenkante Wand, darf max. 7,00 m betragen.

Begründung: Die ursprüngliche Absicht des Planung, das natürliche Gelände nahezu unverändert zu belassen, wird mit der 2. Änderung nachvollziehbar aufgehoben. Die Festsetzung, OKFFB auf +- 30 cm des natürlichen Geländes zu halten, kann daher entfallen. An dem zulässigen Höchstmaß ändert sich nichts. Die Wandhöhe bleibt als Höhenbegrenzung (vorher 6,70 m zzgl. max. 30 cm) sinngemäß erhalten.“
2.        In der  Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2  i. V. m. §4 Abs. 2 BauGB, durchgeführt vom 13. Oktober bis 24. November 2016  wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
A)        Regierung von Oberbayern, höhere Landeplanungsbehörde:
„Die o.g. Bauleitplanung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.“
B)        Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Baurecht:
       „Mit den Inhalten der 2. Änderung besteht Einverständnis.
       Aus bauplanungsrechtlicher Sicht werden keine abzuwägenden Äußerungen vorgebracht.“

       C) Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Naturschutz
            „Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.“

       D) Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Immissionsschutz
            „Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.“

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Festsetzung. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, erfolgt die Änderung redaktionell ohne erneute Auslegung.
2.        Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes zur Kenntnis, eine Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) ist nicht notwendig.
3.        Der Gemeinderat stellt fest, dass die Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der  sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ in der Fassung vom 12. Oktober 2016 als Satzung (§10 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt (Art. 26 Abs. 2 GO, §10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Haus der Vereine und Kultur "Lampl"; Anpassung der Benutzungsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.04.2015 die Benutzungsordnung für das Kultur- und Vereinehaus „Lampl“ beschlossen.

Diese Benutzungsordnung muss nun noch in einigen Punkten nachjustiert werden. Im Einzelnen sind das folgende  Punkte:

1. § 5 Abs. 1 Satz 5 wird eingefügt:

„Die Kosten für die Benutzung der Tenne beträgt 40 €/Tag, für die übrigen Räume 20 €/Tag.“


2. § 5 Abs. 3 enthält folgende Fassung:

„Soziale Einrichtungen können einen Zuschuss in Höhe des von ihnen zu entrichtenden Kostenbeitrags erhalten.“

Beschluss

Die Benutzungsordnung, die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen. Alle Vereine sind zeitnah über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Dabei ist der Bedarf abzufragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Standesamtswesen; Festsetzung der Gebührenhöhe für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 8

Sachverhalt

Die Gebühren für den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden sind im Kostenverzeichnis festgesetzt.  Unter 2.II.8/1.2.2 hat der Freistaat geregelt, dass für standesamtliche Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften bei denen der Verwaltungsaufwand über den üblichen Rahmen hinausgeht eine zusätzliche Gebühr zwischen 20 bis 250€ verlangt werden kann. 
Da durch die Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle für das Standesamt ein erheblicher Mehraufwand entsteht (zeitlicher Mehraufwand durch An- und Abfahrt, organisatorischer Mehraufwand durch Vorhalten einer evtl. Ersatzräumlichkeit, …) wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren für eine standesamtliche Trauung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf dem Hörnle auf 200€ festzusetzen.  Außerdem wird vorgeschlagen bei Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Personals (z. B. Freitag Nachmittag, Samstagen) auf Grund der Anreise der Standesbeamten ausschließlich zu diesem Termin den Höchstsatz von 250€  als Gebühr festzusetzen.
Die bisherigen Gebühren sind derzeit:
-        Eheschließung von Kohlgrubern                          50€
-        Bei Nicht-Kohlgrubern
durch ein notwendiges Aufgebot
beim Wohnsitz-Standesamt                                   40€
-        Zusätzlich bei Trauungen außerhalb
der Dienstzeit (alte gesetzl. Regelung)                  70€
-        Trauung auf dem Hörnle                                150€
Trauungen im Jager-Anwesen                        keine zusätzlichen Gebühren

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ab 1. Januar 2017 für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle zu den üblichen Dienstzeiten des Personals eine Gebühr in Höhe von 200€ und außerhalb der Dienstzeiten in Höhe von 250€ festzusetzen. Die Gebühr reduziert sich um 100 €, wenn eine geplante Hörnle-Hochzeit wegen schlechter Witterung nicht stattfindet. Ausschließlich der Standesbeamte legt fest, wann die Witterung angemessen für die Durchführung auf dem Hörnle ist. Für eine Trauung/eine Begründung einer Lebenspartnerschaft im Jager-Anwesen wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Worte des ersten Bürgermeisters zum Jahresende.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt einen Überblick über das abgelaufene Jahr und die abgeschlossenen bzw. begonnenen Maßnahmen und zeigt kurz auf welche Maßnahmen im nächsten Jahr anstehen. 

Er bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern, den Referenten, dem Zweiten Bürgermeister, den Gemeindebediensteten (Verwaltung und Bauhof), der Touristinformation, der Kommunalen Verkehrsüberwachung, der Hörnle-Schwebebahn, der Bücherei, der Schule, dem Pfarrer, allen Vereinen und Gemeinschaften, der Feuerwehr und der Bergwacht.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 10

Sachverhalt

1.
Gemeinderat Onnich beantragt für die Badstraße eine Geschwindigkeitstafel mit programmierbarer Leuchtschrift. Darauf gibt der Vorsitzende die Messergebnisse von rund 20.000 Fahrzeugen bekannt. Danach ergaben sich jeweils Durchschnittsgeschwindigkeiten von 37, 32, 41 und 37 km/h. Eine entsprechende Tafel koste rund 6.000 €. Da dies die Vergabekompetenz des Vorsitzenden übersteige, sei das vom Gemeinderat zu beschließen.

2.
Hinsichtlich der Worte des Ersten Bürgermeisters und der anstehenden Vorhaben für 2017, möchte Gemeinderat Stichaner auch das Kurpark-Gebäude verändert wissen.

Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr