Datum: 24.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrung des ausscheidenden Geschäftsleiters Leonhard Lory
2 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
3 Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Spengelstraße 5, Flurnummer 1451/1
4 Vorstellung von Wirtschaftlichkeitsbewertungen von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden
5 Vorstellung Nutzungsanalyse Sanierung und Umgestaltung Kurparkgebäude
6 Kindergarten "St.-Martin"; Grundsatzbeschluss zum Umbau/Erweiterung
7 Beschluss über die Einstellung der Schneeräumung von Gehbahnen für Anlieger durch den Bauhof
8 Ernennung von Herrn Tobias Riesch zum Standesbeamten
9 Ernennung von Frau Gudrun Geiger zur Leiterin des Standesamtes und von Herrn Tobias Riesch zum Stellvertreter
10 Sonstiges

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1. Ehrung des ausscheidenden Geschäftsleiters Leonhard Lory

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat verabschiedet den Geschäftsleiter Leonhard Lory in den Ruhestand. Er hat 1967 seine Ausbildung bei der Gemeinde Bad Kohlgrub begonnen und war seitdem ununterbrochen bei ihr beschäftigt, seit 1981 als Geschäftsleiter. Der Vorsitzende spricht Herrn Lory für diese lange Zeit und für seine geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

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2. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beiliegend auch das ergänzte Protokoll vom 13. Dezember 2016.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 37 vom 10. Januar 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Spengelstraße 5, Flurnummer 1451/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Siehe eingereichte Planunterlagen.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§34 BauGB).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag (§36 BauGB) und die Abweichung von der Gestaltungssatzung (Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Vorstellung von Wirtschaftlichkeitsbewertungen von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Herr Dipl.-Ingenieur  Kurt Schwan stellt seine Untersuchungen für Photovoltaik auf dem Wasserwerk, auf der Kläranlage, auf dem Feuerwehrgerätehaus, auf der Turnhalle bzw. der Turnhalle und der Schule  sowie auf dem Haus des Gastes/dem zukünftigen Rathaus vor.  Alle Anlagen bis auf jene auf dem Feuerwehrgerätehaus könnten wirtschaftlich betrieben werden, dafür wären jedoch Investitionen in Höhe von ca. 400 000€ an Eigenmitteln notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat möchte das Projekt der Errichtung der Photovoltaik-Anlagen weiterbetreiben. Die Verwirklichung und die Reihenfolge sollen jedoch erst bestimmt werden, wenn eine Finanzierung im Haushalt gesichert ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Vorstellung Nutzungsanalyse Sanierung und Umgestaltung Kurparkgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Architekten Beer, Bembé und Dellinger waren mit der Erarbeitung einer Nutzungsanalyse für die Sanierung und Umgestaltung des Kurparkgebäudes beauftragt.

Die erarbeiteten Varianten wurden in einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern am 22.11.2016 abgestimmt.

Die Varianten werden dem Gemeinderat vorgestellt.

Danach ist darüber zu befinden, wie weiter verfahren wird.

Beschluss

Der Gemeinderat sieht einen Bedarf für die Sanierung/den Umbau des Kursaalgebäudes, u. A. auch wegen der energetischen Situation. Die Verwaltung wird beauftragt als weitere Schritte mit der Regierung von Oberbayern abzuklären, welche Maßnahmen wie hoch bezuschusst werden und welche Voraussetzungen dafür von der Gemeinde erfüllt werden müssen, z. B. Durchführung eines  Architektenwettbewerbs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Kindergarten "St.-Martin"; Grundsatzbeschluss zum Umbau/Erweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Um bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Zuwendung stellen zu können, muss die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss über die Umbau-, bzw. die Erweiterungsabsicht fassen.

Die Finanzierung des Umbaus/ der Erweiterung der Kindertagesstätte stellt sich nach dem derzeitigen Stand wie folgt dar:

Kosten lt. Kostenschätzung                                                        2.000.000,00 €

Zuwendung Regierung von Oberbayern                                           630.000,00 €
(Schätzung)


Eigenanteil der Gemeinde                                                        1.370.000,00 €

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der vorgestellten neuen Variante weitergemacht werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Kindergarten „St.-Martin“ in Bad Kohlgrub soll umgebaut bzw. erweitert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Beschluss über die Einstellung der Schneeräumung von Gehbahnen für Anlieger durch den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 7

