Datum: 08.08.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Nutzungsänderung Wandelhalle als temporäres Ausweichlokal für den Kindergarten
3 Nutzungsänderung Hotel "Maximilian", Umwandlung in Eigentumswohnungen, 1. Tektur
4 Nutzung des Festplatzes
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 44 vom 11 . Juli 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Nutzungsänderung Wandelhalle als temporäres Ausweichlokal für den Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit dem Landratsamt, der Heimaufsicht der Kindergartenleitung und der Brandschutzplanerin wurde die Wandelhalle besichtigt und grundsätzlich als Ausweichgebäude für den Kindergarten für die Zeit der Bauarbeiten als geeignet angesehen

Durch einen Einbau von Leichtbauwänden kann die Wandelhalle für Gruppenräume und zum Schlafen umgebaut werden, der ehemalige Gastraum des Ratskellers ist für das Mittagessen nutzbar.

Vom Büro Fussenegger wurde in Abstimmung mit der Brandschutzplanerin der Bauantrag für die Nutzungsänderung vorbereitet.

Siehe Antragsunterlagen
Das Vorhaben liegt im Innenbereich.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag „Nutzungsänderung Wandelhalle als temporäres Ausweichlokal für den Kindergarten“ sein gemeindliches Einvernehmen.

Gemeinderatsmitglied Fussenegger hat Architekt und Planfertiger nicht an Diskussion und Abstimmung teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Nutzungsänderung Hotel "Maximilian", Umwandlung in Eigentumswohnungen, 1. Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Die Tektur ist notwendig, da die ursprünglich große Wohnung Nr. 10 nachträglich in 2 Wohnungen aufgeteilt wurde. Das Landratsamt hatte diese neue Aufteilung durch Änderungsbescheinigung genehmigt und dabei keine neue Berechnung der Stellplätze eingefordert.

Im Bescheid der Baugenehmigung vom 06.10.2014 waren entsprechend der Gestaltungssatzung insgesamt 36 Stellplätze zur Herstellung gefordert.

Nach der o.a. Teilung wären nach der Gestaltungssatzung nun 38 Stellplätze nachzuweisen.

Der Bauherr teilt mit, dass auf dem Grundstück tatsächlich jedoch nur 35 Stellplätze realisierbar sind und beantragt eine begründete Abweichung von § 13 (2) der Gestaltungssatzung.

Die ausführliche Begründung ist in der Anlage ersichtlich.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag „Nutzungsänderung Hotel Maximilian, Umwandlung in Eigentumswohnungen, 1. Tektur“ sein gemeindliches Einvernehmen. Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 13 (2) der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Stellplätze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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4. Nutzung des Festplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ergebnis der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2016:
Der Bauausschuss möchte an der Grundstückskante der Straßenecke Im Kirchfeld/Kehrerstraße eine Abgrenzung mit Schotterrasen und dazu eine Einzäunung mit Holzpfosten und Riegeln, die beim Aufstellen eines Festzeltes auch temporär entfernt werden können. Parkausweise für die dort Parkenden sollen nicht ausgestellt werden, um das Parken dort nicht zu legalisieren und damit gegenüber der Gemeinde Ansprüche zu schaffen, die z.B. bei einer erforderlichen Nutzung als Festplatz oder für einen Zirkus zu Problemen führen können. Jedoch soll ein Schild aufgestellt werden, dass darauf hinweist, dass eine gewerbliche Nutzung der Fläche nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen darf.

Schreiben von Frau Lina Kaufmann vom 07.05.2017 mit folgenden Fragen an den Bauauschuss:
  1. Hat der Bauausschuss nach 8 Monaten den gemeindlichen Beschluss umgesetzt und ein Nutzungskonzept für die Gemeindebedarfsfläche erarbeitet? Sollte ein Nutzungskonzept vorliegen, warum wird es nicht umgesetzt?
  2. Ist eine Bereinigung/Müllentsorgung der Fläche geplant?
  3. Wann werden die Auflagen vom Bauamt, Bescheid v. 27.01.2017, Az. 31-B-2016-186, umgesetzt?
Schreiben von Frau Lina Kaufmann vom 21.06.2017 mit folgender Frage:
  1. An wen und unter welchen Kriterien die Gemeinde Stellflächen der öffentlichen Hand an Gewerbetreibende vergeben will?
Die Rechtmäßigkeit hierzu wird angezweifelt.


