Datum: 13.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Tagungsraum des Haus des Gastes
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 23:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
2 Kindertagesstätte St. Martin; Vorstellung des Farbkonzeptes und der Gestaltung
3 Informationen des Bürgermeisters
4 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Wohnhauses, Nähe Auf der Oh
5 Antrag auf "Zebrastreifen" an der Schule; Ergebnis der rechtlichen Bewertung
6 Behandlung der Beschlussempfehlungen der Bauauschuss-Sitzung vom 28. Februar 2018
6.1 Busparkplätze Talstation Hörnlebahn
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 51 vom 20. Februar 2018 wird mit der Änderung zu Tagesordnungspunkt 6  gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätte St. Martin; Vorstellung des Farbkonzeptes und der Gestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Für die Kindertagesstätte St. Martin findet derzeit die Detailplanung für die Innenausführung statt. Das farbliche Konzept und die Gestaltung der Räume wird durch das ausführende Architekturbüro Fussenegger dargestellt und erläutert. Die Bemusterungsvorlagen werden vorgestellt.

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3. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö informativ 3
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4. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Wohnhauses, Nähe Auf der Oh

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Anders als die Antragstellerin sieht die Verwaltung das Grundstück nicht im Innenbereich. Die Grenze in Richtung Süden ist parzellenscharf durch die Bebauungspläne „Gagers“ und „Gagersleit´n“ abgegrenzt, das Grundstück liegt außerhalb. Die Bebauung westlich an der Badstraße liegt im Innenbereich, ist aber auf Grund der Topographie schon in sich geschlossen, das Grundstück liegt unter der Hangkante, die den Innenbereich begrenzt. Die Grundstücke Flurnummer 500 ff haben sowohl auf Grund der Länge (über 70m bzw. 90m) als auch von der Größe her (3000m² bzw. 5000m²) die nach der der Verwaltung bekannten Rechtsprechung dazu notwendige Mindestmaße um einen klassischen Außenbereich im Innenbereich zu bilden. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil des Außenbereiches, auch wenn es einem anderen Eigentümer gehört und eine andere Nutzung aufweist. Die vom Antragsteller aufgeführte Satzung nach Art. 34 BauGB ist der Verwaltung nicht bekannt.  
Aber auch auf Grund der fehlenden Erschließung kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Noch einigermaßen theoretisch möglich ist ein Gehrecht über das Vorderliegergrundstück Flurnummer 1451/4, auch wenn es in der Praxis unwahrscheinlich ist, dass die zukünftigen Bewohner des beantragten Hauses durch den Garten gehen werden. Ein Fahrtrecht, wie im Antrag angegeben, ist aber über das Vorderliegergrundstück ausgeschlossen, da (mindestens) ein Gebäude die einzig mögliche Zufahrt zwischen den beiden Grundstücken versperrt. Durch diese Konstellation müssten auch die Stellplätze auf dem Vorderliegergrundstück nachgewiesen und grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine leitungsgebundene Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, Telekommunikation, evtl. Gas) neben dem Gebäude auf dem eigenen auf einen Punkt an der Straße „Auf der Oh“ zulaufenden Grundstücksteil ist bei der Breite von ca. 1,5m nur theoretisch ausführbar.
Hinweis: Bei dem in den Antragsunterlagen angegebenen Bebauungsplan „Stickelsgrabenstraße“ dürfte es sich um einen Fehler handeln.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss mit dem Bauwerber über die mögliche Erschließung zu sprechen, danach wird der Antrag erneut im Gemeinderat behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf "Zebrastreifen" an der Schule; Ergebnis der rechtlichen Bewertung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Bei der Gemeinde wurden ca. 500 Unterschriften für einen „Zebrastreifen“ in der Erlestraße an der Schule bzw. am Kindergarten eingereicht mit der Begründung, dass eine Gefahr für die Kinder besteht.
Die Schule hat der Gemeinde mitgeteilt, dass derzeit von den 137 Grundschülern 110 Kinder nicht mit dem Bus kommen, in der Mittelschule kommen 48 Schüler von gesamt 94 Kindern und Jugendlichen mit dem Bus. Es ergeben sich somit theoretisch 156 Schüler, die nicht mit dem Bus kommen und deshalb die Erlestraße überqueren könnten. Hinzu kommen noch die Querungen der begleitenden Eltern und der Kindergartenkinder mit ihren Eltern. Abgezogen werden müssen die Kinder und Eltern, die den Fußweg entlang der Bahnstrecke nutzen. Die Anzahl der Querungen hat sich durch den Umzug des Kindergartens ins Ausweichquartier Wandelhalle nochmals für mindestens ein Jahr vermindert.
Lt. der gemeindlichen Messung (vom 29. November bis 9. Dezember und 16. bis 21. Dezember 2017) fahren durchschnittlich knapp 16 Fahrzeuge/Stunde zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr die Erlestraße in Richtung Hauptstraße (ca. 8% Überschreitungen, Vergleich 18-20 Uhr und alle Messungen 15% Überschreitungen). Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge beträgt 21 km/h.
