Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Erweiterung Timberland Trail Bad Kohlgrub
3 Verkehrssituation oberes Kurgebiet; ergänzende Beschlüsse
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag auf Anbau einer Garage an das Haus St.-Martin-Straße 22
4.2 Antrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Austragswohnung, Hörnleweg 4
4.3 Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auf der Oh 22
4.4 Bauantrag auf Nutzungsänderung und für eine Außentreppe St. -Martin-Straße 12
5 Antrag von GRM Martina Höck auf Finanzierung eines Jugendsozialarbeiters für die Grundschule
6 Antrag von GRM Michaela Frank; Pestizidfreie Kommune Bad Kohlgrub
7 Antrag der Freie Wähler-Gemeinschaft; Grundsatzbeschluss über Gewerbeflächen "am westlichen Ortsrand hinter den Bahngleisen"
8 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 50 vom 16. Januar 2018  wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Erweiterung Timberland Trail Bad Kohlgrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Im Kur- und Tourismusausschuss vom 12.10.2017 wurde eine mögliche Erweiterung und Sanierung des Timberland Trails Bad Kohlgrub vorgestellt. Die Idee stammt von den Ammergauer Alpen.
Hierbei ist angedacht, den Weg um einen interaktiven Multimedia Guide als HörSpiel-Abenteuer mit Gamification zu erweitern. Für die Umsetzung gibt es ein Angebot der Firma Locandy GmbH, Innsbruck, die sich auf solche interaktiven Einrichtungen spezialisiert hat.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 45.100 €. Über das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es ein Förderprogramm für Waldattraktionen, wo das Projekt gefördert werden könnte. Herr Hoffrohne hat die Förderfähigkeit des Projektes bereits geprüft und hierfür vom Ministerium eine Bestätigung über die grundsätzliche Förderfähigkeit erhalten. Der Fördersatz liegt entweder bei 60 oder bei 80 Prozent, was eine Zuwendungssumme von ca. 27.060 € oder 36.080 € entspricht. Bisher gingen wir von einem Fördersatz von 80 % aus, da die Gemeinde Bad Kohlgrub im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt. Leider stellt die Landesanstalt für Landwirtschaft auf die Strukturkarte von 2013 ab, wo der Landkreis noch nicht in diese Kategorie eingestuft war. Die abschließende Klärung steht hier noch aus.
Da die Antragsfrist am 15.01.2018 abgelaufen ist, hat die Verwaltung den Antrag auf Förderung -zur Wahrung der Zuwendung- fristgerecht am 10.01.2018 gestellt.
Der Eigenanteil läge damit bei ca. 18.040 € oder bei 9.020 €.
Die Umsetzung hat, aufgrund der Förderrichtlinien, bis Oktober 2018 zu erfolgen; die Begleitung würde die Ammergauer Alpen GmbH übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterungs des Timberland Trails Bad Kohlgrub gemäß vorliegendem Konzept und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung in Kooperationen mit den Ammergauer Alpen durchzuführen. Der Eigenanteil der Gemeinde soll maximal bei 20 % liegen; ein eventuell höherer Eigenmittelanteil ist über weitere Drittmittel zu finanzieren. Die Beträge sind im Haushalt 2018 entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Verkehrssituation oberes Kurgebiet; ergänzende Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde bereits der Beschluss über eine Erhöhung der Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen beschlossen. Hier sind jedoch noch ergänzende Beschlüsse zu den Parkausweisen notwendig.
Es folgen weitere Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil.
Beschluss 1:
Es besteht bereits jetzt ab Einmündung der Baumgartnerstraße aufwärts eine Parkverbotszone. Geparkt werden darf nur in den ausgewiesenen Flächen (z. B. auf der Promenade) oder mit Anwohnerparkausweis (derzeit knapp 50 Stück). Durch das einseitige oder wechselseitige Parken der Anwohner wird jedoch der Verkehr behindert bzw. werden bei einer Belegung der Parkplätze am Tannenbankerl und der Talstation die Autofahrer dazu animiert wie die Anwohner entlang der Straße zu parken.
Außerdem wird der Winterdienst durch die parkenden Autos erschwert. Auch wenn dann die Autos weg fahren, verbleiben die durch das Umfahren durch den Schneepflug liegengebliebenden Schneehaufen weiter als Verkehrshindernis.
Derzeit sind etwa 15 Anwohnerparkausweise direkt für Anwohner der Fallerstraße, die restlichen Ausweise wurden für Bewohner der Nebenstraßen (Hainerstraße, Harrerstraße,…) ausgestellt.
