Datum: 11.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 40 vom 14. März 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO
genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Haushalt 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2017 wurde in einer Sitzung des Finanz- und Personalausschusses und in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich beraten und diskutiert.
Diese Diskussion des Entwurfes in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses sowie im Gemeinderat war sehr wichtig. Sie verlief insgesamt sehr konstruktiv und harmonisch.
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2017 wird mit sehr umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weitere große Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung. Dazu werden, trotz der Fördermittel aus der Städtebauförderung, Kreditaufnahmen notwendig werden.
Die gesetzlichen Vorgaben können erfüllt werden. Das bedeutet:
- Vermögens- und Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen
- Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt mind. so hoch wie ordentliche Tilgung der Kredite (mind. 201.500 €; tatsächlich 611.900 €)
- Mindestrücklage bleibt unangetastet (Rest i. H. v. 120.000 € wird ausgeschöpft)
- Kostenrechnende Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) erzielen Kostendeckung
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 6.093.900 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 4.314.300 €
Entspricht einem Gesamthaushalt von 10.408.200 €
Die Netto-Verschuldung wird durch Tilgungsleistungen um 201.500 € gesenkt, das bedeutet, dass die Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2017 auf 339 € sinken würde. Allerdings lässt aber die Neuaufnahme des Kredits die Pro-Kopfverschuldung wieder um 868 € steigen, sodass sie zum 31.12.2017 voraussichtlich 1.207 € beträgt. Zum 31.12.2016 betrug diese noch 414 €.
Wesentliche Einnahmen:
|
Haushaltsjahr
|
Vorjahr
|
Grundsteuer -A- und -B-
|
552.800 €
|
542.700 €
|
Gewerbesteuer
|
485.000 €
|
340.000 €
|
Einkommensteuerbeteiligung
|
1.074.000 €
|
1.016.000 € + 6 %
|
Umsatzsteuer-Anteil
|
69.000 €
|
56.000 € + 19 %
|
Schlüsselzuweisungen
|
955.400 €
|
904.800 € + 6 %
|
Fremdenverkehrsbeitrag
|
184.000 €
|
182.000 €
|
Kurbeitrag
|
230.000 €
|
220.000 €
|
|
|
|
Wesentliche Ausgaben:
|
|
|
Personalkosten
|
1.202.800 €
|
1.154.200 € + 5 %
|
Gewerbesteuerumlage
|
69.000 €
|
50.000 € + 18 %
|
Kreisumlage
|
1.063.900 €
|
1.090.000 € - 2 %
|
Steuerhebesätze -unverändert-
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 450 %
Gewerbesteuer 350 %
Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt
Verwaltungshaushalt 2017
|
Ansatz
|
|
Ansatz
|
|
Ergebnis
|
|
|
2017
|
2017
|
2016
|
2016
|
2015
|
2015
|
wichtigste Einnahmen
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
Steuern, steuerähnliche Abgaben (00 - 09)
|
3.434.100
|
56,35%
|
3.154.500
|
56,06%
|
2.805.928
|
56%
|
Gebühren und Abgaben (10 - 12)
|
1.403.200
|
23,03%
|
1.255.600
|
22,31%
|
1.171.616
|
23%
|
Mieten und Pachten (13 - 15)
|
97.700
|
1,60%
|
108.200
|
1,92%
|
143.069
|
3%
|
Erstattungen (16)
|
314.500
|
5,16%
|
425.600
|
7,56%
|
358.509
|
7%
|
Zuweisungen (17)
|
353.300
|
5,80%
|
334.400
|
5,94%
|
238.884
|
5%
|
sonstige Finanzeinnahmen (2)
|
491.100
|
8,06%
|
349.000
|
6,20%
|
309.561
|
6%
|
Zuführung vom VM-HH (28)
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0%
|
Summe
|
6.093.900
|
100,00%
|
5.627.300
|
100,00%
|
5.027.567
|
100%
|
wichtigste Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
Personalkosten (4)
|
1.202.800
|
19,74%
|
1.154.200
|
20,51%
|
982.632
|
20%
|
Sächlicher Verwaltungs- u.
|
2.556.500
|
41,95%
|
2.510.000
|
44,60%
|
2.182.405
|
43%
|
Betriebsaufwendungen (5/6)
|
|
|
|
|
|
|
Zuweisungen und Zuschüsse (7)
|
472.800
|
7,76%
|
516.000
|
9,17%
|
454.404
|
9%
|
sonstige Finanzausgaben (8)
|
1.249.900
|
20,51%
|
1.205.000
|
21,41%
|
1.028.309
|
20%
|
Zuführung zum VM-HH (86)
|
611.900
|
10,04%
|
242.100
|
4,30%
|
379.817
|
8%
|
Summe
|
6.093.900
|
100,00%
|
5.627.300
|
100,00%
|
5.027.567
|
100%
|
Straßen, Wege und Plätze
Für die Instandsetzung von Straßen und Wegen werden 50.000 € und für die Unterhaltung 35.000 € bereitgestellt um die vom Bauhof erfassten Straßenschäden beheben zu können. In diesem Betrag ist der Jagdkieszuschuss (7.670 €) nicht mehr enthalten, dieser wird nun auf einer eigens dafür vorgesehenen Haushaltsstelle veranschlagt.