Sachverhalt

Lt. der gemeindlichen Verordnung müssen Anlieger die Gehwege bzw. wenn keiner vorhanden ist, eine 1m breite sog. Gehbahn entlang des Grundstückes bei Bedarf räumen und streuen.
Der Bauhof hat in den letzten Jahren dort, wo mit Anliegern ein Vertrag besteht, die Räumung und Streuung übernommen, dafür sind derzeit pro Laufmeter Gehweg 4,00€ pro Jahr zu entrichten. Diese Dienstleistung wurde vor nicht mehr nachvollziehbarer Zeit begonnen, neue Anfragen konnten aus Gleichbehandlungsgründen nicht abgelehnt werden.
Von Seiten der Verwaltung bestehen jedoch erhebliche rechtliche Bedenken gegen diese Dienstleistung.
Dieses Räumen der Gehsteige stellt eine freiwillige Leistung dar und ist keine gesetzliche Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeindeordnung schreibt den Gemeinden aber sogar vor, dass Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden sollen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte mindestens ebenso gut erledigt werden können. Die Gemeinde steht hier in Konkurrenz zu privaten Unternehmen und nimmt diesen evtl. sogar Aufträge weg.
Da nur eine Pauschale verlangt wird, ist in Wintern mit viel Schneefall diese nicht kostendeckend.
In Zukunft ist auf Grund der Umsatzsteuerpflicht auch für die Gemeinden hier mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand zu rechnen.
Da die gemeindlichen Fahrzeuge auf Grund der Zuordnung zum hoheitlichen Straßen- und Wegebau kfz-Steuer-befreit sind, bestehen hier erhebliche Bedenken der Verwaltung beim Angebot einer gewerblichen/gewerbeähnlichen Dienstleistung.
Der hoheitliche Winterdienst auf gemeindlichen Straßen und Wegen ist von gewissen gesetzlichen Vorgaben befreit, z. B. Lenkzeitregelungen, was sich ebenfalls wettbewerbsverzerrend auswirkt.
Außerdem ist die haftungsrechtliche Frage bei Unfällen nicht endgültig geklärt. Die Gemeinden profitieren beim hoheitlichen Winterdienst noch von einer deutlich lockereren Rechtsprechung, da der Winterdienst keine Pflicht des Straßenbaulastträgers ist, sondern nur eine „Soll“-Vorschrift (vgl. BayStrWG). Bei Unfällen auf nicht geräumten Gehsteigen gehen Gerichte bereits auf Grund des Wissens des Anliegers um seine Räum- und Streupflicht von Vorsatz aus. Es gibt bereits Versicherungen, die bei nicht geräumten und gestreuten Gehwegen die (finanzielle) Haftung bei Unfällen ablehnen.
Mit der Abrechnung für 2016/2017, die voraussichtlich im Februar gemacht wird, möchte die Verwaltung die Anlieger, mit denen ein Vertrag besteht, von der Beendigung informieren, damit diese bis zum Winter 2017/2018 ausreichend Zeit haben sich einen anderen Dienstleister zu suchen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Dienstleistung Übernahme der Räum- und Streupflicht für Grundstücksanlieger auf Gehwegen und Gehbahnen zum Ende des Winters 2016/2017 einzustellen. Vom gemeindlichen Bauhof wird nur noch der Winterdienst im hoheitlichen Rahmen durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Abrechnung für 2016/2017 die Vertragspartner von der Beendigung zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Ernennung von Herrn Tobias Riesch zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 8

Sachverhalt

Herr Riesch hat im Dezember den zweiwöchigen Einführungslehrgang für Standesbeamte besucht. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt liegen somit alle notwendigen Voraussetzungen (Dienst verhältnis, Beamter der dritten Qualifikationsebene, Einführungslehrgang und mindestens drei Monate Einweisung in einem Standesamt) für eine Bestellung vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Herrn Riesch mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten im Standesamtsbezirk Bad Kohlgrub zu bestellen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Ernennung von Frau Gudrun Geiger zur Leiterin des Standesamtes und von Herrn Tobias Riesch zum Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 9

Sachverhalt

Nach § 4 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes ist einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamtes und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.
Da der bisherige Leiter des Standesamtes, Herr Leonhard Lory zum 1. Februar 2017 in Pension geht, ist ein neuer Leiter zu bestimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat ernennt die Standesbeamtin Gudrun Geiger zum 1. Februar 2017 zur neuen Leiterin des Standesamtes und den Standesbeamten Tobias Riesch zu deren Stellvertreter. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2017 ö 10
Datenstand vom 17.02.2017 10:01 Uhr