Datum: 12.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Vorstellung des Konzepts zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr
4 Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung; Fallerstraße 6a
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fallerstraße 6 b; Tektur für die Unterkellerung
6 Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Garage, Windheuserstraße 14
7 Abriss und Neubau eines Material- und Gerätelagers; Wäldle 141 b
8 Jahresrechnung 2016
8.1 Bericht über die örtliche Prüfung 2016
8.2 Erteilung der Entlastung
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 45 vom 8. August 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Verkehrsschau mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, dem Staatlichen Bauamt, dem Landratsamt und der Polizei:
  • Eine Vorampel an der Ampel Hauptstraße-Ecke St.-Martin-Straße, wie von Bürgern vorgeschlagen, muss lt. Staatlichem Bauamt von der Gemeinde bezahlt werden (Kosten ca. 10 000€), man schlägt deshalb vor mit anderen Maßnahmen eine Verbesserung zu versuchen. Vom Staatlichen Bauamt wird als schnell und leicht umsetzbare Maßnahme vorgeschlagen, zur Gewöhnung und Erinnerung die Ampel sowohl für die Autofahrer, als auch für die Fußgänger immer einzuschalten. Derzeit dürften die Fußgänger die Ampel auch ohne Drücken überqueren, da das rote Signal ausgeschalten ist. Bei dauerhaftem rotem Signal müssen die Fußgänger die Ampel benutzen. Außerdem wird das Hinweisschild westlich des Anwesens Hauptstraße 28 auf dem Gehweg weiter zur Straßenmitte verlegt, derzeit steht es wenig auffällig direkt am Hauseck.
  • Bei der Bushaltestelle zwischen Hauptstraße 30 und 36 sehen Staatliches Bauamt, Landratsamt und Polizei keine Veranlassung diese zu verlegen. Ein Bus darf nach StVO, wenn er die Warnblinkanlage eingeschalten hat und an eine Haltestelle heranfährt, nicht überholt werden. Wenn er steht, müssen Verkehrsteilnehmer in Schritttempo vorbeifahren. Ein Überholen ist somit ordnungsgemäß nicht möglich. Eine Gefährdung der Aussteigenden ist bei ordnungsgemäßer Fahrweise auch ausgeschlossen, da auch die Verkehrsteilnehmer auf der Gegenspur Schritttempo fahren müssen. Die Teilnehmer der Verkehrsschau konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass trotz mehrerer einsteigender Personen ein Halt nur etwa eine Minute dauert. Nach dem Straßenbestandsverzeichnis ist die Fahrt zwischen Hausnummer 30 und 36 nicht gewidmet, im Gegensatz zur Ausfahrt zwischen Hausnummer 30 und 28 (Breite 5,10m) und der oberen Ausfahrt. Das gemeindliche Grundstück ist hier nur 2,66m breit. Diese Breite würde jedoch vermutlich für das Buswartehäuschen ausreichen, das der Eigentümer auf dem Nachbargrundstück Hausnummer 36 abgelehnt hat.
  • In letzter Zeit haben sich mehrere Anwohner der St.-Rochus-Straße bei der Gemeinde beschwert, dass diese ortseinwärts vermehrt als Abkürzung genutzt wird, obwohl diese nur für Anlieger freigegeben ist. Bei der Besichtigung haben Landratsamt und Polizei übereinstimmend festgestellt, dass die Sperrung rechtswidrig ist und aufgehoben werden muss. Da die Straße jedoch sehr schmal ist und keine Ausweichstellen bestehen, soll sie und die ebenfalls gesperrte Kollerstraße als Einbahnstraße geöffnet werden. Da die Befragung Ortsansässiger und Beobachtungen beim Ortstermin bestätigt haben, dass sie überwiegend als Abkürzung ortseinwärts genutzt wird, soll die Einbahnstraße ortsauswärts eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang regt Gemeinderatsmitglied Michaela Frank einen Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt St.-Rochus-Straße an der Saulgruber Straße an.
  • An der St.-Martin-Straße soll entlang des Grundstückes Hauptstraße 35 eine Kurzparkzone eingerichtet werden, die genaue Beschilderung und evtl. Markierung wird noch mit dem Landratsamt abgestimmt.
  • Die Einfahrt vom Wohngebiet Lindachtal in die Mühlstraße ist gefährlich, da die Sicht eingeschränkt ist und die Fahrzeuge ortsauswärts schneller fahren wie die erlaubten