Beschluss 2:
Vom Gemeinderat wurden bis jetzt keine Vorgaben für die Vergabe der Anwohnerparkausweise gemacht. Dies soll nun nachgeholt werden, da es immer wieder zu Kritik von allen Seiten kommt, dass zu viele oder zu restriktiv Parkausweise ausgestellt werden.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat hat sich bereits kurz mit der Problematik der Busparkplätze an der Talstation befasst. Die Sache liegt im Spannungsfeld mehrerer Interessen. Einerseits besteht von der Aufsichtsbehörde der Schwebebahn ausdrücklich die Anweisung, dass während des Betriebs keine Fahrzeuge unter der Bahn hindurchfahren dürfen, die höher wie 3,0m sind. Es wurde deshalb so beschildert, dass Busse nur zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr zum Tannenbankerlparkplatz und von dort abfahren dürfen. Der Zwang, dass Busse den Tannenbankerlparkplatz in der Nacht benutzen und nicht auf dem Parkplatz an der Hörnlebahn oder (wie unter Tags erlaubt) auf der Promenade parken, war dringend notwendig, da es massive Beschwerden vieler Anwohner gab. Die Busfahrer ließen mehrere Stunden lang ihre Busse und vor Allem auch ihre Klimaanlagen laufen und beschädigten beim Rückwärtsfahren und durch Abgase die angrenzende Hecke. Dies eskalierte im Sommer teilweise so, dass es zu Sachbeschädigungen an Bussen und verbalen Angriffen auf Anwohner, Busfahrer und die Verwaltung kam. Von Seiten der Verwaltung wurde bereits mehrfach, auch unter Beteiligung der Kommunalen Verkehrsüberwachung, der Polizei und des Landratsamtes versucht eine Lösung zu finden. Da die Busfahrer aber teilweise bereits vor 18.00 Uhr anreisen und/oder nach 8.00 Uhr abreisen, müssten diese ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zum Umsetzen der Busse von der Promenade auf den Tannenbankerlparkplatz unterbrechen. Dies haben Busfahrer bei der Verwaltung bereits mehrfach -auch auf unangemessene Art- kritisiert.
Um alle Seiten zufrieden zu stellen wurde von der Verwaltung überlegt ca. fünf Busparkplätze an der Talstation am Bach mit Zufahrt von der Fallerstraße aus auszuweisen und auch ähnlich wie auf dem Parkplatz mit Betonsteinen und Stangen abzugrenzen. Dadurch wären die Busse weit genug von den Anwohnern entfernt und die Busfahrer, die ihre Passagiere am Hotel abliefern, müssten ihre Busse nicht mehr umsetzen. Dafür müsste jedoch vermutlich der Parkautomat versetzt werden, was (auch bei einem neuen Automaten) einen größeren (finanziellen) Aufwand bedeuten würde (Änderung Verkabelung, Fundament). Außerdem wurde von mehreren Gemeinderatsmitgliedern mehrfach betont, dass an den Tagen mit viel Betrieb jeder Parkplatz notwendig ist. Es ist deshalb nicht zielführend, wenn durch die Anlegung von Busparkplätzen einige Parkplätze für Autos (ca. 10 bis 15 Stück) an der Talstation wegfallen würden. Außerdem wären diese Busparkplätze ausgerechnet dann nicht belegt, wenn der größte Bedarf an Autoparkplätzen besteht. Die Busse reisen lt. Hotels deutlich nach 8.00 Uhr ab, also wenn die Bahn bereits in Betrieb ist und reisen vor 18.00 Uhr an, also wenn die Bahn noch in Betrieb ist.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet für ausreichend Busparkplätze für die Hotels zu sorgen. Außerdem wurde in der jüngsten Vergangenheit mehrfach beobachtet, dass mehrere Busse auf dem Hotelgelände parken konnten und somit Busparkplätze für diese an der Talstation nicht notwendig sind.  
Auch wurde von Gemeinderatsmitgliedern darauf hingewiesen, dass die Parkplätze an der Talstation und am Tannenbankerl vorrangig für die Besucher der Bahn da sein sollen. Am Besten wäre, wenn Wanderer, die die Bahn nicht benutzen andere Parkplätze nutzen würden/könnten (z. B. an der Sonnenstraße) um die Situation an der Fallerstraße zu entzerren. Bei einer Schaffung von Busparkplätzen an der Talstation, die vorrangig von Bussen genutzt würden, deren Fahrgäste nicht die Schwebebahn benutzen, würde diesem Ziel widersprechen.
Durch den geänderten Standort einer möglichen neuen Talstation und einer damit evtl. verbundenen Erweiterung der Parkplätze können evtl. nach Fertigstellung dieser wieder Busse der Hotels gemeindliche Busparkplätze kostenpflichtig benutzen.
