Datum: 10.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Antrag auf isolierte Befreiung für ein Gartenhaus, Hainerstraße 9
4 Haus des Gastes; Vorstellung des Entwurfs der LPh 3 und 4
5 Vorstellung Nutzungsanalyse Sanierung und Umgestaltung Kurparkgebäude
6 Vereinsförderung; Erlass einer Richtlinie
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 36 vom 13. Dezember 2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt, die beantragte Klarstellung wird eingefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf Grund mangelnder Nachfrage ab sofort Donnerstags keine Kurkonzerte mehr statt finden.

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3. Antrag auf isolierte Befreiung für ein Gartenhaus, Hainerstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Ein Bauherr kann den Antrag auf isolierte Befreiung stellen, wenn sein Vorhaben zwar nach Art. 57 Bayerische Bauordnung im Innenbereich verfahrensfrei (also ohne Genehmigung oder Anzeige gebaut werden dürfte) wäre, aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder der Ortsgestaltungssatzung widerspricht.
Zuständig für die Befreiung ist die Gemeinde.

Für die Errichtung eines Gartenhäuschens im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Bayerische Bauordnung (BayBO) (Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³) wurde eine Abweichung beantragt und begründet (§ 31 BauGB, Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Das Gebäude besitzt keinen Wasser- oder Kanalanschluss, es besteht lediglich ein Stromanschluss. Dem Antrag wurde bereits eine Abweichung von der  Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf die Dachform in der Sitzung vom 14. Juni 2016 ausgesprochen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Nachbarschützende Rechte sind jedoch nicht verletzt, da nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 Alt. 3 BayBO Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3m (Firsthöhe ist ca. 3,20m, nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO bleibt bei einer Dachneigung von bis zu 70° die Firstfläche unberücksichtigt) und einer Gesamtlänge je Grundstückslänge von 9m, auch wenn sie nicht auf der Grundstücksfläche errichtet werden, diese ohne Abstandsflächen zulässig sind. Auch bei einer Nutzung als Aufenthaltsraum sind die nachbarschützenden Rechte nicht verletzt, da die Abstandsflächen auf eigenem Grundstück bzw. nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO erlaubterweise auf der öffentlichen Straßenfläche liegen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt für das bestehende Gartenhäuschen im Sinne des Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 Alt. 3 BayBO und den geplanten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Fallerstraße“ mit seinen in Kraft getretenen Änderungen und der Ortsgestaltungssatzung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und sie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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4. Haus des Gastes; Vorstellung des Entwurfs der LPh 3 und 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Das Architekturbüro BöhmerLaubender wird in der Sitzung die erarbeitete Entwurfsplanung vorstellen.
Der Gemeinderat hat darüber zu befinden, ob aus dieser Entwurfsplanung heraus die Genehmigungsplanung für die Baugenehmigung erarbeitet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Variante mit der Brücke über der Treppe in den Rathausbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vorstellung Nutzungsanalyse Sanierung und Umgestaltung Kurparkgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Architekten Beer, Bembé und Dellinger waren mit der Erarbeitung einer Nutzungsanalyse für die Sanierung und Umgestaltung des Kurparkgebäudes beauftragt.

Die erarbeiteten Varianten wurden in einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern am 22.11.2016 abgestimmt.

Die Varianten werden dem Gemeinderat vorgestellt.

Danach ist darüber zu befinden, wie weiter verfahren wird.

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6. Vereinsförderung; Erlass einer Richtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach einigen Sitzungen des Ausschusses für unsere Bürger ist man sich einig, die Vereinsförderung auf neue, geordnete Füße zu stellen.

Die Vereine sollen künftig keine laufenden Förderungen mehr erhalten. Vielmehr will man nur noch einzelne „Projekte“ bzw. Vorhaben fördern.

In Anlehnung an die Benutzungsordnung des neuen „Kultur –und Vereinehaus Lampl“ soll für die Benutzung aller gemeindlichen Einrichtungen dieselben Benutzungsgebühren erhoben werden. Dazu ein Auszug aus der Richtlinie:

„3.1 Den örtlichen Vereinen werden die Vereinsräume im Haus der Vereine und Kultur „Lampl“, im Kurpark-Gebäude, im Haus des Gastes, im Musikpavillon, im Fußballerheim, im Jager-Anwesen, im Eisstockheim und im Vereinestadel zur Verfügung gestellt.

3.2. Diese Räume werden mietfrei zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung werden kostendeckende Benutzungsgebühren gehoben. Grundsätzlich ist als Entgelt für die Benutzung der Räume zur teilweisen Deckung der anfallenden Heiz-, Strom- und sonstigen Betriebskosten ein Betrag von 1,50 €/m2 benutzter Fläche und Monat zu entrichten. Für die als gemeinnützig anerkannten Vereine bzw. Institutionen ermäßigt sich dieses Entgelt auf 1,00 €/ m2 benutzter Fläche und Monat. Dieser Betrag ist vierteljährlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann von der Gemeinde die sofortige Räumung und Rückgabe der überlassenen Räume verlangt werden.

3.3. Verbräuche werden durch Zähler erfasst. Soweit eine Dauernutzung vorliegt, kann der Nutzer wahlweise die pauschale Entgeltsabrechnung nach Absatz 2 oder eine verbrauchsbezogene an Hand der gemessenen Verbräuche verlangen. Damit eröffnet sich dem Nutzer eine Kostenreduzierung bei energiesparendem Verhalten.
       
3.4. Diese Gebühren werden mit Eigenleistung und sonstigen erbrachten Investitionen, auch der letzten Jahre gegenverrechnet. Die Nutzung der Gebäude ist bei Dauernutzung in neuen Pacht-/bzw. Nutzungsverträgen zu regeln. Bisher geschlossene Pachtverträge bestehen weiterhin, sollen aber hinsichtlich der zu tragenden Nutzungsgebühr geändert werden. „


Diskussionsbedürftig erschien noch speziell die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Beschluss

1. Die Heraushebung der besonderen Förderfähigkeit von Kinder- und Jugendarbeit wird gestrichen.

2. Die Richtlinie über freiwillige Leistungen der Gemeinde Bad Kohlgrub zur Vereinsförderung, die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird in Abänderung des in Nr. 1 gefassten Beschlusses zum 01.04.2017 erlassen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Vereine darüber in Kenntnis zu setzen und die bestehenden Pacht- bzw. Nutzungsverträge anzupassen.

4. Alle im Zusammenhang mit früher gefassten Beschlüssen zur Vereinsförderung werden aufgehoben bzw. gegebenenfalls neu gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf Grund weiterer Entscheidungen über den Fortgang gemeindlicher Bauprojekte bereits am 24.01.17 eine weiter Sitzung des Gemeinderates stattfinden wird.

Außerdem gibt er bekannt, dass die diesjährige Bürgerversammlung am 30. Januar 2017 stattfinden wird.

Datenstand vom 25.01.2017 08:56 Uhr