30 km/h. Außerdem sind sich die Verkehrsteilnehmer der grundsätzlichen Regelung „rechts vor links“, die in allen Zonen mit 30 km/h gilt, trotz Verkehrsschild nicht bewusst. So auch die Aussagen der Anwohner. Von den Behörden wurde deshalb angeregt für diese Einmündung die Vorfahrt zu ändern. Außerdem wird auf dem gemeindlichen Grundstück der Bewuchs auf ein Minimum zurückgestutzt um die Sicht zu verbessern. Evtl. soll auch ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
  • Von den Anwohnern der Lamplstraße wurden durch Herrn Feistl Unterschriften für die Einrichtung einer Zone-30-Beschränkung und einer Tonnagebeschränkung eingereicht. Die Lamplstraße ist bereits jetzt in einer Zone-30-Beschränkung. Eine Tonnagebeschränkung ist lt. Landratsamt nur auf Grund baulicher Mängel der Straße (eingeschränkte Straßenbreite, baulicher Zustand von Brücken oder anderen Straßenbauwerken) zulässig. Mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass ein Messgerät aufgebaut wird, das die Länge der Fahrzeuge misst. So kann herausgefunden werden, welche Fahrzeuge die Straße befahren. Bei einer verdeckten Messung der Gemeinde in der Zeit, in der die Lamplstraße auf Grund der Bauarbeiten auf der Saulgruber Straße als Ausweichstrecke genutzt wurde, wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h gemessen.
  • Für den Überweg an der Schule werden vom Landratsamt und der Polizei Schulweghelfer vorgeschlagen. Da sowohl der Fußgängerverkehr, als auch der Autoverkehr durch die Schüler und deren Eltern zu Schulbeginn und -ende verursacht wird, ansonsten aber nur ein normaler Anliegerverkehr herrscht, ist ein Zebrastreifen nicht zeitlich durchgängig notwendig. Durch Schulweghelfer erhalten die Schüler dann einen sicheren Überweg, wenn es auf Grund des Autoverkehrs notwendig ist.
  • Wieder einmal waren die Busparkplätze im Bereich der Hörnle-Bahn Thema. Nach Aussage von verschiedenen Busfahrern und der Verkehrsüberwachung kann die jetzige Beschilderung missverstanden werden. Derzeit sollen die Busse nachts auf dem Tannenbankerl-Parkplatz parken, jedoch ist es auf Grund der Betriebsbestimmungen verboten mit einer Fahrzeughöhe von über 3,0m während des Betriebs zwischen 8 und 18 Uhr unter der Bahn hindurch zu fahren, dies ist auch so ausgeschildert. Busse können von 8 bis 18 Uhr auf der Promenade parken. Diese Regelung wurde so eingeführt, da sich die Anwohner beschwert haben, dass Busse rückwärts an die Grundstücksgrenzen fahren und die Motoren für die Klimaanlage, Heizung,… laufen lassen. Durch den Lärm und die Abgase wurden/werden die Anwohner gestört und die Hecke beschädigt. Die derzeitige Regelung wird leider oftmals von den Busfahrern –auch aus Bequemlichkeit- ignoriert, was zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Busfahrern und Anliegern führt, die schon bis zu Sachbeschädigungen eskaliert sind. Problem der Busfahrer ist oft, dass diese bei einer Ankunft vor 18 Uhr oder einer Abreise nach 8 Uhr die Busse umparken müssen und somit teilweise Probleme mit den Lenkzeiten bekommen.  Beim Ortstermin wurde beraten, ob die Busse nicht durch eine andere Anordnung auf dem Parkplatz der Hörnlebahn weg von den Privatgrundstücken so positioniert werden können, dass diese die Anwohner nicht mehr stören können. Dies ist aber auf Grund der Lage der Einfahrt sehr schwierig. Mittlerweile ist auch ein Schreiben einer der am Meisten betroffenen Anwohnerin bei der Gemeinde eingegangen, dass sie durchaus mit Bussen auf dem Parkplatz an der Hörnlebahn leben könnte, wenn diese vorwärts zur Grundstücksgrenze hin einparken und sofort ihre Motoren abstellen. Die Verwaltung befürchtet jedoch, dass sich die Busfahrer nicht an diese Regelungen halten werden. Wenn diese abends ankommen, sind meist die Bahnbenutzer bereits weg und es besteht genügend Platz zum Rangieren. Wenn diese vorwärts einparken müssen, gestaltet sich die Abfahrt meist nach 8 Uhr schwierig, da bereits Bahnbenutzer parken und die Busse rückwärts aus dem Parkplatz fahren müssen. Die Verwaltung wird weiter versuchen eine tragbare Lösung für alle Parteien zu finden, damit Busse kostenpflichtig ohne Störung der Anlieger parken können. Die beste Lösung wäre jedoch, wenn alle Busse auf den Hotelgrundstücken parken könnten.
  • Über Änderungen bei der Beschilderung und der Verkehrsführung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde werden die Bürger zukünftig in einer eigenen Rubrik im Gemeindeblatt informiert.
   