Beschlüsse 4 bis 7:
Auch für den Verkauf der Jahres- und Saisonparkausweise sollen Richtlinien beschlossen werden. Die Preise müssen außerdem an die vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung der Parkgebühren angepasst werden. Für Busse werden auf Grund der eingeschränkten technischen Möglichkeiten der derzeitigen Automaten nur die gleichen Gebühren wie für PKW fällig, obwohl diese deutlich mehr Platz brauchen. Bei einer Festlegung für gesonderte Gebühren für Busse sind neue Parkautomaten notwendig (siehe entsprechenden Punkt in der nichtöffentlichen Sitzung).  

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass zukünftig auch die Inhaber der Anwohnerparkausweise nicht mehr auf der Fallerstraße parken dürfen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Verkehr und der Winterdienst nicht mehr durch abgestellte Fahrzeuge behindert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Beschluss 2
Es werden nur noch Anwohnerparkausweise an Anwohner der Faller-, Eichele-, Stickelsgraben-, Hainer- und Harrerstraße, des Schillingswegs und des Hörnlewegs vergeben, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nachweisen, dass auf ihren Grundstücken mit zumutbarem Aufwand keine zusätzlichen Stellplätze mehr geschaffen werden können. Als Maßstab für die Anzahl der Stellplätze dient die gemeindliche Gestaltungssatzung (im Zweifel entscheidet der Gemeinderat). Anlieger, die Stellplätze bei der Gemeinde abgelöst haben, erhalten für diese einen Parkausweis. Die Ausweise sind nicht übertragbar. Sie gelten nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt sind, Parkausweise für Besuch o. ä . sind nicht möglich. Die Parkausweise müssen jährlich erneuert werden. Mit Umzug des Antragstellers wird der Parkausweis ungültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3
vertagt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4
Die Saison- und Jahresparkausweise sind nicht übertragbar, sie gelten nur für das Fahrzeug, für die sie ausgestellt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5
Die Gebühr für den Saisonparkausweis (gültig 1.12. bis 31.3.) beträgt 40,00€ (bisher 30,00€).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss 6
Die Gebühr für den Jahresparkausweis beträgt 80,00€ (bisher 60,00€).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses in der nichtöffentlichen Sitzung zu den Parkautomaten:
Die Parkausweise für Busse kosten auf dem Tannenbankerlparkplatz und auf der Promenade für 4 Stunden 5,00€ und für den ganzen Tag 10,00€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Bauantrag auf Anbau einer Garage an das Haus St.-Martin-Straße 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, der Flächennutzungsplan legt ein allgemeines Wohngebiet fest. Es wird eine Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für das Flachdach der Garage beantragt. Die Verwaltung sieht keine städtebaulichen Gründe warum einer Abweichung nicht zugestimmt werden könnte, da es sich nicht um eine normale freistehende Garage handelt, sondern um eine Garage, deren Dach auf Grund der Topographie als Terrasse genutzt wird.
Bereits jetzt ist die gemeindliche Hauptwasserleitung mit einem Hauseck überbaut, sie würde quer durch das neue Gebäude gehen und muss deshalb verlegt werden (siehe Plan), weiteres dazu in der nichtöffentlichen Sitzung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zurückzustellen bis über den mit dem Bauantrag zusammenhängenden Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung entschieden ist .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt dem Vorhaben „Anbau einer Garage“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Abweichung von der Gestaltungssatzung (Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO) im Bezug auf das Garagendach als Flachdach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Antrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Austragswohnung, Hörnleweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nur für die Grundstücke Hörnleweg 1 (unbebaut), 3 und 5. Der Flächennutzungsplan sieht ein allgemeines Wohngebiet vor. Das Vorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Abweichungen von der gemeindlichen Gestaltungssatzung wurden nicht beantragt, die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Austragswohnung“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auf der Oh 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.

Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht.
Das Gesetz  schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften (OGS) eingehalten werden müssen (Art. 58 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 BayBO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Bauantrag auf Nutzungsänderung und für eine Außentreppe St. -Martin-Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4.4

Sachverhalt

Siehe beiliegende Pläne
Die Antragsunterlagen entsprechen bei weitem nicht den formellen Vorschriften, Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich.
Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet vor. Der Flächennutzungsplan entfaltet jedoch keine Außenwirkung und bindet nur die Gemeinde bei einer evtl. Bauleitplanung.
