Datum: 13.06.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Umbau des Lampl-Anwesens; Kostenprognose und Bauzeitenplan
4 Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage
5 Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10; Wiedervorlage
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Trillerweg 7
7 Anbau eines Treppenhauses sowie Umbau des bestehenden Wohnhauses; Kaltenbachstraße 9
8 Umbau Eignerwohnung; Kurhausstraße 1; Tektur
9 Rechnungsabschluss zum 31.12.2016
10 Beitritt zum Verein "Unser Ammergebirge"
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 42 vom 9. Mai 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert den Gemeinderat über folgende Punkte:
Parkplätze im Innenhof St.-Martin-Straße 2 und 4:
Im Bebauungsplan, in Kraft getreten 2006, ist der Bereich im Innenhof als Biergarten ausgewiesen. Unter Punkt 5.12 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist festgelegt, dass Parkplätze nur in der Tiefgarage, nicht oberirdisch errichtet werden dürfen. Der alte Bebauungsplan von 1997 wurde aufgehoben und durch den Bebauungsplan von 2006 ersetzt, enthielt aber in dieser Hinsicht die gleichen Festsetzungen, lediglich die Tiefgaragenzufahrt wurde vom ursprünglich im Biergarten geplanten Standort an den jetzigen verschoben. Da die Gemeinde großes Interesse hat, dass es weiterhin eine Postagentur in der Ortsmitte gibt, wird sich der Vorsitzende mit der Eigentümergesellschaft in Verbindung setzen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

Ehrung Nikolaus Onnich:
Der Vorsitzende gratuliert im Namen des Gemeinderats und der ganzen Gemeinde dem Gemeinderatsmitglied Nikolaus Onnich zur Ernennung zum Ehrenkreisobmann des Bauernverbandes und zur Verleihung der Goldenen Medaille des Landkreises.

Weiteres Vorgehen Gewerbegebiet:
Nach einem Gespräch mit dem Landratsamt wurde die Gewerbepotentialuntersuchung an die zuständige Stelle der Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Nach der Beantwortung von verschiedenen Fragen der Regierung versucht man derzeit einen gemeinsamen Ortstermin mit den betroffenen Stellen des Landratsamts und der Regierung von Oberbayern zu finden. Der Vorsitzende hofft bereits in der nächsten Sitzung erste Ergebnisse vorstellen zu können.    

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3. Umbau des Lampl-Anwesens; Kostenprognose und Bauzeitenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö informativ 3
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4. Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Siehe beiliegende Antragsunterlagen

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 6. Juli 2016 wurde einem Vorbescheidsantrag für dieses Grundstück mit einer Zufahrt von der Murnauer Straße aus zugestimmt. Das Grundstück liegt im Innenbereich.
Beim Bauamtstag am letzten Sitzungstag hat das Landratsamt auf die Abgrabung auf der Nordseite des Hauses hingewiesen, die gemeindliche Gestaltungssatzung legt fest, dass Kellergeschosse nicht durch Abgrabungen freigelegt werden dürfen. Außerdem wurde vom Gemeinderat in der letzten Sitzung auf die Festsetzung der Gestaltungssatzung verwiesen, dass Fenster und Balkontüren soweit möglich mit Fensterläden zu versehen sind. Im Antrag war kein einziger Fensterladen eingezeichnet.
Der Gemeinderat vertagte in der letzten Sitzung die Entscheidung über den Antrag und beauftragte die Verwaltung mit dem Landratsamt zu klären, ob die geplanten Abgrabungen auf dem Grundstück mit der Gestaltungssatzung vereinbar sind.
Die Gestaltungssatzung legt in § 12 Nr. 1 Folgendes fest:
„Kellergeschosse dürfen nicht durch Abgrabungen und Abböschungen der natürlichen oder
von Bauaufsichtsbehörde festgesetzten Geländeoberfläche freigelegt werden.“
Bei der Rücksprache mit dem Landratsamt stellte dieses fest, dass das Ziel der Festsetzung ausschlaggebend ist. Auch wenn es sich hier streng genommen um kein Kellergeschoss sondern um ein Vollgeschoss handelt, so ist der Passus der Satzung sinngemäß anzuwenden.
Am Tag der Sitzungseinladung wurde noch der Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung eingereicht.  Lt. Antrag ist bei dem Fertighaus eine Vergrößerung des Vordaches nur mit erheblichem Mehraufwand möglich.
Am 9. Juni 2017 wurde noch eine Änderung der Steinwand eingereicht um dem Gemeinderat hier durch eine weniger steile Natursteinwand in Bezug auf die Abgrabung entgegen zu kommen und guten Willen zu beweisen. Eine weitere Verschiebung in Richtung Süden ist auf Grund des Grundstückszuschnittes ohne Reduzierung der Hausgröße lt. Planer nicht möglich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung im Bezug auf das Vordach nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung im Bezug auf die Abgrabung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der  Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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5. Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10; Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für ein Wohnhaus auf der Flurnummer 146/1 liegt ebenfalls für diese Sitzung ein Antrag vor.
Die Gaststätte, die früher im Gebäude des Bauantrages betrieben wurde, wäre in einem WA nicht möglich gewesen. Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude könnte man befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig),  andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz. 
Die Gemeinderatsmitglieder begrüßten in der letzten Sitzung grundsätzlich die geplante neue Nutzung des leerstehenden Gebäudes. Sie befürchteten aber auch, dass bereits durch die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Antrag der Gebietstyp von einem Dorfgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet kippen könnte und Nachteile für den landwirtschaftlichen und die gewerblichen Betriebe im Gebiet entstehen könnten. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt die Situation mit dem Landratsamt abzustimmen.