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3. Vorstellung des Konzepts zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö informativ 3

Sachverhalt

Nach der letzten Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung wurde festgestellt, dass die Gemeinde verpflichtet ist die Abwassergebühr in eine Niederschlagswasser- und eine Schmutzwassergebühr zu splitten.

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4. Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung; Fallerstraße 6a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 4

Sachverhalt

In der gemeindlichen Gestaltungssatzung ist festgelegt, dass die Außenwände weiß zu streichen sind. Abweichungen in dezenten Farbtönen sind zulässig, bedürfen aber der Zustimmung der Gemeinde. Für das Bauvorhaben  Fallerstraße 6a wurde jetzt eine Abweichung beantragt (die beiliegende Farbkarte gibt leider nach dem Scannen nicht die richtige Farbe wieder, soll aber die Richtung verdeutlichen, die Original-Farbkarte wird in der Sitzung gezeigt. Auf den Bildern ist das Haus noch mit dem Grundputz, die Farbe entspricht aber in Etwa dem gewünschten Ton).
Die beantragte Abweichung für einen Edelstahlbalkon mit Glasflächen wurde nach einem Hinweis der Verwaltung, dass es in Bad Kohlgrub keine vergleichbaren Balkone gibt und deshalb eine Befreiung von der Gestaltungssatzung sehr unwahrscheinlich ist, per E-Mail zurückgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf den Farbton der Fassade zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fallerstraße 6 b; Tektur für die Unterkellerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Tektur besteht darin, dass nicht mehr die Garage, sondern das Hauptgebäude unterkellert wird.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich.
Der Kanalanschluss ist zur Harrerstraße hin auszuführen, da der Kanal in der Fallerstraße auf der anderen Straßenseite in erheblicher Tiefe liegt und dadurch erhebliche Grabungsarbeiten mit erheblichen Verkehrsbehinderungen entstehen würden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Tektur sein gemeindliches Einvernehmen. Der Kanalanschluss ist zur Harrerstraße hin auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Garage, Windheuserstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Von den Eigentümern des Grundstücks Windheuserstraße 14 wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Lage der Garage beantragt (siehe beiliegender Plan). Wie aus den beiliegenden Unterlagen der Genehmigungsfreistellung für das Hauptgebäude und der ursprüngliche Lage der Garage zu sehen ist, gibt es auf dem Grundstück einen erheblichen Höhenunterschied. Lt. Bebauungsplan muss vom Wendehammer im 90°-Winkel in die Garage eingefahren werden. Durch die Verschiebung der Garage nach hinten kann die Zufahrt flacher ausgeführt werden und die notwendige Eingangstreppe bereitet im Bereich des Garagenvorplatzes weniger Probleme.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Garage wie beantragt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Abriss und Neubau eines Material- und Gerätelagers; Wäldle 141 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Das bestehende Lagergebäude der Schreinerei wird abgebrochen und durch einen Neubau auf der Grenze ersetzt. Dadurch ist die theoretische Zufahrt zum Hinterliegergrundstück frei. Die Eigentümerin der Zufahrt hat die Abstandsfläche auf ihrem Grundstück übernommen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wurde bei einem Bauamtstag mit dem Landratsamt vorbesprochen. Das Gebäude ist als Ersatzbau bzw. Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebs genehmigungsfähig. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Abriss und Neubau eines Material- und Gerätelagers“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö beschließend 8
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8.1. Bericht über die örtliche Prüfung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
5.897.089,05
1.857.572,50
7.754.661,55
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Solleinnahmen
5.897.089,05
1.857.572,50
7.754.661,55




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
5.897.089,05
1.857.572,50
7.754.661,55
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
5.897.089,05
1.857.572,50
7.754.661,55
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        927.764,87 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                                391.334,97 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
1.257.147,17
           0,00
142.561,87
1.114.423,48
Rücklagen
653.691,26
0,00
391.334,97
262.356,29

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2016 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8.2. Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Von diesem Punkt ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Da auch der Zweite Bürgermeister Franz Degele urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnimmt, übernimmt entsprechend der Geschäftsordnung das Gemeinderatsmitglied Nikolaus Onnich den Vorsitz.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung gem. Art. 102 GO zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 9
Datenstand vom 25.10.2017 13:41 Uhr