Vom 22. November bis 29. November 2017 wurden in die andere Fahrtrichtung (Hauptstraße in Richtung Sportplatz) folgende Ergebnisse ermittelt. Es fahren durchschnittlich 23 Fahrzeuge/Stunde zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr die Erlestraße (unter 1% Überschreitungen, Vergleich 18-20 Uhr 1% und alle Messungen 3% Überschreitungen). Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge beträgt 18 km/h.
Bei der Messung des Zweckverbandes an einem Schultag zwischen 10.26 Uhr und 13.13 Uhr wurden in 2 Stunden 47 Minuten nur 32 Fahrzeuge gemessen (knapp 12 Fahrzeuge/Stunde) bei einer Überschreitung. Bei späteren Messungen (Donnerstag 14.24 Uhr bis 18.14 Uhr und Ferientag 12.51 Uhr bis 15.21 Uhr) wurden zwischen 11 und 20 Fahrzeuge/Stunde gemessen, wobei in diesen Zeiträumen die schnellsten und häufigsten Verstöße gemessen wurden.
Der Zweckverband wurde angewiesen nur noch Messungen zu Schulbeginn und Schulende an Schultagen zu machen, die Anzahl der Messungen wurde verdoppelt. Kurzfristig könnte ab Mai die Überwachung von 10 Stunden auf 12 Stunden im Monat aufgestockt werden.  
Lt. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sind Fußgängerüberwege (FGÜ) in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich (2.1 (3)).
Lt. den festgestellten und geschätzten Zahlen an Fußgängerquerungen und Fahrzeugen pro Stunde kommt nach der Tabelle in 2.3 (2) der Richtlinien kein FGÜ in Betracht. Sogar bei einer Annahme von 200 Fußgängerquerungen ist die Anzahl der Fahrzeuge weit unter der Anzahl pro Stunde in der die Richtlinie einen FGÜ möglich sieht.
Ebenso sehen die unter Fußnote 3 angegebenen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) keinen Bedarf für einen FGÜ.
Die rechtliche Prüfung der Verwaltung ergibt somit, dass die Anordnung eines FGÜ rechtswidrig wäre.
Von der Verwaltung wurde auch eine sogenannte „Spielstraße“ angedacht. Für diese sind keine baulichen Vorkehrungen (mehr) notwendig. In Spielstraßen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden („erster Gang ohne Gas“), Fußgänger haben Vorrang. Außerdem darf nur in ausgewiesenen Stellflächen geparkt werden. Da jedoch die Erlestraße als Umleitungsstrecke für die Staatsstraße für das Hauptstraßenfest festgelegt ist und es sich bei der Umgebungsbebauung um kein Wohngebiet handelt, ist nach Aussage der Aufsichtsbehörde Landratsamt die Anordnung einer Spielstraße nicht möglich.
Durch das Anlegen eines beidseitigen Halteverbots könnte die Sicherheit der Kinder verbessert werden, da ein plötzliches Betreten der Fahrbahn von Kindern verhindert wird, die zwischen den stehenden Fahrzeugen die Fahrbahn betreten und durch die geringe Körpergröße weder selbst ausreichend sehen, noch gesehen werden. Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass ein Halteverbot an der Stelle, an der die meisten Kinder die Straße überqueren, von den Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, ignoriert werden wird, da auch an dieser Stelle die Kinder aus dem Auto steigen, da es sich um den kürzesten Weg vom Auto zur Schule handelt. Die Anordnung wird sich deshalb nur durch erhöhten Kontrolldruck durchsetzen lassen.
Die beste Lösung wäre es, wenn die Kinder und deren Eltern sicher mit Hilfe eines Schulweghelfers queren könnten. Die Unterstützung durch diese Helfer könnte auf die Schulanfangs- und -schlusszeiten beschränkt werden, wenn die überwiegende Zahl aller Querungen stattfindet. Außerdem würden die erwachsenen Schulweghelfer die Kinder beim Queren beaufsichtigen und könnten ein Queren bei gefährlichen Verkehrssituationen anders als bei Fußgängerampeln und „Zebrastreifen“ ohne Helfer sofort verhindern und auch die Kinder zu verkehrssicherem Verhalten anleiten. Das Landratsamt empfiehlt ebenfalls den Einsatz von Schulweghelfern. Bereits mindestens vier Mal wurden die Einwohner von Bad Kohlgrub per Gemeindeblatt und Tageszeitung aufgerufen sich als Schulweghelfer zur Verfügung zu stellen. Obwohl ca. 500 Personen die Querung der Erlestraße vor der Schule für Kinder und Eltern für gefährlich halten, hat sich bis heute nur eine Dame als Helferin zur Verfügung gestellt.
Das Landratsamt als Fachaufsichtsbehörde wird erst eine Stellungnahme zu einem FGÜ abgeben, wenn die Gemeinde als zuständige Behörde eine Anordnung erlassen hat und dann auch nur, wenn konkrete Verkehrszählungen der Querungen durchgeführt wurden. Die Gemeinde wird beim Erlass von Verkehrsanordnungen nicht im eigenen Wirkungskreis tätig, sondern auf Grund Übertragung für den Freistaat.  
Jedes Fahrzeug, das die Erlestraße befährt, stellt eine abstrakte Gefahr für die querenden Kinder dar, auch die Fahrzeuge der Eltern.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines „Zebrastreifens“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 2