Abwasserbeseitigung
Aufgrund der bereits laufenden Kanalsanierungsmaßnahme im Bereich der Spengelstraße/Auf der Oh/Saulgruber Straße, der Erschließung von diversen Baugebieten (Harrerstraße, Stickelsgrabenstraße, Luitraudstraße), der Untersuchung der Kaltenbachstraße war die Erhöhung der Abschreibung und der Verzinsung unbedingt erforderlich. Daher müssen im Bereich der Abwasserbeseitigung die Gebühren temporär um 0,82 €/m³ erhöht werden. Sobald die Finanzierung der vergangenen Investitionen über Bayerngrund abgeschlossen ist, können die Gebühren wieder sinken. Dies wird in voraussichtlich 5 Jahren der Fall sein.
Wasserversorgung
Aufgrund des dringend notwendigen Wasserleitungsausbaus im Bereich Gagers/Auf der Oh, sowie des notwendigen Neubaus des Hochbehälters in Sonnen, sind die Ansätze für die Abschreibung und die Verzinsung zu erhöhen. Das hat zur Folge, dass auch in diesem Bereich die Gebühren um 0,16 €/m³ angehoben werden müssen.
Wichtigste Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt
Vermögenshaushalt 2017
|
Ansatz
|
|
Ansatz
|
|
Ergebnis
|
|
|
2017
|
2017
|
2016
|
2016
|
2015
|
2015
|
wichtigste Einnahmen
|
€
|
%
|
|
%
|
€
|
%
|
Zuführung vom VW-Haushalt
|
611.900
|
14,18%
|
242.100
|
5,76%
|
619.973
|
76,48%
|
Entnahme aus Rücklagen
|
120.000
|
2,78%
|
585.400
|
13,93%
|
0
|
0,00%
|
Rückflüsse von gewährten Darlehen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
36.400
|
4,48%
|
Veräußerung v. Anlagevermögen
|
28.000
|
0,65%
|
12.200
|
0,29%
|
35.006
|
4,31%
|
Beiträge (35)
|
27.000
|
0,63%
|
10.000
|
0,24%
|
0
|
0,00%
|
Zuweisungen u. Zuschüsse
|
1.193.300
|
27,66%
|
1.171.900
|
27,88%
|
119.500
|
14,73%
|
Darlehensaufnahme (3770)
|
2.334.100
|
54,10%
|
2.181.300
|
51,90%
|
0
|
0,00%
|
Darlehensumschuldung
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
Summe
|
4.314.300
|
100,00%
|
4.202.900
|
100,00%
|
810.879
|
100,00%
|
wichtigste Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
Zuführung zum VW-Haushalt
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
Zuführung an Rücklagen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
356.863
|
44,01%
|
Gewährung von Darlehen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
25.000
|
3,08%
|
Erwerb von Beteiligungen
|
0
|
0,00%
|
0
|
0,00%
|
25.000
|
3,08%
|
Erwerb von Grundstücken (932)
|
4.000
|
0,09%
|
1.000
|
0,02%
|
21.329
|
2,63%
|
Erwerb von beweglichen Sachen (93)
|
194.200
|
4,50%
|
150.700
|
3,59%
|
85.701
|
10,57%
|
Baumaßnahmen (94-96)
|
3.910.400
|
90,64%
|
3.894.200
|
92,66%
|
91.638
|
11,30%
|
Tilgung (97)
|
201.500
|
4,67%
|
157.000
|
3,74%
|
203.420
|
25,09%
|
Darlehensumschuldung
|
0
|
0,00%
|
0
|
0%
|
0
|
0,00%
|
Zuschüsse (98)
|
4.200
|
0,10%
|
0
|
0,00%
|
1.928
|
0,24%
|
Summe
|
4.314.300
|
100,00%
|
4.202.900
|
100,00%
|
810.879
|
100,00%
|
Der Ansatz im Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 111.400 € höher. Grund dafür sind die vielen veranschlagten Investitionen.