Ergebnis der Sitzung des Bauausschusses am 21.06.2017:


Der Bauausschuss modifiziert und erweitert seinen bisherigen Beschluss vom 24.11.2016 wie folgt:
Eine gewerbliche Nutzung des Platzes ist nicht erlaubt und zu unterbinden. Auch das Parken gewerblicher Fahrzeuge auf dieser Fläche gehört dazu. Mit einer Beschilderung ist darauf hinzuweisen. Eine Vergabe von Stellplätzen ist nicht vorgesehen. Zuwiderhandlungen sollen verfolgt werden. Die Benutzung der Fläche durch gewerbliche Bauunternehmen, die im Auftrag der Gemeinde stehen, gehört dazu nicht. Diese Nutzungen sind mit der Gemeinde abzustimmen und auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die derzeitige Nutzung der Fläche durch den Bauhof wird nicht als „Müllplatz“ angesehen. Es werden wiederverwertbare Materialen zwischengelagert. Damit wird das Gemeindebudget geschont. Eine Entsorgung ist nicht vorgesehen.
Der auf der Fläche zwischengelagerte Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen bleibt so lange dort, bis dessen Beprobung abgeschlossen und die Verwertung definiert ist.
Die Baugenehmigung regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt. Nachdem diese ohne Einwände Dritter z.B. angrenzende Grundstückseigentümer rechtskräftig geworden ist, obliegt es alleine dem Landratsamt, den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung sämtlicher Auflagen zu bestimmen. Die Gemeinde wird die erforderliche Grünflächengestaltungen ausführen, sobald die Zwischenlagerung des Erdaushubes abgeschlossen ist.

Diskussionsverlauf Gemeinderat am 11.07.2017:

Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung erneut mit der Situation auf dem Festplatz befasst. Rechtlich ist es möglich, dass der Gemeinderat ein Thema nicht nur zur Vorberatung, sondern auch zur endgültigen Behandlung an einen sonst nur vorberatenden Ausschuss gibt. So war der Beschluss vom Vorsitzenden verstanden worden. Verschiedene Gemeinderatsmitglieder waren jedoch der Meinung, dass der Ausschuss wie üblich nur vor berät. Um die Angelegenheit abschließend zu behandeln und für die getroffenen Entscheidungen einen möglichst breiten Konsens zu haben, wird der Vorsitzende die Thematik in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung setzen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö 5

Sachverhalt

1. Gemeinderat Ullmann erkundigt sich nach dem Ergebnis der Verkehrsschau. Darauf teilt Bürgermeister Reichert mit, dass er das Gesamtergebnis in der nächsten öffentlichen Sitzung vorstellen wird. Speziell die Ampelsituation im Bereich der Apotheke soll jedoch so verändert werden, dass Schilder zu versetzen sind und die Ampel scharf geschalten wird. Dadurch wären Fußgänger in der Pflicht, die Ampel zu betätigen. Sollte das keine Wirkung zeigen, wird evtl. eine Vorschaltampel zum Einsatz gebracht.


2. Gemeinderat Onnich weist auf die schlechte Parksituation im Bereich des früheren Rochusbad in der Kehrer Straße hin. Nach Auskunft von Gemeinderätin Höck seien 4 Stellplätze auf dem Grundstück mit Holz etc. vollgestellt. Man solle ihn auffordern, diese Parkplätze frei zu räumen. Das sei Aufgabe des Landratsamtes. Bürgermeister Reichert weist darauf hin, dass das Problem sei, dass für die Beherbergung von Tagungsgästen keine Stellplätze ausgewiesen werden müssen. Die KVÜ soll diesen Bereich verstärkt kontrollieren.

Datenstand vom 25.09.2017 09:19 Uhr