Beschluss 2:
Im Bereich gegenüber der Einmündung Rudolf-Schnell-Straße ist ein Halteverbot mit je 50m in beide Richtungen anzuordnen, damit die Schulkinder durch haltende Fahrzeuge vor dem Queren nicht verdeckt werden und selbst vor dem Queren ausreichend den Verkehr beobachten können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 3

Beschluss 3:
Im Bereich gegenüber der Einmündung Rudolf-Schnell-Straße ist ein Halteverbot mit je 30m in beide Richtungen anzuordnen, damit die Schulkinder durch haltende Fahrzeuge vor dem Queren nicht verdeckt werden und selbst vor dem Queren ausreichend den Verkehr beobachten können. Diese Anordnung soll der Zweckverband vorrangig überwachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Überwachungsstunden des Zweckverbandes sind von derzeit 10 Stunden im Monat auf 12 Stunden im Monat ausschließlich für die Erlestraße auszuweiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 5

Beschluss 5:
Im Bereich der Querungen wird eine Geschwindigkeitsanzeigetafel fest installiert, die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Beschluss 6

Beschluss 6 :
Die Verwaltung wird beauftragt weiterhin die Bevölkerung aufzufordern sich als Schulweghelfer zur Verfügung zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Behandlung der Beschlussempfehlungen der Bauauschuss-Sitzung vom 28. Februar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 6
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6.1. Busparkplätze Talstation Hörnlebahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Der beim Ortstermin anwesende Geschäftsführer des Schillingshofes, Herr Thomas, sichert nach Erläuterung der Problematik zu, dass er an der Ecke Fallerstraße/Schillingsweg, mit Zufahrt vom Schillingsweg, drei Busparkplätze auf dem eigenen Grundstück errichten wird. Dafür hätte ein Teil der sich dort befindlichen Mauer entfernt werden müssen. Das Büro Fußenegger hat für diese Variante eine Planung erstellt. Herr Thomas hat diese aber dann umgeworfen und eine Planung mit nur noch einem Parkplatz am Schillingsweg, parallel zur Fahrbahn, und zwei weitere auf den bestehenden Parkplätzen beauftragt (siehe beiliegender Plan). An der ursprünglich vereinbarten Stelle sollen weitere PKW-Stellplätze entstehen.
Da das Hotel bereits mit drei bis vier Bussen komplett ausgebucht ist, sind auf dem Parkplatz der Talstation nur noch höchstens zwei Notfall-Busparkplätze für wenige Tage im Jahr notwendig. Der Bauhof wird eine Beschilderung „Nur vorwärts einparken!“ anbringen.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der getroffenen Vereinbarung mit dem Schillingshof zufrieden. Aus Gleichbehandlungsgrundsätzen wird die Verwaltung beauftragt auch die anderen Hotels im oberen Kurgebiet, die Busreisende beherbergen, zum Bau und zur Nutzung von Busparkplätzen aufzufordern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 7
Datenstand vom 08.07.2019 14:16 Uhr