Im Vermögenshaushalt finden sich hauptsächlich die Investitionen der Gemeinde und deren Finanzierung. Hier die wichtigsten Ausgabe-Positionen:
- Gemeindeverwaltung neuer Server 80.000 €
- Feuerwehr neue Heizung 25.000 €
- Schule Brandmeldeanlage 103.000 €
- Kindergarten Umbau 500.000 €
- Sportanlagen neue Laufbahn –Planung- 30.000 €
(Neubau 2018)
- Breitbandausbau 224.000 €
- Kanalbaumaßnahmen 684.600 €
- Rohrnetzerweiterung Wasser 36.100 €
- Austausch Hauptwasserleitung Gagers 210.000 €
- Sanierung Hochbehälter Sonnen 200.000 €
- Photovoltaikanlage für Wasserhaus in Unterammergau 50.000 €
- Umbau Haus des Gastes 530.000 €
- Umbau Lampl-Anwesen 1.270.000 €
Allgemeine Finanzwirtschaft
Der Verwaltungshaushalt führt 611.900 € zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ab. Zur Durchführung der geplanten Investitionen muss der Rücklage 120.000 € entnommen werden. Außerdem muss ein Kredit in Höhe von 2.334.100 € aufgenommen werden.
Finanzplan
Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2017 wird mit umfangreichen Mitteln ausgestattet. Für die Folgejahre sind weiter höhere Investitionen vorgesehen, insbesondere im Rahmen der anstehenden Ortskernsanierung, der Kindergartenerweiterung und der Investitionen im Abwasser- und Wasserbereich.
Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Haushaltsplanung 2017 und die Finanzplanung für die Jahre 2016 mit 2020 stellen folgendes bereinigtes Ergebnis in der Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit dar:
2015 + 213 T€
2016 + 547 T€
2017 + 327 T€
2018 + 343 T€
2019 + 342 T€
Beschluss
Der Haushaltsplan 2017 wird ohne Änderungen anerkannt.
Die beigefügte Haushaltssatzung 2017 wird samt Anlagen erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Finanzplan für die Jahre 2016 mit 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit weist im bereinigten Ergebnis in den folgenden 3 Jahren ein positives Ergebnis auf.
Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt weisen mindestens die Beträge aus, die für die ordentliche Tilgung benötigt werden.
Beschluss
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 mit 2020 wird ohne Änderungen anerkannt.
Der Finanzplan 2016 mit 2020 wird genehmigt und ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bürgerbegehren "Rathaus Bad Kohlgrub" - Einreichung Unterschriftenlisten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Am 27.03.2017 wurde bei der Gemeinde Bad Kohlgrub das Bürgerbegehren „Rathaus Bad Kohlgrub“ eingereicht. Zum Stand dieses Tages wurde für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften des Bürgerbegehrens ein Abstimmungsverzeichnis angelegt. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
Gegenstand
|
Rechtsgrundlage
|
Einreichung des Bürgerbegehrens „Rathaus Bad
Kohlgrub“ unter Beachtung der Formerfordernisse
(- mit Ja oder Nein zu entscheidender Frage,
- mit Begründung,
- mit bis zu drei vertretungsberechtigten Personen)
|
27.03.2017
|
Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO
|
Benötigte Unterschriften – 10 % von 2133 (Anzahl
Gemeindebürger bei Einreichung des Begehrens)
|
214
|
Art. 18a Abs. 6 GO,
Art. 15 Abs. 2 GO
|
Eingereichte Unterschriften
- hiervon gültige Unterschriften
- hiervon ungültige Unterschriften
|
454
424
30
|
Art. 18a Abs. 5 GO
|
Von den 454 eingereichten Unterschriften sind 424 gültig und 30 ungültig, die erforderliche Mindestunterschriftenzahl von 214 ist somit erreicht. Nach Art. 18a Abs. 8 GO hat der Gemeinderat daher über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens innerhalb von 1 Monat nach Einreichung zu entscheiden.
Beschluss
Das Bürgerbegehren wird zugelassen. In Absprache mit den vertretungsberechtigen Personen des Bürgerbegehrens wird gemäß Art. 18a Abs. 10 GO von der Verlängerung der Frist von 3 Monaten zur Durchführung des Bürgerbegehrens Gebrauch gemacht und eine Ausnahmegenehmigung beim Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr, Odeonsplatz 3, 80539 München beantragt, um über den Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl, dem 24. September 2017, abstimmen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung eines Kurhotels in Wohnraum, Spengelstraße 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück Spengelstraße 2/Badstraße 17 liegt im Innenbereich und wird im Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Im Innenbereich hat sich ein Vorhaben an Art und Maß der Nutzung an der Umgebung
(-sbebauung) zu orientieren.