In der Verwaltung besteht die Rechtsmeinung, dass das Grundstück Bestandteil des Mischgebiets/Dorfgebiets St.-Martin-Straße/Trillerweg ist, das der Gemeinderat durch seine Beschlüsse zu Vorhaben am Trillerweg festgestellt hat. Durch einen zusätzlichen gebietsverträglichen Gewerbebetrieb würde die gebietstypische Mischung zwischen Gewerbe, Landwirtschaft und Wohnen gestärkt. Die Verträglichkeit des Gewerbes in Bezug auf  Immissionsschutz usw. wird durch das Landratsamt geprüft. Ob die Außentreppe der gemeindlichen Gestaltungssatzung entspricht, konnte anhand der äußerst lückenhaften Antragunterlagen nicht geprüft werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass auf Grund der mangelhaften Unterlagen keine Entscheidung gefällt werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt dem Antragsteller dies mitzuteilen und ihm die Unterlagen zur Überarbeitung zurückzugeben. Der Gemeinderat wird sich erst wieder mit dem Antrag befassen, wenn vollständige Planunterlagen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag von GRM Martina Höck auf Finanzierung eines Jugendsozialarbeiters für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Martina Höck stellt den Antrag für einen Jugendsozialarbeiter für die Grundschule. Die Argumente dafür sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung vor einem Beschluss folgende Punkte zu klären:

  • Bezuschussung durch den Landkreis
  • Bezuschussung durch den Freistaat
  • Verbleibender Kostenanteil für die Gemeinde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag von GRM Michaela Frank; Pestizidfreie Kommune Bad Kohlgrub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Siehe beiliegende Unterlagen von GRM Michaela Frank zu ihrem Antrag
Derzeit werden Pestizide vom Bauhof nur in begrenztem Umfang verwendet. Nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Restbestände hätte man den Einsatz komplett eingestellt.
Insbesondere an den Straßenrändern wird bereits seit einiger Zeit der Bewuchs ausschließlich mit heißem Wasser vernichtet. Bauhof und Verwaltung begrüßen insbesondere aus Umweltschutzgründen und aus Fürsorgepflicht gegenüber den Anwendern im Bauhof ausdrücklich den Vorstoß keine Pestizide mehr zu verwenden, weisen aber auch darauf hin, dass die Heißwasserbehandlung deutlich aufwändiger ist (bei Pestiziden sind ein bis zwei Anwendungen notwendig, bei Heißwasser bis zu acht Anwendungen) und behandelte Flächen deutlich schneller wieder bewachsen. Sollten also z. B. Flächen im Friedhof oder an Straßenrändern schneller wieder zuwachsen, so liegt dies nicht am nachlassenden Einsatz des Bauhofs, sondern an der weit weniger effektiven Heißwassermethode.
Die Verwaltung regt an, dass bei den letzten beiden Spiegelstrichen des Beschlusses dies insbesondere in Zusammenarbeit mit den sachkundigen Mitgliedern/Referenten des Gemeinderats (Landwirte, Gärtner/in, Friedhofsreferentin), mit den sachkundigen Mitgliedern des örtlichen Obst- und Gartenbauvereins bzw. den örtlichen Imkern/deren Vereinen und evtl. auch der Ammergauer Alpen GmbH geschehen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich
  • ab sofort auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.
  • private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht zu verpflichten.
  • private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufzufordern.
  • bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag zu verankern.
  • bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte zu initiieren.
  • Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Biodiversität in der Gemeinde zu informieren und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzuzeigen.
Ausnahmen, z. B. zur Bekämpfung des Kreuzkrauts, sind mit der Gemeinde abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag der Freie Wähler-Gemeinschaft; Grundsatzbeschluss über Gewerbeflächen "am westlichen Ortsrand hinter den Bahngleisen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Siehe beiliegenden Antrag der Freien Wähler-Gemeinschaft

Die Verwaltung erinnert an den Art. 52 Gemeindeordnung („Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“). Nach herrschender Rechtsmeinung sind Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Bereits eine Diskussion im Gemeinderat über ein Grundstück kann den Wert in die Höhe treiben (von normaler Außenbereichslage zu einer Bewertung „Bauerwartungsland“). Ebenso ist es ein berechtigter Anspruch eines Vertragspartners, dass Einzelheiten über diesen Vertrag (Stand der Verhandlungen, Preis, einzelne Vereinbarungen innerhalb des Vertrags) nur nichtöffentlich behandelt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die Ausweisung von Gewerbeflächen „am westlichen Ortsrand hinter den Bahngleisen“, incl. potenzieller Erweiterungsflächen mit Nachdruck gegenüber den staatlichen Stellen zu forcieren und schnellstens zu realisieren ist. Die Verwaltung wird mit den entsprechenden Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 8
Datenstand vom 05.07.2019 11:30 Uhr