Datum: 09.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Anbau am bestehenden Anwesen, Mühlstraße 4
4 Verlängerung der Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Vogelherdstraße
5 Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1
6 Umbau des Dachgeschosses; Hauptstraße 6
7 Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10
8 Einbau von Schiebetoren an ein Hochregallager; Kehrer Straße 18
9 Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus; Lindelestraße 1
10 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses; Lindelestraße 6
11 Erlass einer Hausnummernsatzung
12 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 41 vom 11. April 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö informativ 2
zum Seitenanfang

3. Anbau am bestehenden Anwesen, Mühlstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Grundstück liegt im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Von Familie Kohler, Nachbarn des Baugrundstückes wurden am Sitzungstag noch Unterlagen eingereicht, in denen mit Bildern mitgeteilt wird, dass ihr Grundstück von der Garage des Antragstellers überbaut ist und die Antragsunterlagen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück übereinstimmen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da die Gemeinde aber nach § 36 Abs. 2 BauGB ihr Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagen kann, muss dies bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Anbau an das bestehende Anwesen“ das gemeindliche Einvernehmen.
Er weist auf die von der Nachbarfamilie Kohler eingereichten Unterlagen hin und bittet um die Überprüfung der Abstandsflächen und die bauaufsichtliche Kontrolle der Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verlängerung der Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Vogelherdstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes wurde im Jahr 2009 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Vogelherdstraße genehmigt. Im Jahr 2014 wurde diese Genehmigung verlängert. Im Jahr 2015 wurde vom inzwischen neuen Eigentümer erneut eine Verlängerung beantragt und vom Landratsamt bis zum 6. Mai 2017 genehmigt. Beim Landratsamt wurde nun erneut mit Schreiben vom 10. April 2017 eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Siehe beiliegende Antragsunterlagen

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 6. Juli 2016 wurde einem Vorbescheidsantrag für dieses Grundstück mit einer Zufahrt von der Murnauer Straße aus zugestimmt. Das Grundstück liegt im Innenbereich.

zum Seitenanfang

6. Umbau des Dachgeschosses; Hauptstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Da im Bereich Schmidgasse besteht teilweise eine Parkverbotszone, das Parken auf öffentlichen Flächen ist nur eingeschränkt möglich. Es kommt deshalb in diesem Bereich immer wieder zu Problemen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Umbau des Dachgeschosses“ das gemeindliche Einvernehmen. Er bittet die untere Bauaufsichtsbehörde um Überprüfung der Stellplätze für den Bestand und den zukünftigen Bedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für ein Wohnhaus auf der Flurnummer 146/1 liegt bereits der Antrag vor, er wurde jedoch für die Mai-Sitzung zu spät eingereicht.
Die Gaststätte, die früher im Gebäude des Bauantrages betrieben wurde, wäre in einem WA nicht möglich gewesen. Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude ist zu befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig),  andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz.  Diese Problematik wurde mit dem Landratsamt besprochen, dieser Gesichtspunkt wird verstärkt bei der Genehmigung berücksichtigt.

zum Seitenanfang

8. Einbau von Schiebetoren an ein Hochregallager; Kehrer Straße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 8

Sachverhalt

An das gemeindliche Hochregallager neben dem Wertstoffhof werden Schiebetore zum Schutz des Inhalts vor Witterungseinflüssen angebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Einbau von Schiebetoren an ein Hochregallager“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus; Lindelestraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 9

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag „Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses; Lindelestraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 10

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass der Bauausschuss vor einer Entscheidung des Gemeinderats einen Ortstermin macht um den Antrag vorzuberaten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ das gemeindliche Einvernehmen. Er gibt die Empfehlung, dass die Firstrichtung an die Umgebungsbebauung angepasst wird und bittet insbesondere um die Überprüfung der GFZ und GRZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

11. Erlass einer Hausnummernsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Mieter und (Mit-) Eigentümer von zwei Mehrparteienhäusern haben von der Gemeinde eine Beschilderung für eine alternative Zufahrt zu ihrem Grundstück gefordert, weil nach ihrer Meinung die normale Zufahrt ungeeignet ist.
Eine Anfahrt zu den beiden betreffenden Häusern über die kürzeste Zuwegung ist auch für die Müllabfuhr und die Rettungsdienste möglich. Jedoch können diese nicht in den Hof der Häuser einfahren, da diese Zufahrt aus nicht von der Gemeinde zu vertretenden Gründen im Winkel zur Straße zu steil ist.
Außerdem sind die Eingänge der Straße abgewandt und nur dort sind Hausnummern angebracht. Trotz mehrmaligen Hinweisen von Gemeindebediensteten, dass eine Anbringung von Hausnummern an der der Straße zugewandten Fassade das Auffinden, gerade bei Notfällen, erheblich erleichtern würde, wurden solche bis heute nicht angebracht, sondern weiter die Ausschilderung der alternativen Zufahrt auf Kosten der Gemeinde gefordert.
Da es im Gemeindegebiet eine Vielzahl von Anschriften gibt, die nicht auf Anhieb gefunden werden können, sieht die Verwaltung auch aus Gleichbehandlungsgründen keinen Bedarf für eine zusätzliche Beschilderung, so lange die Situation auch durch geeignete und vor Allem günstigere Maßnahmen der Eigentümer verbessert werden kann.
Um im ganzen Gemeindegebiet die Bürger zu sensibilisieren, dass eine ausreichende Beschilderung mit einer Hausnummer nicht nur praktische Gründe hat (z. B. für die Anlieferung durch Paketdienste), sondern vor Allem für die Rettungsdienste wichtig ist, wird von der Verwaltung der Erlass einer Hausnummernsatzung empfohlen. 
Die Gemeinden sind außerdem nach Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz verpflichtet die Hausnummerierung und die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, die Kosten dafür zu tragen, durch Satzung zu regeln. In der Gemeinde Bad Kohlgrub gibt es jedoch derzeit keine entsprechende Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hausnummernsatzung in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2017 ö 12
Datenstand vom 21.06.2017 13:09 Uhr