Bei angrenzenden Flächen wäre eine Umnutzung von Gewerbe (Kurhotel) in Wohnen problematischer, da diese lt. Flächennutzungsplan zukünftig weiter als „Mischgebiet; Dorfgebiet“ bestehen bleiben und somit ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen stattfinden soll. Eine Umwandlung von Gewerbe in Wohnen wäre hier problematischer, da bei einem Überhang einer Nutzung (meist Wohnen) der Gebietstyp kippen würde.
Auf der betroffenen Fläche hat sich der Gemeinderat bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes jedoch bewusst für eine Wohnnutzung entschieden, bei der nur eine nichtstörende Gewerbenutzung im Rahmen des allgemeinen Wohngebiets möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung von einem Kurhotel in Wohnraum das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Bauantrag auf Anbau einer Außentreppe und eines Zwerchgiebels am bestehenden Anwesen Wäldle 141c
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Lt. Gestaltungssatzung sind Zwerchgiebel zugelassen, wenn es sich um ein Gebäude mit einer Bauweise Erdgeschoss und Dachgeschoss und einem Kniestock mit 1,20m bis 1,60m handelt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Antrag der Fraktion Neue Liste zur Erweiterung der Ampelanlage an der Hauptstraße/Ecke St.-Martin-Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Siehe beiliegende Unterlagen
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Problematik mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim, dem Verkehrssachbearbeiter der Polizei und dem Landratsamt vor Ort zu besprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Behandlungen der Empfehlungen der Bürgerversammlung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat muss nach Art. 18 Abs. 4 GO innerhalb einer Frist von drei Monaten die Empfehlungen der Bürgerversammlung behandeln.
- Schriftliche Anfrage von Frau Lina Kaufmann zur Ablagerung des Tennisplatzsandes auf dem Grundstück der Gemeinde durch den FC Bad Kohlgrub-Ammertal
und schriftliche Anfrage von Herrn Rainer Moorstedt zum gleichen Thema
Die Anfragen wurden vom Vorsitzenden in der Bürgerversammlung ausführlich beantwortet.
- Schriftliche Anfrage von Frau Lina Kaufmann zur Nutzung des Festplatzes
Die Anfrage wurde vom Vorsitzenden in der Bürgerversammlung ausführlich beantwortet.
- Mündliche Anfrage von Herrn Rainer Moorstedt zur finanziellen Lage der Gemeinde
Herr Moorstedt befürchtet angesichts der im Vortrag des Vorsitzenden aufgeführten Vorhaben der nächsten Jahre ein erhebliches Ansteigen der Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde und sieht dadurch die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet.
Die Anfrage wurde vom Vorsitzenden in der Bürgerversammlung beantwortet.
- Mündliche Anfrage von Herrn Rudolf Strauß zur nördlichen Friedhofsmauer
Nach Herrn Strauß ist die nördliche Mauer am Friedhof an der Pfarrkirche St. Martin in einem schlechten Zustand. Die südliche Mauer wurde bereits saniert, dies ist auch bei der Nördlichen notwendig.
Die Anfrage wurde vom Vorsitzenden in der Bürgerversammlung beantwortet.
Die Arbeiten wären bereits für die 13. Kalenderwoche geplant gewesen, durch eine Verschiebung bei der ausführenden Firma beginnen die Arbeiten aber voraussichtlich in der 15., also in der Woche der aktuellen Sitzung.
- Mündliche Anfrage von Herrn Christian Schellinger
Herr Schellinger fragt nach, warum der Kindergarten Bad Kohlgrub für den Skikurs zu einem auswärtigen Lift fährt, aber die umliegenden Kindergärten und Schulen zum Skifahren auf das Hörnle fahren.
Die Anfrage konnte vom Vorsitzenden in der Bürgerversammlung nicht beantwortet werde, er sagte jedoch zu, sich zu erkundigen.
Auf Nachfrage erläuterte die Kindergartenleitung, dass der Skikurs vom Elternbeirat organisiert und durchgeführt wird. Ausschlaggebend für eine Durchführung in der Nachbargemeinde ist, dass eine Hütte mit Toiletten für die Betreuer und die Kinder vor Allem bei schlechtem Wetter vorhanden ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass mit diesem Tagesordnungspunkt die Empfehlungen der Bürgerversammlung entsprechend Art. 18 Abs. 4 GO im Gemeinderat behandelt wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.04.2017
|
ö
|
|
8 |
Datenstand vom 15.05.2017 13:18 Uhr