Datum: 20.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Informationen des Bürgermeisters
3 Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Auf der Oh 15
4 Bauantrag; Abbruch der bestehenden Tiefsiloüberdachung sowie Neubau von Tiefsilos mit Heulager und Überdachung, Sprittelsberg 125
5 Bauantrag; Lager- und Dachgeschossausbau zur Wohnung im bestehenden Gebäude; Hauptstraße 9
6 Sonstiges
6.1 Sollen bei zukünftigen Wahlen Plakatwände aufgestellt werden?

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 48 vom 10. Oktober 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit der Änderung bei den anwesenden Mitgliedern  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö informativ 2
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3. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Auf der Oh 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.  

Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht.
Das Gesetz  schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften (OGS) eingehalten werden müssen (Art. 58 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 BayBO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Abbruch der bestehenden Tiefsiloüberdachung sowie Neubau von Tiefsilos mit Heulager und Überdachung, Sprittelsberg 125

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Auf Grund der Größe der Landwirtschaft und da in den letzten Jahren ein großes Stallgebäude durch die untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurde, wird die landwirtschaftliche Privilegierung des Antragstellers angenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben  „Abbruch der bestehenden Tiefsiloüberdachung sowie Neubau von Tiefsilos mit Heulager und Überdachung“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag; Lager- und Dachgeschossausbau zur Wohnung im bestehenden Gebäude; Hauptstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben liegt im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht. Lt. Plan werden 11 Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Vorhaben „Lager- und Dachgeschossausbau zur Wohnung im bestehenden Gebäude“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lindachstraße eine Privatstraße ist, die nur teilweise im Eigentum der Gemeinde ist. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, es gibt keinen gemeindlichen Winterdienst und keine Wendemöglichkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö 6
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6.1. Sollen bei zukünftigen Wahlen Plakatwände aufgestellt werden?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2017 ö 6.1

Sachverhalt

Vom Zweiten Bürgermeister Degele wurde an den Vorsitzenden die Idee herangetragen, ob wie in anderen Gemeinden üblich nur noch auf Plakatwänden der Gemeinde Wahlplakate aufgehängt werden dürfen und das restliche Gemeindegebiet von Wahlwerbung frei bleibt.
Der Vorsitzende bittet die Gruppierungen des Gemeinderats um ihre kurze Meinung dazu, um feststellen zu können, ob die Verwaltung für eine der nächsten Sitzungen eine entsprechende Verordnung ausarbeiten soll oder ob es weiterhin keine Beschränkungen für die Wahlwerbung im Gemeindegebiet geben soll.

Datenstand vom 02.07.2019 12:59 Uhr