Datum: 14.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung, Kollerstraße 4
3 Sanierung und Erweiterung des Kindergartens
3.1 Vorstellung der Planung durch das Architekturbüro
3.2 Bauantrag
4 Erlass neuer Satzungen im Bereich der Wasserversorgung und der Entwässerungseinrichtung
4.1 Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung
4.2 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
4.3 Erlass einer neuen Entwässerungssatzung
4.4 Erlass einer neuen Beitrag- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
5 Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bad Kohlgrub
6 Feierlichkeiten 150 Jahre Heilbad in 2021; Grundsatzbeschluss
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 39 vom 14. Februar 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit der Änderung „14. Juni“ statt 4. Juni“ genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Doppelgarage mit Unterkellerung, Kollerstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 2

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Sanierung und Erweiterung des Kindergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 3
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3.1. Vorstellung der Planung durch das Architekturbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Frau Freisl-Daser vom Architekturbüro Fußenegger erläutert anhand der Unterlagen, die dem Gemeinderat mit der Einladung übermittelt wurden, die Planung.

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3.2. Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Unterlagen zu Punkt 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. Er beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Erlass neuer Satzungen im Bereich der Wasserversorgung und der Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kommunalberatung Radlbeck wurde mit der Globalkalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und der Entwässerungseinrichtung beauftragt. In einer Globalkalkulation werden mögliche Über- bzw. Unterdeckungen der letzten vier Jahre ausgeglichen und Investitionen der zukünftigen vier Jahre mit berücksichtigt. 

Wasserversorgung

Im Bereich der Wasserversorgung sind folgende Investitionen bereits umgesetzt, bzw. geplant:

  • Erschließung von Baugebieten
  • Neue Ringleitung im Bereich der Spengelstraße/Auf der Oh/Lamplstraße
  • Neubau eines größer dimensionierten Hochbehälters in Sonnen (Kosten bei ca. 1.000.000 €)

Um diese notwendigen Maßnahmen zu finanzieren, müssen die Gebühren und Beiträge angepasst werden.

Gebühren

Es besteht die Möglichkeit, die Investitionen über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Dann würden sich die Beiträge/Gebühren wie folgt darstellen:



Beitrag pro m² Grundstücksfläche
Beitrag pro m² Geschoßfläche
Gebühr pro m³
Gebühr pro m³ zuvor
Verbesserungsbeitrag
0,48 €
2,41 €


Gebühr


0,90 €
1,00 €
 
Der einmalige Beitrag würde den Gebührenbereich entlasten und ließe die G ebühr um 0,10 €/m³ sinken.

Bei Finanzierung ohne Verbesserungsbeitrag beträgt die Gebühr 1,16 €/m³.


Herstellungsbeiträge

Die Herstellungsbeiträge sinken im Vergleich dazu:


Beitrag pro m² Grundstücksfläche
Beitrag pro m² Geschoßfläche
Herstellungsbeitrag bis 31.03.2017
1,20 €
6,50 €
Herstellungsbeitrag ab 01.04.2017
0,94 €
4,75 €

Entwässerungseinrichtung

Im Bereich der Entwässerung sind folgende Investitionen bereits umgesetzt, bzw. geplant:

  • Erschließung von Baugebieten
  • Die größer Dimensionierung der Kanalrohre im Bereich der Badstraße/Spengelstraße/Auf der Oh/Saulgruber Straße

Gebühren

Auch hier besteht die Möglichkeit die Finanzierung über Verbesserungsbeiträge abzuwickeln.



Beitrag pro m² Grundstücksfläche
Beitrag pro m² Geschoßfläche
Gebühr pro m³
Gebühr pro m³ zuvor
Verbesserungsbeitrag
0,28 €
1,27 €


Gebühr


3,68 €
3,11 €

Der einmalige Beitrag würde den Gebührenbereich entlasten und ließe die Gebühr 0,57 €/m³ steigen (Anstieg um 16 %).

Bei Finanzierung ohne Verbesserungsbeitrag beträgt die Gebühr 3,93 €/m³ (Anstieg um 21 %).


Herstellungsbeiträge


Beitrag pro m² Grundstücksfläche
Beitrag pro m² Geschoßfläche
Herstellungsbeitrag bis 31.03.2017
1,18 €
10,27 €
Herstellungsbeitrag ab 01.04.2017
1,26 €
10,75 €








Die Herstellungsbeiträge steigen im Vergleich nur leicht an.

Allgemein ist anzumerken, dass eine Finanzierung über Verbesserungsbeiträge den Bürger jetzt einmalig belastet. Die Finanzierung über Gebühren belastet im Vergleich auch die späteren Generationen.


Allerdings ist die Abwicklung über Verbesserungsbeiträge mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Alle Flächen müssen ermittelt, die Bescheide müssen manuell erstellt werden und allgemein ist mit einer Welle an Widersprüchen und Stundungsanträgen zu rechnen.

Die Finanzierung über Gebühren verkraftet der Bürger in der Regel wesentlich besser, als ein einmaliger Beitrag.

Da sich in einigen Bereichen der Wasserversorgung sowie der Entwässerungseinrichtung einige Änderungen ergeben haben, werden jeweils die beiden Stammsatzungen sowie die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen  gemäß den Mustersatzungen des Bay. Gemeindetages neu erlassen.

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4.1. Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Wasserabgabesatzung, die in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschluss ist, wird zum 01.04.2017 erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4.2. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 4.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4.3. Erlass einer neuen Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 4.3

Beschluss

Die Entwässerungssatzung, die in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird zum 01.04.2017 erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4.4. Erlass einer neuen Beitrag- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 4.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bad Kohlgrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Bad Kohlgrub werden Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren „Rathaus Bad Kohlgrub“. Nach Art. 18a Abs. 17 GO können Gemeinden die Modalitäten für die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in einer Satzung regeln. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird der Erlass einer Satzung dringend empfohlen. Der Satzungsentwurf der Gemeinde Bad Kohlgrub entspricht im wesentlichen der Satzung der Marktgemeinde Mittenwald. Diese Satzung beinhaltet unter anderem auch die Regelung für eine ausschließliche Bürgerentscheidsabstimmung per Briefwahl. Eine Rückfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ergab, dass eine Satzungsregelung über eine ausschließliche Briefwahlabstimmung rechtlich zulässig sei.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt eine Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Feierlichkeiten 150 Jahre Heilbad in 2021; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Referentin für Kur und Tourismus Michaela Frank hatte angeregt, sich bereits jetzt Gedanken für diese Feierlichkeit zu machen.

Ihre Vorschläge sind:
-        Bildausstellung
-        Festzeitschrift
-        Moorsynphosium
-        Fest-/Moorwoche
-        Veranstaltung Bayrischer Heilbädertag
-        Einladung Politiker, Ärzte, Presse


Der Kur- und Tourismusausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 26.01.17 damit und empfahl dem Gemeinderat Feierlichkeiten durchzuführen.

Nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat möchte der Ausschuss sich der Organisation der Feierlichkeiten frühzeitig widmen.

Beschluss

Das Jubiläum „150 Jahre Heilbad“ wird im Jahre 2021 gefeiert.

Der Kur- und Tourismusausschuss wird beauftragt, Ideen zu entwickeln, Vorbereitungen zu treffen und darüber dem Gemeinderat zu berichten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 7
Datenstand vom 21.04.2017 10:46 Uhr