Nach Aussage des Landratsamts besteht die Gefahr eines Kippens von einem Dorfgebiet zu einem (allgemeinen)  Wohngebiet noch nicht. Die Genehmigung der Wohnbauvorhaben Trillerweg 7 und 10 gefährdet den Gebietstyp nicht, die vorhandenen landwirtschaftlichen und Gewerbebetriebe haben keine Verschlechterung ihrer jetzigen Rechte zu befürchten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus“ das gemeindliche Einvernehmen. Lt. Aussage des Landratsamtes besteht die Problematik des Kippens des Gebietstyps durch diese Umwandlung eines Gewerbebetriebs in eine Wohnnutzung im Dorfgebiet (noch) nicht, trotzdem bittet der Gemeinderat dies bei der Prüfung, insbesondere in Bezug auf den Immissionsschutz, besonders zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Trillerweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für Umwandlung einer ehemaligen Gaststätte in ein Wohnhaus auf der Flurnummer 140 liegt ebenfalls für diese Sitzung ein Antrag vor.
Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude und dieses zusätzlichen Wohnhauses könnte man befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig),  andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz. 
Nach Aussage des Landratsamts besteht die Gefahr eines Kippens von einem Dorfgebiet zu einem (allgemeinen)  Wohngebiet noch nicht. Die Genehmigung der Wohnbauvorhaben Trillerweg 7 und 10 gefährdet den Gebietstyp nicht, die vorhandenen landwirtschaftlichen und Gewerbebetriebe haben keine Verschlechterung ihrer jetzigen Rechte zu befürchten.
Dem Gemeinderat liegt außerdem ein Schreiben der (ehemaligen) Eigentümer des Nachbargrundstückes (Ehemann verstorben 12/2016, Ehefrau Nebenwohnsitz) aus dem Jahr 2014 zur Kenntnis vor. Da die Gemeinde nach §36 BauGB jedoch nur bauplanungsrechtliche Belange zu berücksichtigen hat, muss dieses bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ das gemeindliche Einvernehmen. Lt. Aussage des Landratsamtes besteht die Problematik des Kippens des Gebietstyps durch diese zusätzliche Wohnnutzung im Dorfgebiet (noch) nicht, trotzdem bittet der Gemeinderat dies bei der Prüfung, insbesondere in Bezug auf den Immissionsschutz, besonders zu berücksichtigen. Auf das Schreiben der (ehemaligen) Grundstücksnachbarn aus dem Jahr 2014 wird außerdem verwiesen mit der Bitte um Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anbau eines Treppenhauses sowie Umbau des bestehenden Wohnhauses; Kaltenbachstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Das Vorhaben weicht in Bezug auf die Dachgestaltung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung ab, da ein Sattel- bzw. Walmdach beantragt ist. Eine Ausführung als Satteldach würde die Ausführung jedoch durch die Eingriffe in die bestehenden Dachstühle technisch erheblich verkomplizieren und verteuern.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag „Anbau eines Treppenhauses sowie Umbau des bestehenden Wohnhauses“ sein gemeindliches Einvernehmen. Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von §6 der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachform zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Umbau Eignerwohnung; Kurhausstraße 1; Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. August 2016 über den Ursprungsplan beraten. Da bei der Prüfung des Brandschutzes vom Landratsamt festgestellt wurde, dass dieser in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist, wird der Antrag in diesen Punkten durch den vorliegenden Antrag geändert. Der vorliegende Antrag betrifft somit lediglich den Brandschutz mit erstem und zweitem Rettungsweg.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tektur-Antrag „Umbau Eignerwohnung“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Rechnungsabschluss zum 31.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde lt. Schreiben des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 21.04.2016 genehmigt.
Das Haushaltsjahr 2016 wurde wie folgt abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:

Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
5.627.300
5.897.089,05
Ausgaben
5.627.300
5.897.089,05

Vermögenshaushalt


Haushaltsansatz
bereinigtes Soll
Einnahmen
4.202.900
1.857.572,50
Ausgaben
4.202.900
1.857.572,50

Der Haushalt 2016 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt

Verwaltungshaushalt:
Mehr- Einnahmen brachten u.a.:
Kanalbenutzungsgebühren + 36.534,32 €, Grundsteuer + 12.080,48 € Gewerbesteuer + 176.448,03 €, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 18.701,00 €.

Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig.

Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt konnte ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden.



Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt:

?        Erneuerung Brandmeldeanlage in der Schule                        100.000 €
?        Erneuerung der Laufbahn                                                120.000 €
?        Kanalbaumaßnahmen (nicht verbaut)                                661.305 €
?        Rohrnetzerweiterung Wasser(nicht verbaut)                        196.237 €
?        Photovoltaikanlage Wasserwerk Unterammergau                            47.584 €
?        Sanierung Haus des Gastes (nicht verbaut)                          481.384 €
?        Gründungseinlage Naturpark Ammergauer Alpen                             10.000 €
?        Lampl-Anwesen (nicht verbaut)                                        755.776 €
?        Gesamt:                                                                 2.372.286 €


Die Einhaltung der Deckungskreise wurde überwacht. Hier hat es keine Haushaltsüberschreitungen gegeben.
Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden.
Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 242.100 € geplant und konnte mit 927.764,87 € abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 142.723,69 € konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt mussten der Allgemeinen Rücklage 391.334,97 € entnommen werden. Geplant war eine Entnahme in Höhe von 585.400 €.

Durchlaufende Gelder:

Einzahlungen (Ist-Einnahmen)

1.228.078,04 €

Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
1.009.251,57 €
Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
   218.826,47 €


Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 927.765 €,
   geplant waren 242.100 €.

- Vermögenshaushalt mit einer Entnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 391.335 €,
   geplant war eine Entnahme in Höhe von 585.400 €

- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 142.724 €.


Schuldenstand:
Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug                 1.257.147,17 EUR
Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit                142.723,69 EUR
b) außerordentliche Tilgungen incl. Umschuldung                 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b )                142.723,69 EUR
Schuldenstand am 31.12.2016                1.114.423,48 EUR

Bei einem Schuldenstand von 1.114.423,48 EUR und bei einer Einwohnerzahl von 2.689 Einwohnern (Stand: 31.12.2015) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 414,43 € und konnte somit von 483,70 € um 69,27 €/pro EW abgebaut werden.

Rücklagen:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres        657.207,68 EUR
Entnahme im Haushaltsjahr 2016        391.334,97 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres        265.872,71 EUR
Davon zweckgebunden für Parkplatzablösungen                             12.600,62 EUR

Kostenrechnende Einrichtungen

Die Übersicht über die kostenrechnenden Einrichtungen zeigt weitgehend eine Kostendeckung innerhalb der letzten 5 Jahre auf. Lediglich bei der Wasserversorgung ist eine Überdeckung ausgewiesen, die in der aktuellen Globalkalkulation für die Beiträge und Gebühren in der Wasserversorgung bereits mit eingerechnet wurde.

Beschluss

-        Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2016 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.
-        Besondere Prüfungsaufträge werden -nicht- erteilt.
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Die über das Ergebnis der Prüfung zu fertigende Niederschrift ist vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Beitritt zum Verein "Unser Ammergebirge"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

In den Ammergauer Alpen soll ein Naturpark eingerichtet werden. Die Antragsunterlagen liegen derzeit beim zuständigen Ministerium zur Anerkennung.
Parallel dazu wird in Bayern derzeit diskutiert, welches Gebiet für die Einrichtung eines 3. Nationalparks in Frage kommen kann. Im Gespräch ist auch der Raum der Ammergauer Alpen.
In Schwangau wurde Ende März ein Förderverein zum Erhalt der Kulturlandschaft Ammergebirge gegründet. Das eigentliche Ziel des Vereines ist es, sich privat und politisch zu formieren, um gegen die Einrichtung eines Nationalparks zu sein.
Leider erfolgte an uns keine Einladung zur Gründungsversammlung.
In der letzten Gesellschafterversammlung der Ammergauer Alpen GmbH wurde besprochen, dass es aus Gründen der Solidarität erforderlich wäre, wenn nicht nur die Ammergauer Alpen GmbH Mitglied dieses Vereines werde, sondern auch jede einzelne Gemeinde.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 500 €.

Der Kur- und Verkehrsausschuss hat den Beitritt in seiner letzten Sitzung empfohlen.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub tritt dem Verein „Unser Ammergebirge“ bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 11
Datenstand vom 20.07.2017 13:20 Uhr